Mindelheimer Zeitung

So darf im Bergwald legal gebaut werden

Stadtplanu­ng Neue Richtlinie regelt, was möglich ist und was nicht

- VON JOHANN STOLL

Mindelheim Gleich mehrere ungenehmig­te Bauten im Mindelheim­er Bergwald haben heuer Stadträte und Öffentlich­keit aufgeschre­ckt. Der Charakter des Bergwaldes als bedeutende­s Naherholun­gsgebiet der Kreisstadt sei durch den Bau von Gartenhütt­en und Geländever­änderungen nachhaltig geschädigt worden, stellt die Bauverwalt­ung nüchtern fest. Um in Zukunft einen einheitlic­hen Rahmen „für eine zulässige Bebauung und Nutzung im Bergwald zu schaffen“, hat der Bauausschu­ss nun eine Richtlinie verabschie­det.

Zunächst machte Bauamtslei­ter Michael Egger klar, dass die Stadt im Bergwald keine Baugenehmi­gungen erteile. Dafür sei die Untere Bauaufsich­tsbehörde am Landratsam­t zuständig. Der Bergwald liegt im Außenberei­ch. Deshalb sind dort grundsätzl­ich nur privilegie­rte Bauten erlaubt, etwa von Landwirten. Der Schutz von Natur und Landschaft für Erholungsz­wecke müsse gewahrt bleiben.

Ein besonderer Fall ist heuer im Frühsommer öffentlich bekannt geworden. Ohne Genehmigun­g war ein Gartenhaus mit 6,2 mal 6,3 Metern gebaut worden. 113 Quadratmet­er sind in Summe überbaut worden. Auf dem Dach wurden Photovolta­ikmodule und eine Satelliten­schüssel montiert. Ob dieser Bau stehen bleiben darf oder zumindest zurückgeba­ut werden muss, ist noch nicht entschiede­n. Kommende Woche gibt es mit dem Bauherrn und Vertretern der Unteren Baubehörde am Landratsam­t ein Gespräch.

Die Stadt Mindelheim will im Bergwald Bebauung in einem eng gesteckten Rahmen zulassen und trägt damit auch den geschaffen­en Fakten Rechnung. Zusammen mit dem Landratsam­t hat das Rathaus eine Richtlinie erarbeitet, die acht Punkte umfasst.

Art der baulichen Nutzung: Es sind nur Anlagen erlaubt, die in Zusammenha­ng mit einer gärtnerisc­hen oder der Erholung dienenden Freizeitbe­schäftigun­g

stehen. Baumateria­l lagern oder Wohnwagen und Oldtimer abstellen ist untersagt. Bebauung Gartengrun­dstück; Nur eine Gartenhütt­e mit „Aufenthalt­scharakter“ist zulässig.

Größe: Gebäude dürfen eine überdachte Fläche von 30 Quadratmet­ern haben. Terrasse und Freisitz dürfen 15 Quadratmet­er nicht überschrei­ten. Im Bundesklei­ngartenges­etz sind 24 Quadratmet­er Hüttenfläc­he als größte Variante zugelassen. Die Stadt zeigt sich im Bergwald also großzügige­r. Egger begründete das mit dem Bestand an Hütten, die in der Regel größer sind. Überbaute Fläche: Insgesamt dürfen nicht mehr als fünf Prozent der Fläche überbaut und nicht mehr als 15 Prozent versiegelt werden. Diesen Punkt kritisiert­e Josef Doll (Grüne) als zu großzügig. Bei einem 2000 Quadratmet­er großen Grundstück dürften dann 300 Quadratmet­er versiegelt werden. Die Mehrheit beließ es bei dem Vorschlag der Verwaltung. Doll stimmte am Ende als einziger dagegen. Peter Miller (ÖDP) schlug vor, maximal 500 Quadratmet­er je Grundstück versiegeln zu lassen. Michael Egger zufolge bringt das nichts, weil dann die Grundstück­e einfach geteilt werden.

Natürliche­s Gelände: Maximal ist eine Höhendiffe­renz von einem Meter zulässig. Drainagen sind verboten.

Eingrünung: Die Grundstück­e sind mit heimischen Sträuchern und Bäumen einzugrüne­n. Ein Freifläche­ngestaltun­gsplan ist bei der Stadt einzureich­en.

Einfriedun­gen: Zäune müssen mindestens einen Meter vom Wegrand entfernt sein. Sie dürfen nicht höher als 1,20 Meter sein und müssen es Kleintiere­n möglich machen durchzusch­lüpfen.

Außenberei­ch: Außenbeleu­chtungen, Satelliten­schüsseln und naturferne Farbgebung der Gebäude sind unzulässig.

In der Aussprache betonte Bürgermeis­ter Stephan Winter, die Richtlinie sei keine Vergangenh­eitsbewält­igung. Auswüchsen müsse aber Einhalt geboten werden. Doll sieht in der Richtlinie rechtlich ein stumpfes Schwert. Er fürchtet, niemand müsse sich daran halten. Ob eine Richtlinie rechtlich wasserdich­t ist, diese Frage ließ Bürgermeis­ter Winter unbeantwor­tet. Er sagte, ein Bebauungsp­lan wäre die Alternativ­e gewesen. Damit würde aber ein Baurecht eingeräumt inclusive Zuwegung und Versorgung­sleitungen, was die Stadt nicht möchte.

Wolfgang Streitel (CSU) sieht in der Richtlinie die fairste Lösung. Für den Bürgermeis­ter ist sie ein Bekenntnis zur baulichen Entwicklun­g des Bergwaldes.

 ?? Archivfoto: Johann Stoll ?? Damit sich Fälle wie der dieses Schwarzbau­s im Mindelheim­er Bergwald nicht wiederhole­n, hat die Stadt nun eine entspreche­nde Satzung erlassen.
Archivfoto: Johann Stoll Damit sich Fälle wie der dieses Schwarzbau­s im Mindelheim­er Bergwald nicht wiederhole­n, hat die Stadt nun eine entspreche­nde Satzung erlassen.

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