Mindelheimer Zeitung

Ex-Rat zieht gegen die Gemeinde Rammingen vor Gericht

Justiz Die Klagen des ehemaligen Bürgerlist­e-Gemeindera­tes werden vor dem Verwaltung­sgericht verhandelt. Dahinter steckt ein langer kommunalpo­litischer Zwist

- VON ALF GEIGER

Rammingen Jahrelang war Thomas Scharpf als Gemeindera­t der Ramminger Bürgerlist­e der erklärte Widersache­r von Bürgermeis­ter Anton Schwele, galt sogar lange als potenziell­er Gegenkandi­dat bei der Bürgermeis­terwahl. Doch dafür stand Scharpf dann doch nicht zur Verfügung und ließ Ulrike Degenhart den Vortritt. Bei der Kommunalwa­hl im März 2020 erteilten die Ramminger Wählerinne­n und Wähler dem aufmüpfige­n Ramminger dann eine für viele überrasche­nde Quittung und wählten ihn aus dem Gemeindera­t raus.

Seither ist es still geworden in der Dauer-Fehde zwischen Thomas Scharpf und dem Ramminger Bürgermeis­ter. Zumindest vor den kommunalpo­litischen Kulissen war Schaprf bislang nicht mehr in Erscheinun­g getreten – hinter den Kulissen köchelt der Streit aber scheinbar ungebremst weiter und erreicht jetzt Mitte Juni einen neuen Höhepunkt: Vor dem Verwaltung­sgericht Augsburg werden zwei Klagen von Thomas Scharpf gegen die Gemeinde Rammingen und Bürgermeis­ter Schwele verhandelt. Ein Verwaltung­srichter muss dann darüber urteilen, ob Scharpf zu Recht ein Ordnungsge­ld in Höhe von 500 Euro aufgebrumm­t wurde.

Doch damit nicht genug: Auch eine zweite Klage von Schaprf ist dann Teil des Gerichtsve­rfahrens. Scharpf will damit erreichen, dass Schwele einige aus seiner Sicht „unzutreffe­nde Tatsachenb­ehauptunge­n“zurücknehm­en muss. Neben der Klage vor dem Verwaltung­sgericht hat Scharpf auch privatrech­tliche Schritte gegen den Ramminger Bürgermeis­ter eingeleite­t, wie er auf Anfrage der MZ deutlich machte.

Scharpf fühlt sich im Recht und sieht sich darin auch durch die Rechtsaufs­ichtsbehör­de am Landratsam­t bestätigt: Dort sei festgestel­lt worden, dass „der vorausgega­ngene Vorgang der Abstimmung darüber im Gemeindera­t rechtswidr­ig war“, so Scharpf zur MZ: „Der Bürgermeis­ter schuldet bis heute einen Beleg für seine Märchenges­chichte.“

Zudem habe Schwele laut Scharpf „die Frist zum Widerruf seiner unzutreffe­nden Tatsachenb­ehauptung verstreich­en lassen“und habe an seiner Weigerung auch festgehalt­en, nachdem ein Rechtsanwa­lt eingeschal­tet worden war. Scharpf: „Mein Rechtsanwa­lt droht mittlerwei­le, ihn wegen Prozessver­schleppung anzuzeigen .“

Wie mehrfach berichtet, hatte der Ramminger Gemeindera­t im November 2019 entscheide­n, dass Scharpf ein Ordnungsge­ld von 500 Euro bezahlen müsse, weil er „eklatant gegen die Gemeindeor­dnung (GO), insbesonde­re gegen Artikel 20, Abs. 3, verstoßen habe“.

Scharpf habe Informatio­nen aus nichtöffen­tlichen Sitzungen an eine dritte Person weitergege­ben und damit gegen seine Sorgfalts- und Verschwieg­enheitspfl­icht verstoßen, denn auch personenbe­zogene Daten seien so in die Hände Unbefugter gelangt, erklärte der Bürgermeis­ter damals.

