Richtlinie der Stadt Bad Wörishofen für die Vergabe stadtischer Wohnbaugrundstucke
Der Stadtrat Bad Wörishofen hat mit Wirkung ab 23. Juli 2020 neue Richtlinien für die Vergabe von Grund stücken fur den Neubau von selbst genutztem Wohneigentum im Gebiet der Stadt Bad Wörishofen verab schiedet. Alle bisherigen Regelungen treten gleichzeitig außer Kraft. Hier einige Auszüge:
● Richtlinien Als Grundstückskauf preis wird als Untergrenze der aktuel le Bodenrichtwert des Gutachteraus schusses herangezogen. Die Bau grundstücke werden nur zur Eigennut zung als Hauptwohnsitz vergeben, Fremdnutzung (z.B. Vermietung) ist nicht zulässig. Die Finanzierungs summen betragen für: ein Einfamilien haus (freistehend) 400.000 Euro, für eine Doppelhaushälfte 350.000 Euro.
● Vergabekriterien
Soziale Kriterien: Alter (18 bis 45 Jahre je 15 Punkte); 40 bis 60 Jahre je 5
● Kinder (bis zum vollendeten 12. Le bensjahr je 15 Punkte), ab 13 Jahre bis zum vollendeten 18. Lebensjahr je 10; ab 18 Jahre je 5.
● Schwerbehinderung Schwerbehin derung bzw. Pflegebedürftigkeit des/ der Antragsteller/s bzw. im Haushalt le benden Kindern, ab einem Grad der Behinderung von 50 bzw. ab Pflege grad 4 je 10.
Höchste zu erreichende Punktzahl durch soziale Kriterien 60.
● Ortsbezug Antragsteller mit aktuel lem Hauptwohnsitz in Bad Wörisho fen und insgesamt gemeldet mindestens 20 Jahre je 30; mindestens 15 Jahre je 25; mindestens 10 Jahre je 20; min destens 5 Jahre je 10 Beschäftigungsort Bad Wörishofen Je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses und der Position im Unternehmen von 15 bis 25 Punkte.
● Ehrenamt/soziales Engagement Antragsteller übt aktuell ein Ehrenamt (Mitglied im Vorstand eines ortsan sässigen Vereins), eine aktive gemein nützige Vereinstätigkeit (z.B. Feuer wehr) in Bad Wörishofen oder freiwillige Leistungen (z.B. Mithilfe Tafel) für die Gemeinde seit mindestens 5 Jahren aus je 10.
Höchste zu erreichende Punktzahl durch Kriterien mit Ortsbezug 60
● Verkaufsbedingungen
Werden als Bewerber zwei Personen be wertet, so müssen beide das Grund stück von der Stadt erwerben.
Der Käufer verpflichtet sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet ab der notariellen Beurkundung mit dem Bau eines Wohnhauses nach den Vorga ben des Bebauungsplans für das Bau gebiet zu beginnen und innerhalb von fünf Jahren bezugsfertig herzustel len (Bauverpflichtung).
Das Wohngebäude ist mindestens zehn Jahre zu eigenen Wohnzwecken mel derechtlich als Erstwohnsitz zu nutzen (Wohnverpflichtung). Bewerber dür fen weder das unbebaute noch das be baute Grundstück auf eine Dauer von zehn Jahren, gerechnet ab der notariel len Beurkundung, weiterveräußern (Veräußerungsbeschränkung).
● Vergabe von Baugrundstücken
Die Stadt Bad Wörishofen ermittelt an hand der Angaben im Bewerbungs bogen die Punkte der einzelnen Bewer ber. Das Ergebnis wird dem zustän digen Gremium des Stadtrats zur Be schlussfassung vorgelegt.
Durch die erreichte Punktzahl ergibt sich eine Reihung. In der Reihenfolge der höchsten Gesamtpunktzahl können die Bewerber aus den zu vergeben den Bauplätzen auswählen.
Bei Punktegleichheit werden folgen de zusätzliche Kriterien in der nachfol genden Reihenfolge bewertet: konkrete Dauer des Hauptwohnsitzes in Bad Wörishofen in Jahren; die höhere Anzahl der Kinder oder ein Losverfahren
● Rechtsanspruch Ein Rechtsan spruch auf Zuteilung eines Bauplat zes wird durch diese Richtlinie nicht be gründet.