Ex-Rat zieht gegen die Gemeinde Rammingen vor Gericht
Justiz Die Klagen des ehemaligen Bürgerliste-Gemeinderates werden vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Dahinter steckt ein langer kommunalpolitischer Zwist
Rammingen Jahrelang war Thomas Scharpf als Gemeinderat der Ramminger Bürgerliste der erklärte Widersacher von Bürgermeister Anton Schwele, galt sogar lange als potenzieller Gegenkandidat bei der Bürgermeisterwahl. Doch dafür stand Scharpf dann doch nicht zur Verfügung und ließ Ulrike Degenhart den Vortritt. Bei der Kommunalwahl im März 2020 erteilten die Ramminger Wählerinnen und Wähler dem aufmüpfigen Ramminger dann eine für viele überraschende Quittung und wählten ihn aus dem Gemeinderat raus.
Seither ist es still geworden in der Dauer-Fehde zwischen Thomas Scharpf und dem Ramminger Bürgermeister. Zumindest vor den kommunalpolitischen Kulissen war Schaprf bislang nicht mehr in Erscheinung getreten – hinter den Kulissen köchelt der Streit aber scheinbar ungebremst weiter und erreicht jetzt Mitte Juni einen neuen Höhepunkt: Vor dem Verwaltungsgericht Augsburg werden zwei Klagen von Thomas Scharpf gegen die Gemeinde Rammingen und Bürgermeister Schwele verhandelt. Ein Verwaltungsrichter muss dann darüber urteilen, ob Scharpf zu Recht ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro aufgebrummt wurde.
Doch damit nicht genug: Auch eine zweite Klage von Schaprf ist dann Teil des Gerichtsverfahrens. Scharpf will damit erreichen, dass Schwele einige aus seiner Sicht „unzutreffende Tatsachenbehauptungen“zurücknehmen muss. Neben der Klage vor dem Verwaltungsgericht hat Scharpf auch privatrechtliche Schritte gegen den Ramminger Bürgermeister eingeleitet, wie er auf Anfrage der MZ deutlich machte.
Scharpf fühlt sich im Recht und sieht sich darin auch durch die Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt bestätigt: Dort sei festgestellt worden, dass „der vorausgegangene Vorgang der Abstimmung darüber im Gemeinderat rechtswidrig war“, so Scharpf zur MZ: „Der Bürgermeister schuldet bis heute einen Beleg für seine Märchengeschichte.“
Zudem habe Schwele laut Scharpf „die Frist zum Widerruf seiner unzutreffenden Tatsachenbehauptung verstreichen lassen“und habe an seiner Weigerung auch festgehalten, nachdem ein Rechtsanwalt eingeschaltet worden war. Scharpf: „Mein Rechtsanwalt droht mittlerweile, ihn wegen Prozessverschleppung anzuzeigen .“
Wie mehrfach berichtet, hatte der Ramminger Gemeinderat im November 2019 entscheiden, dass Scharpf ein Ordnungsgeld von 500 Euro bezahlen müsse, weil er „eklatant gegen die Gemeindeordnung (GO), insbesondere gegen Artikel 20, Abs. 3, verstoßen habe“.
Scharpf habe Informationen aus nichtöffentlichen Sitzungen an eine dritte Person weitergegeben und damit gegen seine Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht verstoßen, denn auch personenbezogene Daten seien so in die Hände Unbefugter gelangt, erklärte der Bürgermeister damals.
Diesem Rechtsanwalt gegenüber hätte Thomas Scharpf zudem Aussagen getätigt, die allesamt die Verwaltung respektive Bürgermeister Anton Schwele als Dienstherren diskreditierten. So hätte Scharpf gegenüber dem Anwalt behauptet, sieben Ramminger Unternehmen wäre eine Gewerbesteuernachforderung aus dem Jahre 2012 erlassen worden, zudem hätte die Gemeinde seit sieben Jahren keine Erschließungsbeiträge erhoben. Und weiter habe Scharpf behauptet, dass die „gravierenden Fehler, festgestellt bei der überörtlichen Rechnungsprüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (wir berichteten), nicht abgearbeitet worden seien“.
Alle Behauptungen Thomas Scharpfs seien „unwahr“, betonte Bürgermeister Anton Schwele. Stützen könne er sich auf ein Ermittlungsverfahren, das am 20. Dezember 2018 von der Kriminalpolizeiinspektion Memmingen in die Wege geleitet worden war, in Auftrag gegeben von der Staatsanwaltschaft Memmingen. Inhalt des Ermittlungsverfahrens war die Weitergabe von Informationen an den Rechtsanwalt durch Scharpf. Denn sie hätten sich auch auf Tagesordnungspunkte bezogen, die über die Inhalte seiner Anschuldigungen gegen die Verwaltung hinausgegangen seien und eben auch personenbezogene Daten beinhalteten. Ermittelt worden sei „gegen Unbekannt wegen Untreue“.
Auch Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft seien als Zeugen befragt worden, so Schwele. Das Gremium habe Thomas Scharpf dann im Rahmen einer Sitzung im Juli um Stellungnahme gebeten, im August schließlich sei das Anhörungsverfahren eröffnet worden. Umfassend informiert worden sei der Gemeinderat am 21. Oktober, ebenfalls im Rahmen einer Sitzung, durch Geschäftsstellenleiter Thomas Barth.
Scharpf selbst hätte mehrmals die Möglichkeit zur Stellungnahme bekommen, was allerdings nicht zur Schlichtung des Vorgangs hatte beitragen können, so Schweles Darstellung.
Vorgeworfen wurden Scharpf drei Punkte: Weitergabe von Informationen an einen Rechtsanwalt inklusiver personenbezogener Daten, Weitergabe von Niederschriften aus nichtöffentlichen Sitzungen inklusiver personenbezogener Daten sowie öffentlich getätigte Aussagen, für die nach Art. 20 (3) GO weder eine Genehmigung beantragt noch erteilt worden war.
Abschließend hatte sich das Gremium nach umfassender Abwägung aller Gesichtspunkte auf die Verhängung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 500 Euro geeinigt.
Schon damals blieb Thomas Scharpf hartnäckig bei seiner Darstellung: Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung drohe jedem, der öffentlich behaupte, er hätte unwahre Angaben an einen Rechtsanwalt weitergegeben, so Scharpf, weiter hätte „die Bekanntgabe in öffentlicher Sitzung die Unterlassungserklärung wirksam werden lassen.“