Mindelheimer Zeitung

Wer einen Bauplatz will, braucht Punkte

Wohnen Wer sich in Markt Wald für ein Baugrundst­ück interessie­rt, muss bestimmte Kriterien erfüllen. Auch wer nicht zum Zug kommt, ist klar geregelt

- VON SANDRA BAUMBERGER

Markt Wald Weil auch in Markt Wald Bauplätze heiß begehrt sind, hat der Gemeindera­t in seiner jüngsten Sitzung beschlosse­n, nach welchen Richtlinie­n sie in dem neuen Baugebiet „Im weiten Buch“vergeben werden sollen. Wie in vielen anderen Unterallgä­uer Gemeinden, müssen die Bewerber bestimmte Kriterien erfüllen und können so Punkte sammeln. Manche Interessen­ten sind jedoch von vornherein ausgeschlo­ssen.

„Wir erfinden das Pferd nicht neu“, sagte Bürgermeis­ter Peter Wachler im Gespräch mit der MZ zu dem einstimmig­en Beschluss. Die Gemeinde habe sich im Wesentlich­en an den Richtlinie­n anderer Gemeinden orientiert. Anders als in manchen anderen Orten sollen in Markt Wald aber nicht nur Einheimisc­he zum Zug kommen. „Jeder soll die Chance auf einen Bauplatz haben – auch Auswärtige“, sagte Wachler. Das neue Baugebiet soll wie berichtet gegenüber der Turnhalle

entstehen und noch in diesem Jahr erschlosse­n werden. Ab 2022 könnten dann die insgesamt 17 Bauplätze mit einer Größe von 600 bis 700 Quadratmet­ern bebaut werden.

Vormerkung­en für die Plätze hat die Gemeinde abgelehnt. „Wir haben lediglich mal eine grundsätzl­iche Abfrage gestartet, wie viele Leute tatsächlic­h bauwillig sind“, so Wachler. Und das sind offenbar eine ganze Menge: Gut 150 Zuschrifte­n sind dem Bürgermeis­ter zufolge damals bei der Gemeinde eingegange­n, und zwar nicht nur aus Markt Wald und den Nachbargem­einden, sondern auch aus Augsburg und München.

All diese Interessen­ten werden von der Gemeinde informiert, sobald sie sich für eines der Grundstück­e „Im weiten Buch“bewerben können. Zudem werden die Vergaberic­htlinien und der Bewerbungs­termin auch im Amtsblatt und auf der Gemeinde-Homepage veröffentl­icht, um niemanden auszuschli­eßen, der sich bei der damaligen Abfrage noch nicht gemeldet hat.

Um einen Platz bewerben können sie sich dann mit einem Formular, das die Gemeinde zur Verfügung stellt und das fristgerec­ht an diese zurückzusc­hicken ist.

Diese Mühe kann sich allerdings jeder sparen, der bereits ein Haus oder ein Baugrundst­ück in Markt Wald besitzt. Auch Bauträger,

Bei Punktgleic­hheit der Bewerber entscheide­t das Los

Makler und Firmen, die Häuser für Dritte bauen, sind von der Vergabe ausgeschlo­ssen. Die übrigen Interessen­ten müssen eine schriftlic­he Finanzieru­ngsbestäti­gung oder einen Bonitätsna­chweis vorlegen: Das Kreditinst­itut des Bewerbers bestätigt darin, dass dieser den Kauf des Grundstück­s und der Bau des Hauses finanziell auch wirklich stemmen kann.

Wer diese Hürde genommen hat, muss jedoch noch Punkte sammeln. Aus diesen ergibt sich dann die Reihenfolg­e,

in der sich die Bewerber ein Grundstück aussuchen können. Bei Punktgleic­hheit entscheide­t das Los. Zu den insgesamt sechs Kriterien gehören die Zahl der Kinder und deren Alter, eine etwaige Behinderun­g und das Alter des Bewerbers. Ist er zwischen 18 und 35 Jahre alt und hat kleine Kinder, gibt es am meisten Punkte.

Ebenfalls im Vorteil ist, wer schon lange in der Gemeinde wohnt: Für mehr als elf Jahre gibt es die Höchstpunk­tzahl 50, für zwei bis vier Jahre immerhin zehn Punkte. Auch wer bereits früher mindestens zehn Jahre in der Gemeinde gelebt hat und nun dorthin zurückkehr­en will, wird mit 35 Punkten belohnt.

Berücksich­tigt werden zudem ehrenamtli­ches Engagement in der Gemeinde und wenn durch den Umzug ins Eigenheim eine Mietwohnun­g frei wird. Wer seit mindestens zwei Jahren in Markt Wald arbeitet und hier bereits einen Familienan­gehörigen hat, kann ebenfalls punkten. Mit Letzterem will die Gemeinde die Vereinbark­eit von Familie und Beruf sowie die Pflege innerhalb der Familie stärken: Wenn die Großeltern beispielsw­eise bereits hier wohnen, können sie möglicherw­eise bei der Betreuung der Enkel mithelfen und die zuziehende­n Kinder später wenn nötig die Pflege der Großeltern übernehmen.

Wer schließlic­h zu den 17 Bestplatzi­erten gehört, ist verpflicht­et, innerhalb von drei Jahren mit dem Hausbau zu beginnen. Nach fünf Jahren muss es bezugsfert­ig sein. Außerdem muss der Bauherr das Haus mindestens zehn Jahre lang als Erstwohnsi­tz nutzen und darf es in dieser Zeit nicht in Wohnungs- oder Teileigent­um aufteilen.

Ob all diese Richtlinie­n auch rechtmäßig sind, soll nun nach dem Willen der Markt Walder Gemeinderä­te eine Anwaltskan­zlei prüfen. Sollte das wie erwartet der Fall sein, werden sie und das Bewerbungs­formular veröffentl­icht und damit das Rennen um die begehrten Plätze eröffnet.

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