Auch in Rammingen gibt der BauBoom den Takt vor
Gemeinderat Gute Nachrichten gibt es auch für Hundebesitzer in Rammingen: Die Steuerschraube bleibt unangetastet. Auch beim Schwimmbad tut sich was
Rammingen Die Satzung zur Erhebung der Hundesteuer, Zuschussanträge und zahlreiche Bauanfragen beschäftigten den Gemeinderat in der jüngsten Sitzung. Die Hundehalter können sich freuen, die Gebühren für die Hunde werden nicht erhöht. Der erste Hund kostet weiterhin 80 Euro, der zweite 120 und für jeden weiteren Hund werden 240 Euro im Jahr verlangt. Kampfhunde kosten 1000 Euro.
Bürgermeister Anton Schwele erläuterte die Sachlage. Rammingen nehme jährlich aus der Hundesteuer 7000 Euro ein. Gut die Hälfte davon seien zur Finanzierung und Pflege der Hunde-WCs anzusetzen. Mit den restlichen Einnahmen finanziere man den Kauf der Beutel für den Hundekot. Der Bürgermeister mahnte aber an, dass die Hunde zeitnah angemeldet werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig eine neue Satzung für die Erhebung der Hundesteuer. Eine Erhöhung der Gebühren ist nicht vorgesehen, weil Rammingen sowieso schon über dem Durchschnitt liege.
Der Schwimmverein will die Bepflanzung und den Zaun erneuern. Die Kosten für Pflanzen betragen, so Schwele, rund 6700 Euro. Für die Erneuerung der Tore und des Zaunes würden nochmals 4000 Euro anfallen. Die Arbeiten würden in Eigenleistung vorgenommen. Der Bürgermeister erinnerte daran, dass die Gemeinde schon in Vorleistung getreten sei, man habe Bäume gefällt und Baumstöcke entfernt. Die Gemeinde beteilige sich üblicherweise mit 30 Prozent an den Kosten.
Ein Beschluss, dass die Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 5500 Euro gibt, fand mit zwei gegen zehn Stimmen keine Mehrheit. Bei der zweiten Abstimmung gab es eine Zustimmung für einen Zuschuss in Höhe von 4000 Euro, wobei 1000 Euro für die Vorleistung abgezogen werden.
Die Anlieger des Marktzellweges nach Worten von Bürgermeister Anton Schwele über Staubbelästigung und Verkehr. In dieser Straße stehe die Verlegung neuer Wasserleitungen und Glasfaser an. Weiter müsse geklärt werden, welche Straßenlänge geteert wird, denn unter 100 Meter könnte keine Anliegerbeiträge verrechnet werden. Es wäre deshalb sinnvoll, die Verlegung der Versorgungsleitungen abzuwarten.
Auch eine provisorische Teerdecke wäre nicht sinnvoll, da man diese wieder aufreißen müsste. Der Gemeinderat schloss sich dieser Auffassung ohne Gegenstimme an.
Weiter musste sich der Gemeinderat mit einer Reihe von Baugesuchen und -voranfragen beschäftigen:
● Mühlweg Für den Bau einer Holzhütte für Unterstellzwecke wird die Bauherrin von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit. Als Grenzabstand nach Süden und Osten wird jeweils ein Meter festgelegt.
● Bahnhofstraße Einstimmig beschloss der Gemeinderat, dass das bestehende Gebäude um vier Meter nach Osten verlängert werden darf.
● Marienweg Grünes Licht bekam der Antrag auf Aufstockung eines bestehenden Wohngebäudes zu zwei Wohneinheiten.
● Hochstraße Wie der Bürgermeister erläuterte, werde im Tekturplan vom genehmigten Bauplan abgewichen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Vorgang durch die Verwaltungsgemeinschaft prüfen zu lassen.
● Grottenweg Die Bauherrin plant den Neubau von zwei Einfamilienhäusern und zwei Doppelhäusern. Nach Sicht des Bürgermeisters seien die aktuellen Planungen dem innerörtlichen Bebauungsplan angepasst. Fragen des Immissionsschutzes müssten vom Landratsamt geprüft werden. Die Zufahrt müsse weiter für alle Häuser über den Grottenweg erfolgen. Die Planungsunterlagen seien nicht vollständig und müssten noch an die Gemeinde nachgereicht werden.
● Hauptstraße Dort soll ein weiteres Block-Heizkraft-Werk entstehen. Dieses soll in Notlagen als Sicherheit für die Holzschnitzelanlage dienen. Der Antrag wurde mit 12:0 Stimmen angenommen.
● Flurweg Auf dem Grundstück solklagen len zwei Doppelhaushälften mit Garagen entstehen. Das Vorhaben passierte ebenfalls einstimmig das Gremium.
● Ahornstraße Geplant ist der Bau eines Wohnhauses. Schwele erinnerte daran, dass in dem 30 Jahre alten Bebauungsplan eine 1,5-stöckige Bebauung vorgesehen sei. In neuen Wohngebieten habe man sich auf eine zweistöckige Bauweise verständigt. Er schlug vor, die Firsthöhe auf 8,5 Meter zu begrenzen.
Schließlich beschäftigte sich der Rat noch mit der Änderung des Flächennutzungsplanes beziehungsweise Neuaufstellung mit den Flurnummer 405 und 406.
Die Flächen nördlich der Firma Boxler werden aus der Planung herausgenommen, da sie nicht im Besitz der Gemeinde sind. Die Änderung diene der Anpassung des gewerblichen Bedarfs.
Am Ende verlas der Bürgermeister noch einen Brief, in dem die Absender auf die ihrer Meinung nach nicht zugelassene Nutzung eines Wohnhauses in der Hochstraße hinwiesen. Nach Aussage des Bürgermeisters sei der Vorgang dem Landratsamt bekannt.
Der Schwimmverein bekommt 4000 Euro