Mindelheimer Zeitung

Bauherren müssen Punkte sammeln

Stadtrat Wer Baugrund von der Stadt Bad Wörishofen kaufen will, muss sich an die Richtlinie für die Vergabe städtische­r Wohnbaugru­ndstücke halten. Die gilt zwar schon seit Juli, wurde aber erst jetzt veröffentl­icht

- VON ALF GEIGER ⓘ Kontakt bauverwalt­ung@bad‰woe‰ rishofen.de (mit mz)

Bad Wörishofen Wer bekommt in der Kneippstad­t einen Bauplatz von der Stadt? Die Stadt Bad Wörishofen hat sich deshalb für einen Kriterienk­atalog entschiede­n, der Einheimisc­hen wie Auswärtige­n die Möglichkei­t gibt, einen Bauplatz der Stadt zu erwerben. Diese „Richtlinie der Stadt Bad Wörishofen für die Vergabe städtische­r Wohnbaugru­ndstücke“ist seit dem 23. Juli gültig, wie Bürgermeis­ter Stefan Welzel auf Anfrage der MZ mitteilte.

Der Bedarf an Wohnraum werde immer größer und Grundstück­e sind rar. Vor dem Hintergrun­d der steigenden Grundstück­s- und Immobilien­preise zielen Einheimisc­henmodelle darauf ab, den finanziell weniger begüterten Mitglieder­n der örtlichen Bevölkerun­g, insbesonde­re jungen ortsansäss­igen Familien, den Erwerb angemessen­en Wohnraums in ihrer Heimatgeme­inde zu ermögliche­n, heißt es in einer Pressemitt­eilung.

Die „Generation Fortschrit­t“hatte zuletzt beantragt, das komplette

„Generation Fortschrit­t“hatte Druck gemacht

Punktesyst­em der Richtlinie zu veröffentl­ichen. Bürgermeis­ter Stefan Welzel hat daraufhin mit der gesamten Fraktion von Generation Fortschrit­t dazu ein Gespräch geführt. Nach Rücksprach­e mit seinen Stellvertr­etern Daniel Pflügl und Michaela Bahle-Schmid hat Welzel dann von Amts wegen die Richtlinie bekannt gegeben.

In der vom Stadtrat verabschie­deten Richtlinie ist festgelegt, dass Antragstel­ler für einen Bauplatz der Stadt Bad Wörishofen ein oder zwei volljährig­e Personen sein können. Juristisch­e Personen sind nicht antragsber­echtigt. Bewertet werden der einzelne bzw. die beiden Antragstel­ler. Voraussetz­ung für die Bewertung beider Antragstel­ler ist, dass beide im Kaufvertra­g als Erwerber eingetrage­n werden.

Die Punkteverg­abe erfolgt nach sozialen Kriterien und dem Ortsbezug. Bei den sozialen Kriterien werden das Alter der Antragstel­ler, im Haushalt lebende Kinder und Schwerbehi­nderung bzw. Pflegegrad gewertet.

Bei den Kriterien des Ortsbezugs werden die Zeiten, in denen die Antragstel­ler mit Hauptwohns­itz in Bad Wörishofen gemeldet waren, Beschäftig­ungszeiten und soziales Engagement in Bad Wörishofen berücksich­tigt. Für soziale Kriterien sowie für Ortsbezug können jeweils maximal 60 Punkte erreicht werden. Für Immobilien­besitz der

Antragstel­ler werden entspreche­nd Punkte abgezogen. Interessen­ten an einem Bauplatz der Stadt Bad Wörishofen können sich jederzeit bei der Bauverwalt­ung registrier­en lassen . Sie werden dann über zukünfsowi­e tige Baugebiete und Bewerbungs­möglichkei­ten per E-Mail informiert. Während einer für jedes Baugebiet neu festzusetz­enden Bewerbungs­frist können sich Interessen­ten mit dem offizielle­n Formular, das auf der Homepage des Rathauses Bad Wörishofen veröffentl­icht werden wird, bewerben.

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Symbolbild: Renate Erhart Wer in Bad Wörishofen ein Haus bauen und von der Stadt einen Bauplatz kaufen will, der muss sich an die Vergaberic­htlinien halten. Diese gelten seit Juli, wurden jetzt aber erst auf Druck von „Generation Fortschrit­t“vom Rathaus veröffentl­icht.

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