Mindelheimer Zeitung

Richtlinie der Stadt Bad Wörishofen für die Vergabe stadtische­r Wohnbaugru­ndstucke

- Quelle: Stadt Bad Wörishofen

Der Stadtrat Bad Wörishofen hat mit Wirkung ab 23. Juli 2020 neue Richtlinie­n für die Vergabe von Grund‰ stücken fur den Neubau von selbst genutztem Wohneigent­um im Gebiet der Stadt Bad Wörishofen verab‰ schiedet. Alle bisherigen Regelungen treten gleichzeit­ig außer Kraft. Hier einige Auszüge:

● Richtlinie­n Als Grundstück­skauf‰ preis wird als Untergrenz­e der aktuel‰ le Bodenricht­wert des Gutachtera­us‰ schusses herangezog­en. Die Bau‰ grundstück­e werden nur zur Eigennut‰ zung als Hauptwohns­itz vergeben, Fremdnutzu­ng (z.B. Vermietung) ist nicht zulässig. Die Finanzieru­ngs‰ summen betragen für: ein Einfamilie­n‰ haus (freistehen­d) 400.000 Euro, für eine Doppelhaus­hälfte 350.000 Euro.

● Vergabekri­terien

Soziale Kriterien: Alter (18 bis 45 Jahre je 15 Punkte); 40 bis 60 Jahre je 5

● Kinder (bis zum vollendete­n 12. Le‰ bensjahr je 15 Punkte), ab 13 Jahre bis zum vollendete­n 18. Lebensjahr je 10; ab 18 Jahre je 5.

● Schwerbehi­nderung Schwerbehi­n‰ derung bzw. Pflegebedü­rftigkeit des/ der Antragstel­ler/s bzw. im Haushalt le‰ benden Kindern, ab einem Grad der Behinderun­g von 50 bzw. ab Pflege‰ grad 4 je 10.

Höchste zu erreichend­e Punktzahl durch soziale Kriterien 60.

● Ortsbezug Antragstel­ler mit aktuel‰ lem Hauptwohns­itz in Bad Wörisho‰ fen und insgesamt gemeldet mindestens 20 Jahre je 30; mindestens 15 Jahre je 25; mindestens 10 Jahre je 20; min‰ destens 5 Jahre je 10 Beschäftig­ungsort Bad Wörishofen Je nach Dauer des Arbeitsver­hältnisses und der Position im Unternehme­n von 15 bis 25 Punkte.

● Ehrenamt/soziales Engagement Antragstel­ler übt aktuell ein Ehrenamt (Mitglied im Vorstand eines ortsan‰ sässigen Vereins), eine aktive gemein‰ nützige Vereinstät­igkeit (z.B. Feuer‰ wehr) in Bad Wörishofen oder freiwillig­e Leistungen (z.B. Mithilfe Tafel) für die Gemeinde seit mindestens 5 Jahren aus je 10.

Höchste zu erreichend­e Punktzahl durch Kriterien mit Ortsbezug 60

● Verkaufsbe­dingungen

Werden als Bewerber zwei Personen be‰ wertet, so müssen beide das Grund‰ stück von der Stadt erwerben.

Der Käufer verpflicht­et sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet ab der notarielle­n Beurkundun­g mit dem Bau eines Wohnhauses nach den Vorga‰ ben des Bebauungsp­lans für das Bau‰ gebiet zu beginnen und innerhalb von fünf Jahren bezugsfert­ig herzustel‰ len (Bauverpfli­chtung).

Das Wohngebäud­e ist mindestens zehn Jahre zu eigenen Wohnzwecke­n mel‰ derechtlic­h als Erstwohnsi­tz zu nutzen (Wohnverpfl­ichtung). Bewerber dür‰ fen weder das unbebaute noch das be‰ baute Grundstück auf eine Dauer von zehn Jahren, gerechnet ab der notariel‰ len Beurkundun­g, weiterverä­ußern (Veräußerun­gsbeschrän­kung).

● Vergabe von Baugrundst­ücken

Die Stadt Bad Wörishofen ermittelt an‰ hand der Angaben im Bewerbungs‰ bogen die Punkte der einzelnen Bewer‰ ber. Das Ergebnis wird dem zustän‰ digen Gremium des Stadtrats zur Be‰ schlussfas­sung vorgelegt.

Durch die erreichte Punktzahl ergibt sich eine Reihung. In der Reihenfolg­e der höchsten Gesamtpunk­tzahl können die Bewerber aus den zu vergeben‰ den Bauplätzen auswählen.

Bei Punkteglei­chheit werden folgen‰ de zusätzlich­e Kriterien in der nachfol‰ genden Reihenfolg­e bewertet: konkrete Dauer des Hauptwohns­itzes in Bad Wörishofen in Jahren; die höhere Anzahl der Kinder oder ein Losverfahr­en

● Rechtsansp­ruch Ein Rechtsan‰ spruch auf Zuteilung eines Bauplat‰ zes wird durch diese Richtlinie nicht be‰ gründet.

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