„Es gibt kein Freikaufen von Baurecht“
Schwarzbau Der Leiter der Abteilung Bauen und Umwelt am Landratsamt, Christian Baumann, kündigt für den Schwarzbau in der Grüntenstraße aus dem Jahr 2007 Konsequenzen an
Mindelheim Der Leiter der Abteilung Bauen und Umwelt am Landratsamt, Christian Baumann, kündigte gestern an, die Kreisbehörde werde die Nutzung des Schwarzbaus in der Grüntenstraße in Mindelheim untersagen. Dies sei unabhängig von dem gestrigen Bericht der MZ geplant gewesen.
Wie berichtet, hat der Bauausschuss der Stadt vor 14 Jahren das gemeindliche Einvernehmen für den Ausbau eines Dachgeschoßes verweigert. Ausgebaut worden sei dennoch. Auch eine Dachgaube wurde angebracht. Für beides gab es keine Genehmigung. Im Bebauungsplan für das Gebiet ist ausdrücklich festgelegt, dass Dachgeschoße nicht für Wohnzwecke ausgebaut werden dürfen, weil die Deckenhöhe dafür wegen der flach geneigten Dächer nicht ausreicht. Im Februar 2007 hatte das Landratsamt ein Bußgeld verhängt, allerdings die Nutzung nicht untersagt. Warum das damals nicht geschehen war, das sei heute nicht mehr nachvollziehbar, sagte Baumann. Alle elf Mitarbeiter, die derzeit im Bauamt des Landratsamtes arbeiten, waren zu dieser Zeit noch nicht für die Kreisbehörde tätig. Baumann selbst stieß 2008 zum Landratsamt.
Der Bauverwaltung ist bewusst, dass sie handeln muss, auch 14 Jahre danach. Denn sonst würde das womöglich als Freibrief für Schwarzbauten missverstanden. Wenn Behörden nicht innerhalb von 20 Jahren tätig werden, bestätigten Verwaltungsgerichte die Duldung in der Regel, sagte Baumann weiter.
Diese Frist ist allerdings in diesem Fall noch nicht verstrichen. Als die MZ beim Landratsamt nachgefragt hatte, teilte die Behörde mit, es sei nicht mehr nachvollziehbar, warum 2007 nicht gehandelt worden war. Baumann sagte, dies könne ein Versehen gewesen sein.
Als die MZ jetzt nachfragte, sei bereits beschlossen gewesen, die Nutzungsänderung zu untersagen. „Weil wir aber mit Rücksicht auf den
Bauherrn nicht wollten, dass dieser das aus der Zeitung erfährt, haben wir das nicht gesagt“, erläuterte der Leiter weiter. Das Schreiben sei noch in Arbeit. Der Bauherr bekommt die Möglichkeit, seine Sicht in einer Anhörung vorzubringen.
Bei einem festgestellten Schwarzbau seien es immer zwei Verfahren, erläuterte Baumann, die nichts miteinander zu tun hätten. Im ersten werde ein Bußgeld verhängt. Das geht an den Freistaat. Im konkreten Fall waren das 300 Euro. In einem baurechtlichen Verfahren könne dann entschieden werden, ob die Nutzungsänderung genehmigt werde. Es könne also sein, so Baumann, dass jemand ein Bußgeld bezahlen muss und dennoch den Bau nutzen darf, für den es ursprünglich keine Genehmigung gab. Keinesfalls könne man Baurecht erkaufen, betonte Baumann.
„Es gibt kein Freikaufen von Baurecht“, betonte der Leiter der Bauverwaltung. Die Mitarbeiter arbeiteten nach Recht und Gesetz. Beim flüchtigen Leser des gestrigen Berichts könne der Eindruck von bestechlichen Beamten entstehen. Dem trat Baumann deutlich entgegen.
Es gibt zwei Verfahren, die völlig unabhängig voneinander sind