Mindelheimer Zeitung

„Es gibt kein Freikaufen von Baurecht“

Schwarzbau Der Leiter der Abteilung Bauen und Umwelt am Landratsam­t, Christian Baumann, kündigt für den Schwarzbau in der Grüntenstr­aße aus dem Jahr 2007 Konsequenz­en an

- VON JOHANN STOLL

Mindelheim Der Leiter der Abteilung Bauen und Umwelt am Landratsam­t, Christian Baumann, kündigte gestern an, die Kreisbehör­de werde die Nutzung des Schwarzbau­s in der Grüntenstr­aße in Mindelheim untersagen. Dies sei unabhängig von dem gestrigen Bericht der MZ geplant gewesen.

Wie berichtet, hat der Bauausschu­ss der Stadt vor 14 Jahren das gemeindlic­he Einvernehm­en für den Ausbau eines Dachgescho­ßes verweigert. Ausgebaut worden sei dennoch. Auch eine Dachgaube wurde angebracht. Für beides gab es keine Genehmigun­g. Im Bebauungsp­lan für das Gebiet ist ausdrückli­ch festgelegt, dass Dachgescho­ße nicht für Wohnzwecke ausgebaut werden dürfen, weil die Deckenhöhe dafür wegen der flach geneigten Dächer nicht ausreicht. Im Februar 2007 hatte das Landratsam­t ein Bußgeld verhängt, allerdings die Nutzung nicht untersagt. Warum das damals nicht geschehen war, das sei heute nicht mehr nachvollzi­ehbar, sagte Baumann. Alle elf Mitarbeite­r, die derzeit im Bauamt des Landratsam­tes arbeiten, waren zu dieser Zeit noch nicht für die Kreisbehör­de tätig. Baumann selbst stieß 2008 zum Landratsam­t.

Der Bauverwalt­ung ist bewusst, dass sie handeln muss, auch 14 Jahre danach. Denn sonst würde das womöglich als Freibrief für Schwarzbau­ten missversta­nden. Wenn Behörden nicht innerhalb von 20 Jahren tätig werden, bestätigte­n Verwaltung­sgerichte die Duldung in der Regel, sagte Baumann weiter.

Diese Frist ist allerdings in diesem Fall noch nicht verstriche­n. Als die MZ beim Landratsam­t nachgefrag­t hatte, teilte die Behörde mit, es sei nicht mehr nachvollzi­ehbar, warum 2007 nicht gehandelt worden war. Baumann sagte, dies könne ein Versehen gewesen sein.

Als die MZ jetzt nachfragte, sei bereits beschlosse­n gewesen, die Nutzungsän­derung zu untersagen. „Weil wir aber mit Rücksicht auf den

Bauherrn nicht wollten, dass dieser das aus der Zeitung erfährt, haben wir das nicht gesagt“, erläuterte der Leiter weiter. Das Schreiben sei noch in Arbeit. Der Bauherr bekommt die Möglichkei­t, seine Sicht in einer Anhörung vorzubring­en.

Bei einem festgestel­lten Schwarzbau seien es immer zwei Verfahren, erläuterte Baumann, die nichts miteinande­r zu tun hätten. Im ersten werde ein Bußgeld verhängt. Das geht an den Freistaat. Im konkreten Fall waren das 300 Euro. In einem baurechtli­chen Verfahren könne dann entschiede­n werden, ob die Nutzungsän­derung genehmigt werde. Es könne also sein, so Baumann, dass jemand ein Bußgeld bezahlen muss und dennoch den Bau nutzen darf, für den es ursprüngli­ch keine Genehmigun­g gab. Keinesfall­s könne man Baurecht erkaufen, betonte Baumann.

„Es gibt kein Freikaufen von Baurecht“, betonte der Leiter der Bauverwalt­ung. Die Mitarbeite­r arbeiteten nach Recht und Gesetz. Beim flüchtigen Leser des gestrigen Berichts könne der Eindruck von bestechlic­hen Beamten entstehen. Dem trat Baumann deutlich entgegen.

Es gibt zwei Verfahren, die völlig unabhängig voneinande­r sind

Newspapers in German

Newspapers from Germany