Wenn ein Hund gefährlich wird
Tierhaltung Ein Vorfall in Mindelheim hat den Blick wieder auf die Listenhunde gelenkt – allerdings völlig zu Unrecht
Mindelheim Kurz vor Weihnachten 2020 war das Thema in Mindelheim hochgekocht. Der Stadtrat beschloss, für sogenannte Listenhunde, die der Gesetzgeber als besonders gefährlich einstuft, zehnmal so viel Steuer wie für normale Hunde zu verlangen. Statt 45 Euro sind es seit Januar 450 Euro im Jahr. Zwischenzeitlich ist ein Vorfall mit einem Hund bekanntgeworden. Eine Frau war in die Hand gebissen worden. Es handelte sich nach MZ-Informationen allerdings nicht um einen Listenhund, sondern um eine englische Bulldogge.
Welche Konsequenzen die Stadt aus dem Fall zieht, dazu mochte das Rathaus mit Hinweis auf das laufende Verfahren keine Stellungnahme abgeben. Unbeteiligten könne grundsätzlich keine Auskunft erteilt werden, erklärte Julia Beck vom Büro des Bürgermeisters.
Falls es zu einem Vorfall kommt, prüfen bei einer Anzeige zunächst Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft, ob eine Straftat vorliegt. Das kann beispielsweise eine Körperverletzung oder eine Sachbeschädigung sein.
Von Seiten der Stadt sind folgende Ahndungsmöglichkeiten möglich:
● Ordnungswidrigkeitenverfahren, sofern der Halter den Hund ohne Leine innerhalb der geschlossen Ortschaft hat laufen lassen. Dies ist bei allen Hunden über einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern möglich, wie in der Sicherheitsverordnung der Stadt Mindelheim festgehalten ist.
● Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen Artikel 19 Abs. 4 Nr. 1 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes. Gemeint ist die Verletzung der Erlaubnispflicht zum Halten eines Hundes.
Bei Listenhunden ist laut Stadt folgendes möglich:
● Erlass eines Bescheides mit Auflagen für die Haltung des Hundes, etwa Leinenpflicht, Maulkorbzwang bis hin zur Abgabe des Hundes.
Halter von Listenhunden erhalten aufgrund des Wesenstests eines Gutachters ohnehin einen Bescheid, der sie zum Halten des Tieres berechtigt. Je nach Einschätzung des Gutachters kann dieser Bescheid mit Auflagen wie Maulkorbzwang oder Leinenpflicht versehen werden. Die Stadt schließt sich hierbei immer der Einschätzung des Gutachters an. Grundsätzlich werden keine Auflagen erteilt, die nicht auch vom Gutachter vorgeschlagen werden. Allerdings können nach einem Vorfall zusätzliche Auflagen zur Haltung des Hundes gemacht werden.
Bei der Einführung der erhöhten Steuer für Listenhunde im Stadtrat wurde auch argumentiert, dass eine praktikable Lösung ohne viel Verwaltungsaufwand gefunden werden sollte. So ganz ohne Papierkram geht es aber nicht ab. Das betrifft die Halter von Mischlingshunden. Es muss überprüft werden, ob die Mischlingshunde, die bei der Stadt gemeldet sind, eine Kampfhundeeinkreuzung besitzen, teilte Julia Beck mit. Diese Überprüfung sei schon aus Gründen der Gleichbehandlung geboten. „Dieser Aufwand ist aber nur einmal notwendig.“Bei zukünftigen Anmeldungen des Mischlingshundes ist dann bereits geklärt, ob eine Kampfhundeeinkreuzung vorhanden ist oder eben nicht.
Dass überhaupt solche Listen mit angeblich oder tatsächlich gefährlicheren Hunden geführt werden, ist umstritten. In Spanien sollen Hunde nicht mehr automatisch als Kampfhunde gelten, nur weil sie einer bestimmten Rasse angehören. Ein entsprechendes Gesetz soll demnächst verabschiedet werden.
Wie auch der Fall in Mindelheim gezeigt hat, können prinzipiell alle Hunde eine Gefahr darstellen. Die Zahl der in Mindelheim gemeldeten Listenhunde ist übrigens verschwindend gering. Vor Erhöhung der Hundesteuer hat die Stadtverwaltung sechs Listenhunde gezählt. Nach Erhöhung der Hundesteuer waren es fünf Listenhunde. Ein Halter sei weggezogen. Insgesamt leben rund 690 Hunde in der Kreisstadt.
Eine Prüfung der Hunde, die nicht mehr gemeldet sind, kann grundsätzlich auf drei Wegen erfolgen:
● der Halter zieht aus Mindelheim weg. Daher werden die Meldedaten des Einwohnermeldeamtes regelmäßig abgeglichen.
● der Hund stirbt. Das meldet der Halter an die Kämmerei, die das an das Ordnungsamt weitermeldet.
● der Hund wird verkauft. Der Halter meldet das an die Kämmerei, die das ans Ordnungsamt gibt.