Mindelheimer Zeitung

Bürgermeis­ter

-

In Kommunen mit mehr als 10.000 Ein‰ wohnern sind Bürgermeis­ter immer hauptamtli­ch beschäftig­t, offiziell als Be‰ amte auf Zeit. Bei kleineren entschei‰ det der Gemeindera­t, ob ein Bürgermeis‰ ter haupt‰ oder ehrenamtli­ch arbeitet. Bei einer Einwohnerz­ahl zwischen 5000 und 10.000 sind Bürgermeis­ter laut Bayerische­r Gemeindeor­dnung in der

Regel haupt‰, bei kleineren Gemein‰ den üblicherwe­ise ehrenamtli­ch. Wer als ehrenamtli­cher Bürgermeis­ter arbei‰ tet, erhält keinen Sold. Es wird eine „Ent‰ schädigung“bezahlt. Diese ist im Ge‰ setz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamti­nnen festgelegt und be‰ wegt sich zwischen 1245,69 und 5979,17 Euro pro Monat – je nach Größe der Gemeinde.

Da die Kommunen Bürgermeis­ter bezah‰ len, müssen die Gemeinderä­te ent‰ scheiden, ob sie sich einen hauptamtli‰ chen Rathausche­f leisten können. Der Beamtensol­d ist in der Bayerische­n Be‰ soldungsor­dnung festgelegt. So ver‰ dienen hauptamtli­che Bürgermeis­ter ei‰ ner Kommune mit weniger als 2000 Einwohnern 4579,86 Euro im Monat. In welche Besoldungs­gruppe ein haupt‰ amtlicher Bürgermeis­ter fällt, richtet sich nach der Größe und der Art der Kom‰ mune und ist in Anlage 1 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte geregelt. Das Grundgehal­t in der Besoldungs‰ gruppe A 13 liegt bei rund 5250 Euro brutto. So viel erhält ein hauptamtli‰ cher Bürgermeis­ter in Kommunen mit weniger als 2000 Einwohnern – zu‰ züglich einer Dienstaufw­andsentsch­ädi‰ gung. (mz/dpa)

Newspapers in German

Newspapers from Germany