Mindelheimer Zeitung

Angreifer mit Schlägen gestoppt

Prozess Neue Details im Prozess um Mordversuc­h in Bad Wörishofen. Zwei Menschen wären ohne schnelles Eingreifen wohl gestorben

- VON KURT KRAUS

Bad Wörishofen Der Prozess gegen einen Bad Wörishofer, der drei Frauen mit einem Messer teils lebensgefä­hrlich verletzt haben soll, bringt weitere Details des Tatabends ans Licht. Offenbar hat ein Nachbar den bewaffnete­n Angreifer mit Faustschlä­gen abgewehrt, als eine schwer verletzte Frau und ein achtjährig­es Mädchen bei ihm Schutz suchten.

Eigentlich sollte der auf mehrere Verhandlun­gstage angesetzte Prozess am Freitag mit einem Urteil enden. Stattdesse­n wurde es ein weiterer Verhandlun­gstag, der Prozess wurde um mehrere Tage verlängert. Landgerich­tsarzt Dr. Horst Bock hat den 48-jährigen Tatverdäch­tigen wenige Stunden nach seiner Festnahme im Mai 2020 untersucht. Er sei sehr kooperativ gewesen. Er habe Blut an den Händen und Füßen gehabt, selbst aber bis auf blaue Flecke keine Verletzung­en.

Prof. Matthias Graw, Chef des Instituts für Rechtsmedi­zin München, erläutert dem Gericht die Tragweite der zugefügten Verletzung­en. Während die fünf Stichverle­tzungen, die die 35-jährige Lebensgefä­hrtin des Angeklagte­n abbekommen hatte, „relativ harmlos“gewesen seien, wäre bei den beiden anderen Frauen „ohne ärztliche Maßnahmen mit dem Ableben zu rechnen gewesen“, sagt der Arzt. Vor Gericht muss sich der 48-Jährige wegen Mordversuc­hs und versuchtem Totschlag verantwort­en. Verletzt wurden die 35-Jährige, deren 63-jährige Mutter und eine 39-jährige Nachbarin, welche die achtjährig­e Tochter der 35-Jährigen zu Hilfe geholt hatte.

Einen breiten Raum nimmt die

Vernehmung eines Kripobeamt­en ein. Verteidige­r Werner Hamm beantragt aber zuvor, dass dessen Angaben teilweise nicht verwertet werden dürfen. Es geht dabei um Äußerungen, die der Angeklagte im Polizeiaut­o auf dem Weg ins Gefängnis gemacht haben soll. Aus einem Vermerk des Polizisten geht hervor, dass der 48-Jährige, der auf Anraten seines Anwalts noch immer keine Angaben zum Sachverhal­t macht, dem Polizisten ungefragt gesagt hatte, dass er am Vortag „Mist gebaut“habe. Ständig hätten sich die beiden Frauen gegen ihn verbündet, habe er dem Polizisten gesagt. Die Schwiegerm­utter lebte offenbar seit Weihnachte­n bei dem Paar, weil sie durch die Corona-Pandemie nach einem Besuch nicht mehr nach Bulgarien zurückkehr­en konnte.

Hamm bezweifelt, dass es sich dabei um eine „spontane Äußerung“gehandelt hat. Eine Entscheidu­ng, ob die Angaben verwendet werden dürfen, steht noch aus. Unklar ist auch, ob das heute neun Jahre alte Mädchen im Gerichtssa­al aussagen muss. Ihre polizeilic­he Anhörung wurde auf Video aufgezeich­net. Der Kriminalbe­amte dient dem Gericht auch als „Zeuge vom Hörensagen“. Denn der Nachbar, der den Angreifer in der Tatnacht mit zwei Faustschlä­gen gestoppt hat, steht dem Gericht nicht mehr zur Verfügung. Niemand weiß, wo er sich derzeit aufhält. Also berichtet der Polizist, was der Nachbar ausgesagt hatte. Demnach habe er bis spät in die Nacht mit einem Bekannten zusammenge­sessen. Dann hätte man Lärm gehört und die 39-Jährige und das Kind seien zu ihm in die Wohnung gekommen. Die verletzte Frau habe man auf ein Bett gelegt, das Kind auf einen Stuhl gesetzt. Dann sei der Angeklagte im Türrahmen erschienen. Er habe ein Messer im Gürtel stecken gehabt und sei im Begriff gewesen, es herauszuzi­ehen. Da habe ihm der Wohnungsin­haber zwei Faustschlä­ge verpasst und ihn mit Hilfe seines Bekannten auf den Flur geschoben. Der Angeklagte habe dann von außen gegen die Tür getreten. Später habe der Zeuge einen Holzstock genommen, um in der Wohnung des Angeklagte­n nach dem Rechten zu schauen. Dort habe er die beiden anderen verletzten Frauen gesehen und auch den Angeklagte­n, der mit dem Messer in der Hand daneben gestanden sei. Als der 48-Jährige Anstalten gemacht habe, auch auf ihn loszugehen, habe er sich zurück in seine Wohnung geflüchtet. Bis zum Eintreffen der Polizei sei der 48-Jährige dann mindestens noch ein weiteres Mal an seiner Tür erschienen, habe wieder versucht, sie einzutrete­n und gedroht, er werde alle umbringen. Schließlic­h habe er sich überreden lassen, das Messer auf das Garagendac­h zu werfen.

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Foto: Kraus Der Prozess vor dem Landgerich­t gegen einen Bad Wörishofer wegen Mordver‰ suchs wird verlängert.

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