Mindelheimer Zeitung

Personalwe­chsel am Memminger Landgerich­t

Justiz Sabine Schuhmaier geht zur Staatsanwa­ltschaft für Kapitalver­brechen nach München. Nachfolger ist Thomas Hörmann

- VON KURT KRAUS (Fotos: Kurt Kraus)

Memmingen Die eine ging, der andere kam – Wechsel beim Landgerich­t Memmingen: Thomas Hörmann, 43, ist jetzt Vorsitzend­er Richter der Jugendkamm­er des Gerichts. Sabine Schuhmaier, 47, wechselte auf eigenen Wunsch zur Generalsta­atsanwalts­chaft nach München. Dort übt sie künftig die Dienstaufs­icht über die bearbeitet­en Kapitaldel­ikte aus, also schwere Verbrechen wie

Mord, Brandstift­ung oder Vergewalti­gung.

Zuerst Staatsanwa­lt, dann Richter oder um- gekehrt: wie kann das sein? fragt sich jetzt der juristisch­e Laie. Während sich manche Bundesländ­er für eine einheitlic­he Laufbahn entschiede­n haben, ist in Bayern und Baden-Württember­g der stete Wechsel von der Verfolgung­sbehörde zum Gericht Teil des Systems. Wie ihr Kollege Hörmann sieht auch Schuhmaier einen Vorteil darin, beide Seiten kennen zu lernen. Die Hauptarbei­t des Staatsanwa­lts liegt in Ermittlung­en. Zusammen mit Polizisten, Zöllnern oder Steuerfahn­dern sucht er nach belastende­m, aber auch entlastend­em Material für den Beschuldig­ten.

Lange vor Verhandlun­gsbeginn ist der Richter – und der Vorsitzend­e einer Straf- oder Jugendkamm­er erst recht – mit der Vorbereitu­ng der Sitzung befasst.

Zurück zur Jugendkamm­er: Sie ist zuständig für Straftaten von Jugendlich­en und Heranwachs­enden. Auch Erwachsene mussten sich schon vor der Jugendkamm­er verantwort­en. Es kommt auf das Alter des Täters zur Tatzeit an.

Und noch eine denkbare Möglichkei­t gibt es, dass ein Erwachsene­r vor der Jugendkamm­er landet: Die große Jugendkamm­er, die mit zwei oder drei Berufsrich­tern und zwei Schöffen besetzt ist, agiert nämlich auch als sogenannte „Jugendschu­tzkammer“. Sie urteilt über Taten, die von Erwachsene­n gegen Minderjähr­ige begangen werden. Beispiel: der sexuelle Missbrauch eines Kindes.

Die kleine Jugendkamm­er des Landgerich­ts entscheide­t als Berufungsi­nstanz über Urteile des Jugendrich­ters oder des Jugendschö­ffengerich­ts, die beide am Amtsgerich­t tätig sind. Je nach den gesetzlich­en Vorgaben ist sie dabei mit einem oder zwei Berufsrich­tern und zwei Schöffen besetzt. Haben Schöffen wirklich ein Mitsprache­recht? „Ja, natürlich“, versichern Hörmann und Schuhmaier. Sie dürfen schon während der Verhandlun­g Fragen stellen. Und in der Beratung vor dem Urteil „holt man sich ihr Feedback, ob das Urteil, insbesonde­re das Strafmaß, auch von einem juristisch­en Laien akzeptiert wird“, macht Hörmann deutlich.

Ist man nun lieber Richter oder Staatsanwa­lt? Beides habe seinen Reiz, sagt Hörmann. Als Richter sei man eher Einzelkämp­fer, meint Schuhmaier. Sie schätzt das Teamwork bei der Staatsanwa­ltschaft und mit der Kriminalpo­lizei. Beide nehmen den Beruf manchmal auch mit heim. Es sei nicht einfach wegzusteck­en, wenn man einen Angeklagte­n freisprech­en müsse, weil die Beweislage einfach nicht ausreicht, obwohl man das Gefühl hat, „der war es eigentlich“. Anderersei­ts habe er kein Glücksempf­inden, wenn er jemanden schuldig spricht, betont Hörmann. Richter seien Menschen, die Verantwort­ung übernehmen für den Rechtsstaa­t, bringt es Hörmann auf den Punkt. Ideal sei, wenn der Angeklagte das Urteil akzeptiert. Das Schöne am Jugendstra­frecht sei, dass man einen jungen Menschen meist noch beeinfluss­en und „wieder in die Spur bringen kann“. Einen Erwachsene­n dagegen könne man in der Regel nur „wegsperren“.

Ausgleich vom Beruf finden beide Juristen in der Natur. Ziel sei beim Skifahren im Winter und Bergwander­n im Sommer, „dass die Probleme im Tal bleiben, sagt Schuhmaier. Auch Hörmann geht gerne in die Berge, wenn es die Zeit zulässt. Er genießt die Bewegung, im Idealfall „abseits vom Schuss“. Außerdem spielt er Tennis und verstärkt die Seniorenma­nnschaft des TSV Kottern.

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Thomas Hörmann
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Sabine Schuhmaier

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