KitaAusflug endet tragisch
Unglück Der ums Leben gekommene zweijährige Bub war zum Unfallzeitpunkt von Kita-Personal betreut worden
Mindelheim Der zweijährige Bub, der Ende März nach einem Sturz in die Mindel trotz intensiver Bemühungen in einem Münchner Krankenhaus ums Leben gekommen ist, befand sich zum Unfallzeitpunkt in der Obhut einer Mindelheimer Kindertagesstätte. Das erklärte Oberstaatsanwalt Thorsten Thamm von der Staatsanwaltschaft Memmingen auf Anfrage, die in dem Fall in enger Abstimmung mit der Kriminalpolizei Memmingen ermittelt.
Die Johanniter bestätigten, dass der kleine Junge die Kinderkrippe Mindelzwerge besuchte, die von ihnen betrieben wird. Es handelt sich dabei um eine Betriebskinderkrippe, die in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Unterallgäu, den Unterallgäuer Kreiskliniken und der Firma Grob entwickelt wurde. In zwei Gruppen werden je 15 Kinder im Alter von drei Monaten bis zum dritten Lebensjahr betreut, heißt es auf der Homepage der Johanniter.
Die Gruppe war betreut zum Spielplatz Bleichstraße aufgebrochen. Der Spielplatz liegt direkt neben dem Fließgewässer, das durch einen engmaschigen Holzzaun abgetrennt ist. Außerhalb des Spielplatzes gibt es lediglich zwei Querstangen
aus Holz, die den Fußweg von dem Gewässer trennen. Eine Absperrung vom Spielplatz zum Gehweg gibt es nicht.
Wie groß die Gruppe der Kinder war, dazu mochte sich die Staatsanwaltschaft zum derzeitigen Zeitpunkt mit Hinweis auf die laufenden Ermittlungen nicht äußern. Sie erklärte, die Gruppe sei von zwei Mitarbeiterinnen
und einem Mitarbeiter betreut worden. Gegen diese drei Mitarbeiter der Kindertagesstätte wird aufgrund des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt, wobei im Rahmen der Ermittlungen insbesondere die schuldhafte Verletzung einer Aufsichtspflicht geklärt werden soll, so der Oberstaatsanwalt.
Eine Sprecherin der Johanniter Schwaben hob in einer Stellungnahme hervor, die Johanniter seien tief betroffen von dem Unglück. Die Johanniter hätten Kontakt zu den Eltern aufrechterhalten, die völlig verzweifelt sind. Der Träger habe alle rechtlichen Vorgaben beachtet. Der Betreuungsschlüssel sei eingehalten worden.
Insgesamt haben sich drei Mitarbeiter um die Gruppe gekümmert