Wer einen Bauplatz will, braucht Punkte
Wohnen Wer sich in Markt Wald für ein Baugrundstück interessiert, muss bestimmte Kriterien erfüllen. Auch wer nicht zum Zug kommt, ist klar geregelt
Markt Wald Weil auch in Markt Wald Bauplätze heiß begehrt sind, hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, nach welchen Richtlinien sie in dem neuen Baugebiet „Im weiten Buch“vergeben werden sollen. Wie in vielen anderen Unterallgäuer Gemeinden, müssen die Bewerber bestimmte Kriterien erfüllen und können so Punkte sammeln. Manche Interessenten sind jedoch von vornherein ausgeschlossen.
„Wir erfinden das Pferd nicht neu“, sagte Bürgermeister Peter Wachler im Gespräch mit der MZ zu dem einstimmigen Beschluss. Die Gemeinde habe sich im Wesentlichen an den Richtlinien anderer Gemeinden orientiert. Anders als in manchen anderen Orten sollen in Markt Wald aber nicht nur Einheimische zum Zug kommen. „Jeder soll die Chance auf einen Bauplatz haben – auch Auswärtige“, sagte Wachler. Das neue Baugebiet soll wie berichtet gegenüber der Turnhalle
entstehen und noch in diesem Jahr erschlossen werden. Ab 2022 könnten dann die insgesamt 17 Bauplätze mit einer Größe von 600 bis 700 Quadratmetern bebaut werden.
Vormerkungen für die Plätze hat die Gemeinde abgelehnt. „Wir haben lediglich mal eine grundsätzliche Abfrage gestartet, wie viele Leute tatsächlich bauwillig sind“, so Wachler. Und das sind offenbar eine ganze Menge: Gut 150 Zuschriften sind dem Bürgermeister zufolge damals bei der Gemeinde eingegangen, und zwar nicht nur aus Markt Wald und den Nachbargemeinden, sondern auch aus Augsburg und München.
All diese Interessenten werden von der Gemeinde informiert, sobald sie sich für eines der Grundstücke „Im weiten Buch“bewerben können. Zudem werden die Vergaberichtlinien und der Bewerbungstermin auch im Amtsblatt und auf der Gemeinde-Homepage veröffentlicht, um niemanden auszuschließen, der sich bei der damaligen Abfrage noch nicht gemeldet hat.
Um einen Platz bewerben können sie sich dann mit einem Formular, das die Gemeinde zur Verfügung stellt und das fristgerecht an diese zurückzuschicken ist.
Diese Mühe kann sich allerdings jeder sparen, der bereits ein Haus oder ein Baugrundstück in Markt Wald besitzt. Auch Bauträger,
Bei Punktgleichheit der Bewerber entscheidet das Los
Makler und Firmen, die Häuser für Dritte bauen, sind von der Vergabe ausgeschlossen. Die übrigen Interessenten müssen eine schriftliche Finanzierungsbestätigung oder einen Bonitätsnachweis vorlegen: Das Kreditinstitut des Bewerbers bestätigt darin, dass dieser den Kauf des Grundstücks und der Bau des Hauses finanziell auch wirklich stemmen kann.
Wer diese Hürde genommen hat, muss jedoch noch Punkte sammeln. Aus diesen ergibt sich dann die Reihenfolge,
in der sich die Bewerber ein Grundstück aussuchen können. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Zu den insgesamt sechs Kriterien gehören die Zahl der Kinder und deren Alter, eine etwaige Behinderung und das Alter des Bewerbers. Ist er zwischen 18 und 35 Jahre alt und hat kleine Kinder, gibt es am meisten Punkte.
Ebenfalls im Vorteil ist, wer schon lange in der Gemeinde wohnt: Für mehr als elf Jahre gibt es die Höchstpunktzahl 50, für zwei bis vier Jahre immerhin zehn Punkte. Auch wer bereits früher mindestens zehn Jahre in der Gemeinde gelebt hat und nun dorthin zurückkehren will, wird mit 35 Punkten belohnt.
Berücksichtigt werden zudem ehrenamtliches Engagement in der Gemeinde und wenn durch den Umzug ins Eigenheim eine Mietwohnung frei wird. Wer seit mindestens zwei Jahren in Markt Wald arbeitet und hier bereits einen Familienangehörigen hat, kann ebenfalls punkten. Mit Letzterem will die Gemeinde die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Pflege innerhalb der Familie stärken: Wenn die Großeltern beispielsweise bereits hier wohnen, können sie möglicherweise bei der Betreuung der Enkel mithelfen und die zuziehenden Kinder später wenn nötig die Pflege der Großeltern übernehmen.
Wer schließlich zu den 17 Bestplatzierten gehört, ist verpflichtet, innerhalb von drei Jahren mit dem Hausbau zu beginnen. Nach fünf Jahren muss es bezugsfertig sein. Außerdem muss der Bauherr das Haus mindestens zehn Jahre lang als Erstwohnsitz nutzen und darf es in dieser Zeit nicht in Wohnungs- oder Teileigentum aufteilen.
Ob all diese Richtlinien auch rechtmäßig sind, soll nun nach dem Willen der Markt Walder Gemeinderäte eine Anwaltskanzlei prüfen. Sollte das wie erwartet der Fall sein, werden sie und das Bewerbungsformular veröffentlicht und damit das Rennen um die begehrten Plätze eröffnet.