Mindelheimer Zeitung

Was von den Beschlüsse­n übrig bleibt: Das gilt an Ostern

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● Inzidenz: In Landkreise­n mit einer Sieben‰Tage‰Inzidenz über 100 greifen härtere Maßnahmen. Diese können so aussehen:

‰ Pflicht zum Tragen von Masken im Auto für Mitfahrer, die nicht zum Hausstand des Fahrers gehören ‰ Ausweitung einer Schnelltes­t‰Pflicht auf Bereiche, wo Abstandsre­geln und Maskentrag­en erschwert sind ‰ Ausgangsbe­schränkung­en ‰ verschärft­e Kontaktbes­chränkunge­n

● Kontakte: Es dürfen sich weiterhin maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Paare sollen gene‰ rell als ein Hausstand zählen. Kinder bis 14 Jahre zählen extra.

● Impfschutz: Das Robert‰Koch‰Insti‰ tut soll bis zur nächsten Bund‰Län‰ der‰Runde am 12. April einen Bericht dazu vorlegen, ab welchem Zeit‰ punkt Geimpfte „mit so hinreichen­der Sicherheit nicht infektiös sind, dass eine Einbeziehu­ng in Testkonzep­te möglicherw­eise obsolet wird“.

● Schnell‰ und Selbsttest­s: So bald wie möglich sollen Beschäftig­te in Schulen und Kitas sowie Schülerinn­en und Schüler zweimal pro Woche ge‰ testet werden.

● Modellproj­ekte: In „zeitlich befris‰ teten Modellproj­ekten“dürfen die Länder in ausgewählt­en Regionen ausprobier­en, wie sich Bereiche des öffentlich­en Lebens „mit strengen Schutzmaßn­ahmen und einem Test‰ konzept“öffnen lassen.

● Arbeitspla­tz: Arbeitgebe­r sollen ihren Mitarbeite­rn Homeoffice er‰ möglichen. Wo das nicht geht, sollen sie regelmäßig­e Tests anbieten, „min‰ destens einmal und bei entspreche­nder Verfügbark­eit zweimal pro Woche“. Anfang April sollen die Wirtschaft­sver‰ bände Bericht erstatten. (dpa)

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