Mindelheimer Zeitung

So sieht die Testpflich­t für Firmen aus

Corona Mindestens ein Test pro Woche muss angeboten werden. Die Wirtschaft protestier­t

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Berlin Unternehme­n müssen ihren Beschäftig­ten künftig Coronatest­s anbieten. Das Bundeskabi­nett hat am Dienstag eine Verordnung zum Arbeitssch­utz beschlosse­n. „Diese Regel gilt für alle Beschäftig­ten, die nicht dauerhaft im Homeoffice arbeiten können“, sagte Arbeitsmin­ister Hubertus Heil (SPD). Derjenige Teil der Wirtschaft, der offen bleiben solle, müsse nun zum Infektions­schutz einen verpflicht­enden Beitrag leisten. „Ich halte das für ein Gebot der Verantwort­ung“, so Heil. Die Verordnung trete kommende Woche in Kraft. Verlängert wird zudem bis Ende Juni das Gebot zum Homeoffice für geeignete Arbeit.

Möglich seien der Einsatz von Schnelltes­ts, PCR-Tests und Selbsttest­s. Unternehme­n könnten auch mit Dienstleis­tern arbeiten – etwa mit einer Apotheke. Vorgesehen ist, dass Betriebe ihren Beschäftig­ten einmal pro Woche ein Testangebo­t machen. Zwei Tests pro Woche sollen Mitarbeite­rn zur Verfügung stehen, die besonders gefährdet sind. Das trifft auf Bereiche mit viel Kundenkont­akt oder körpernahe Dienstleis­tungen zu. Auch Beschäftig­te, die in Gemeinscha­ftsunterkü­nften untergebra­cht werden, müssen zwei Mal pro Woche ein Testangebo­t erhalten. Eine Testpflich­t für Arbeitnehm­er gibt es nicht. Regierungs­sprecher Steffen Seibert rief die Beschäftig­ten aber auf, die Testangebo­te zu nutzen.

„Wir stärken Unternehme­n, die bereits testen“, sagte Heil. Es sei nicht akzeptabel, wenn andere das nicht täten. Nach Angaben des Wirtschaft­sministeri­ums bieten inzwischen bereits rund 70 Prozent der Unternehme­n ihren Beschäftig­ten wöchentlic­he Testmöglic­hkeiten an. Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgebe­r. Grundsätzl­ich können die Firmen die Kosten für Schnelltes­ts allerdings im Rahmen der Überbrücku­ngshilfe III geltend machen.

Kritik an dem Beschluss kommt aus der Wirtschaft. Die Pflicht sei eine weitere Misstrauen­serklärung gegenüber den Unternehme­n und ihren Beschäftig­ten in diesem Land, sagte Arbeitgebe­rpräsident Rainer Dulger. Auch in Schwaben protestier­en Wirtschaft­svertreter: „Die Verpflicht­ung der Arbeitgebe­r zum Angebot von Corona-Tests ist das falsche Signal“, sagte Marc Lucassen, Hauptgesch­äftsführer der Industrieu­nd Handelskam­mer. „Die freiwillig­e Test-Kampagne der Unternehme­n wird damit von der Politik abgewertet. Es werden zusätzlich­e Bürokratie und damit unnötige Kosten geschaffen.“

Den Aufwand für die Bereitstel­lung medizinisc­her Gesichtsma­sken und für die Einführung des Testangebo­tes – vorläufig befristet bis zum 30. Juni 2021 – beziffere die Bundesregi­erung auf bis zu 130 Euro je Beschäftig­ten, sagte Lucassen. „Bei derzeit rund 758 000 Beschäftig­en in Schwaben ergeben sich so Kosten von fast 100 Millionen Euro. Das ist für die krisengesc­hüttelte Wirtschaft ein großer Betrag.“

Die Handwerksk­ammer für Schwaben sieht es ähnlich kritisch: „Jetzt werden die Handwerksb­ranchen, die unseren Alltag unter schwierigs­ten Rahmenbedi­ngungen am Laufen gehalten haben und halten, sowie die Gewerke, die nun endlich wieder – wenn auch sehr eingeschrä­nkt – arbeiten dürfen, zusätzlich bestraft“, sagte Kammerchef Hans-Peter Rauch. (dpa, mke)

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