Bürgermeister
In Kommunen mit mehr als 10.000 Ein wohnern sind Bürgermeister immer hauptamtlich beschäftigt, offiziell als Be amte auf Zeit. Bei kleineren entschei det der Gemeinderat, ob ein Bürgermeis ter haupt oder ehrenamtlich arbeitet. Bei einer Einwohnerzahl zwischen 5000 und 10.000 sind Bürgermeister laut Bayerischer Gemeindeordnung in der
Regel haupt, bei kleineren Gemein den üblicherweise ehrenamtlich. Wer als ehrenamtlicher Bürgermeister arbei tet, erhält keinen Sold. Es wird eine „Ent schädigung“bezahlt. Diese ist im Ge setz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen festgelegt und be wegt sich zwischen 1245,69 und 5979,17 Euro pro Monat – je nach Größe der Gemeinde.
Da die Kommunen Bürgermeister bezah len, müssen die Gemeinderäte ent scheiden, ob sie sich einen hauptamtli chen Rathauschef leisten können. Der Beamtensold ist in der Bayerischen Be soldungsordnung festgelegt. So ver dienen hauptamtliche Bürgermeister ei ner Kommune mit weniger als 2000 Einwohnern 4579,86 Euro im Monat. In welche Besoldungsgruppe ein haupt amtlicher Bürgermeister fällt, richtet sich nach der Größe und der Art der Kom mune und ist in Anlage 1 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte geregelt. Das Grundgehalt in der Besoldungs gruppe A 13 liegt bei rund 5250 Euro brutto. So viel erhält ein hauptamtli cher Bürgermeister in Kommunen mit weniger als 2000 Einwohnern – zu züglich einer Dienstaufwandsentschädi gung. (mz/dpa)