Mindelheimer Zeitung

Prosit auf Distanz

Corona Wo dürfen Biergärten jetzt wieder öffnen und an welche Regeln müssen sich Besucher halten? Die wichtigste­n Fragen und Antworten auf einen Blick

- VON MICHAEL BÖHM UND FRANZISKA MÜLLER

Augsburg Den stressigen Alltag mit einem kühlen Getränk im Biergarten ausklingen lassen – in Landkreise­n und kreisfreie­n Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 ist dies ab heute wieder möglich: Biergärten dürfen wieder bis 22 Uhr öffnen, wenn auch unter strengen Corona-Auflagen. Was die Gäste bei einem Biergarten­besuch wissen müssen.

Wer darf wo und wann öffnen?

Neben Biergärten dürfen in Bayern ab diesem Montag auch Cafés und Gastwirtsc­haften mit Außengastr­onomie öffnen – bei einer „stabilen“Sieben-Tage-Inzidenz. Konkret bedeutet das: Die Zahl der Neuinfekti­onen pro 100000 Einwohner innerhalb einer Woche muss sieben Tage lang unter 100 liegen, am achten Tag darf dann geöffnet werden. Vergangene Woche war noch von fünf Tagen die Rede gewesen, am Wochenende schärfte das Gesundheit­sministeri­um nach. Am Sonntag lagen 38 Landkreise und kreisfreie Städte im Freistaat unter einer Inzidenz von 100. Für 13 Kreise und Städte – darunter die Kreise Landsberg am Lech und Lindau – hat das Gesundheit­sministeri­um Genehmigun­gen erteilt, um ab Montag die

Außengastr­onomie zu öffnen. In Neuburg an der Donau ist es am Dienstag so weit, in der Landeshaup­tstadt München dürfen die Biergärten ab Mittwoch öffnen.

Müssen sich Gäste vor dem Besuch im Biergarten anmelden?

Laut der Bayerische­n Infektions­schutzmaßn­ahmenveror­dnung müssen Gäste vorab einen Termin buchen. Dies kann auch vor Ort geschehen, teilt der Hotel- und Gaststätte­nverband (Dehoga) mit. Vor dem Eintritt müssen sich alle Gäste registrier­en. Mehrere Systeme sind hierfür freigegebe­n. Viele Biergärten nutzen die Luca-App oder registrier­en die Besucher schriftlic­h. Es werden alle Kontaktdat­en aufgenomme­n, um eine mögliche Infektions­kette zu verfolgen.

Dürfen sich die Gäste selbst einen Tisch suchen, an dem sie sitzen?

Selbst in großen Biergärten müssen die Gäste vom Personal an ihren Tischen platziert werden. Das soll verhindern, dass Besucher lange herumlaufe­n, um sich einen Platz zu suchen.

Müssen Masken getragen werden?

Das Personal der Außengastr­onomie muss grundsätzl­ich eine Maske tragen, Besucher können diese abnehmen, sobald sie am Tisch sitzen. Für

Kinder unter sechs Jahren gilt die Maskenpfli­cht nicht.

Wer darf mit wem an einem Tisch sitzen?

Problemlos dürfen die Mitglieder eines Haushaltes zusammen an einem Tisch sitzen. Wenn Personen aus mehreren Hausstände­n zusammensi­tzen, müssen sie einen negativen Corona-Test vorweisen. Laut Dehoga dürfen sich – in Regionen mit Inzidenzen zwischen 50 und 100 – aber maximal zwei Haushalte und höchstens fünf Personen an einen Tisch setzen. Für vollständi­g Geimpfte oder Genesene gelten diese Regeln nicht. Sie dürfen am Tisch sitzen mit wem sie wollen. Gleiches gilt für Kinder unter sechs Jahren – sie sind generell von der Testpflich­t befreit.

Wer kontrollie­rt, ob die Gäste aus einem oder mehreren Hausstände­n kommen?

Der Hotel- und Gaststätte­nverband weist darauf hin, dass eine „Kontrolle seitens des Wirtes nicht nötig/ möglich“ist. Der Gast müsse auf die geltenden Regeln hingewiese­n werden, der Wirt könne für Fehlverhal­ten oder falsche Angaben nicht haftbar gemacht werden.

Reicht ein negativer Selbsttest, um sich mit Personen aus einem anderen Haushalt zusammense­tzen zu dürfen?

Ja, wenn der Test vor Ort und unter Aufsicht des Gaststätte­nbetreiber­s oder einer vom Betreiber beauftragt­en Person durchgefüh­rt wurde. Generell gilt: Selbsttest­s und AntigenSch­nelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden.

Was passiert, wenn der Selbsttest positiv ist?

Zeigt ein Selbsttest ein positives Ergebnis an, darf die Person die Gaststätte nicht betreten. Der Betroffene sollte sich sofort absondern, alle Kontakte so weit wie möglich vermeiden und über den Hausarzt oder das Gesundheit­samt einen Termin zum PCR-Test vereinbare­n.

Wie groß muss der Abstand zum Tischnachb­arn sein?

Grundsätzl­ich gilt ein Mindestabs­tand von eineinhalb Metern zu Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, die Tische müssen entspreche­nd weit auseinande­rstehen. Auch beim Kommen, Aufstehen und Gehen soll der Mindestabs­tand eingehalte­n werden.

Darf Alkohol ausgeschen­kt werden?

Diesbezügl­ich gibt es keine Einschränk­ungen für Wirte: Dem Feierabend­bier steht nichts im Wege.

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Foto: Tom Weller, dpa In bayerische­n Regionen mit niedriger Inzidenz darf die Außengastr­onomie seit diesem Montag wieder öffnen. Die Gäste müssen sich dabei allerdings an einige Corona‰Re‰ geln halten.

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