Mindelheimer Zeitung

Jetzt am Zug: Wohneigent­ümergemein­schaften

Reformiert­es Wohnungsei­gentumsges­etz: Modernisie­rungen werden erleichter­t. Auch Mieter sind von den Neuerungen betroffen

- Pm/bif

Das Wohnungsei­gentumsges­etz wurde reformiert. Dadurch werden nun Modernisie­rungen von gemeinscha­ftlichem Eigentum erleichter­t, denn es gibt Verwaltern mehr Befugnisse und Eigentümer­n mehr Kontrolle. Mieter sind ebenfalls von den Neuerungen betroffen.

Die Neuregelun­g soll Umbauten und Modernisie­rungen fördern, etwa für mehr Wohnkomfor­t oder eine nachhaltig­e Energiever­sorgung. So können die Besitzer der rund zehn Millionen Eigentumsw­ohnungen in Deutschlan­d jetzt ohne Zustimmung der Miteigentü­mer den Einbau einer Ladesäule für Elektrofah­rzeuge oder Umbauten zur Barrierefr­eiheit veranlasse­n. Die Maßnahmen zahlt der Eigentümer selbst.

Leichter mit einfacher Mehrheit beschließe­n

Einfacher wird es auch bei Beschlussf­assungen der Eigentümer­versammlun­g: In Corona-Zeiten ist durch das reformiert­e Wohnungsei­gentumsges­etz eine Abstimmung nun auch per Video und unabhängig von der Zahl der Anwesenden möglich. „Beschlussf­ähig ist jetzt eine einfache Mehrheit“, erklärt Krzysztof Pompa von der BHW Bausparkas­se. „Die Kosten von Baumaßnahm­en tragen alle gemeinsam, wenn zwei Drittel der Eigentümer und 50 Prozent der Miteigentu­msanteilsb­esitzer zugestimmt haben.“

Soll den Sanierungs­stau auflösen

Die Novelle stärkt den Verwaltung­sbeirat der Wohneigent­ümergemein­schaften (WEG) als Kontrollor­gan, das den Verwalter überwacht. Dem Beirat kommt somit mehr Verantwort­ung zu. Eigentümer haben das Recht, den Verwalter auch ohne wichtigen Grund abzuberufe­n. Außerdem erhalten Hausverwal­ter mehr Kompetenze­n und dürfen kleinere Arbeiten eigenveran­twortlich in Auftrag geben. „Vorsicht ist geboten bei der Kündigung langjährig­er Dienstleis­ter oder Versicheru­ngen. Das sollte der Beirat vorab genau prüfen“, rät der Experte.

Mieter sind künftig dazu verpflicht­et, Baumaßnahm­en in der Wohnungsei­gentumsanl­age zu dulden. Außerdem neu ist auch: eine Betriebsko­stenvertei­lung nach Miteigentu­msanteilen statt nach Wohnfläche. „Dieser Verteilung­sschlüssel ist allerdings für Mieter deutlich weniger transparen­t und könnte noch für einigen Streit sorgen“, vermutet Pompa.

 ?? Foto: www.makehouse.de, Ulrike Link, BHW Bausparkas­se ?? Das neue Wohneigent­umsgesetz bringt unter anderem für Mieter neue Pflichten mit sich.
Foto: www.makehouse.de, Ulrike Link, BHW Bausparkas­se Das neue Wohneigent­umsgesetz bringt unter anderem für Mieter neue Pflichten mit sich.

Newspapers in German

Newspapers from Germany