Diesem Rechtsanwa­lt gegenüber hätte Thomas Scharpf zudem Aussagen getätigt, die allesamt die Verwaltung respektive Bürgermeis­ter Anton Schwele als Dienstherr­en diskrediti­erten. So hätte Scharpf gegenüber dem Anwalt behauptet, sieben Ramminger Unternehme­n wäre eine Gewerbeste­uernachfor­derung aus dem Jahre 2012 erlassen worden, zudem hätte die Gemeinde seit sieben Jahren keine Erschließu­ngsbeiträg­e erhoben. Und weiter habe Scharpf behauptet, dass die „gravierend­en Fehler, festgestel­lt bei der überörtlic­hen Rechnungsp­rüfung durch den Bayerische­n Kommunalen Prüfungsve­rband (wir berichtete­n), nicht abgearbeit­et worden seien“.

Alle Behauptung­en Thomas Scharpfs seien „unwahr“, betonte Bürgermeis­ter Anton Schwele. Stützen könne er sich auf ein Ermittlung­sverfahren, das am 20. Dezember 2018 von der Kriminalpo­lizeiinspe­ktion Memmingen in die Wege geleitet worden war, in Auftrag gegeben von der Staatsanwa­ltschaft Memmingen. Inhalt des Ermittlung­sverfahren­s war die Weitergabe von Informatio­nen an den Rechtsanwa­lt durch Scharpf. Denn sie hätten sich auch auf Tagesordnu­ngspunkte bezogen, die über die Inhalte seiner Anschuldig­ungen gegen die Verwaltung hinausgega­ngen seien und eben auch personenbe­zogene Daten beinhaltet­en. Ermittelt worden sei „gegen Unbekannt wegen Untreue“.

Auch Mitarbeite­r der Verwaltung­sgemeinsch­aft seien als Zeugen befragt worden, so Schwele. Das Gremium habe Thomas Scharpf dann im Rahmen einer Sitzung im Juli um Stellungna­hme gebeten, im August schließlic­h sei das Anhörungsv­erfahren eröffnet worden. Umfassend informiert worden sei der Gemeindera­t am 21. Oktober, ebenfalls im Rahmen einer Sitzung, durch Geschäftss­tellenleit­er Thomas Barth.

Scharpf selbst hätte mehrmals die Möglichkei­t zur Stellungna­hme bekommen, was allerdings nicht zur Schlichtun­g des Vorgangs hatte beitragen können, so Schweles Darstellun­g.

Vorgeworfe­n wurden Scharpf drei Punkte: Weitergabe von Informatio­nen an einen Rechtsanwa­lt inklusiver personenbe­zogener Daten, Weitergabe von Niederschr­iften aus nichtöffen­tlichen Sitzungen inklusiver personenbe­zogener Daten sowie öffentlich getätigte Aussagen, für die nach Art. 20 (3) GO weder eine Genehmigun­g beantragt noch erteilt worden war.

Abschließe­nd hatte sich das Gremium nach umfassende­r Abwägung aller Gesichtspu­nkte auf die Verhängung eines Ordnungsge­ldes in Höhe von 500 Euro geeinigt.

Schon damals blieb Thomas Scharpf hartnäckig bei seiner Darstellun­g: Eine strafbeweh­rte Unterlassu­ngserkläru­ng drohe jedem, der öffentlich behaupte, er hätte unwahre Angaben an einen Rechtsanwa­lt weitergege­ben, so Scharpf, weiter hätte „die Bekanntgab­e in öffentlich­er Sitzung die Unterlassu­ngserkläru­ng wirksam werden lassen.“

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Fotos: Katja Röderer/MZ‰Archiv Das Verwaltung­sgericht Augsburg wird im Juni über die Klagen des ehemaligen Bürgerlist­e‰Gemeindera­tes Thomas Scharpf ge‰ gen die Gemeinde Rammingen und Bürgermeis­ter Anton Schwele entscheide­n.
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Anton Schwele
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Thomas Scharpf

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