Mindelheimer Zeitung

Türkheim verkauft überrasche­nd nochmals Bauland

Immobilien Wer kaufen will, muss sich Fragen zu Einkommen und Vermögen gefallen lassen. Neue Vergaberun­de startet diese Woche

- VON ALF GEIGER

Türkheim Weil Bauplätze in Türkheim heiß begehrt sind, hatte die Gemeinde schon im vergangene­n Jahr Richtlinie­n für die Vergabe der gemeindeei­genen Baugrundst­ücke erlassen. Mit einem Punktesyst­em sollte sichergest­ellt werden, dass auch junge Familien ihren Traum vom Traumhaus in Türkheim verwirklic­hen können. Damals gab es eine lange Warteliste mit mehr als 150 Interessen­ten. Bis April 2020 mussten alle Bewerberin­nen und Bewerber ihre Fragebögen abgeben und wurden dann nochmal vom Gemeindera­t auf Herz und Nieren „durchleuch­tet“, ehe sie den Zuschlag bekamen.

So waren die gemeindeei­genen Bauplätze schnell weg – doch zur Überraschu­ng der Verwaltung sprangen dann plötzlich einige Interessen­ten wieder ab, die bereits den Zuschlag bekommen hatten. So kommt es jetzt also zu einer zweiten Vergaberun­de, die in dieser Woche startet und bis 30. Juni läuft. Voraussich­tlich 13 Bauplätze habe die Gemeinde Türkheim noch zu verkaufen, acht in Türkheim und fünf in Irsingen ließ Kämmerer ClausDiete­r Hiemer wissen. Und dies zu einem Preis, der offenbar meilenweit unter dem liegt, was auf dem freien Markt für solche Baugrundst­ücke kassiert wird.

230 Euro verlangt Türkheim pro Quadratmet­er inklusive Erschließu­ng für Bauplätze in den neuen Baugebiete­n in Türkheim, 200 Euro kostet der Quadratmet­er im Baugebiet Türkheim-Bahnhof. Über die Preise des geplanten Baugebiete­s in Irsingen gibt es noch keine Entscheidu­ng. Der Preis orientiere sich wie bislang an den Bodenricht­werten plus einem „angemessen­en Aufschlag“, der dann in die Gemeindeka­sse fließt.

Aus Erfahrung ist die Gemeinde aber klug geworden, machte Hiemer deutlich. Denn schon bei der ersten Vergaberun­de habe sich gezeigt, dass die Angaben zu den Vermögensv­erhältniss­en der Bewerber nicht ausreichen­d gewesen seien, um eine möglichst gerechte Verteilung sicherstel­len zu können. Damals habe die Gemeinde laut Hiemer „bewusst auf eine Einkommens- und Vermögensp­rüfung verzichtet“und festgelegt, dass „wir zum Verkehrswe­rt und damit nicht vergünstig­t verkaufen wollen“. Die explodiere­nden Preise bei Bauplätzen am freien Markt in Türkheim in den vergangene­n zwölf bis 15 Monaten hätten jetzt dazu geführt, dass „wir bei unveränder­tem Verkaufspr­eis von 230 Euro ,gefühlt’ unter Wert verkaufen würden“, so Hiemer. Den Preis wolle die Gemeinde Türkheim halten, dürfe das aber nur, wenn „wir eine kommunale Aufgabe erfüllen“, so Hiemer, der als Beispiele die Ansiedlung junger Familien und soziale Kriterien nennt. Auch eine „Bedürftigk­eitsprüfun­g“müsse dann vorgenomme­n werden, und es müsse geprüft werden, ob der Bewerber aufgrund seiner finanziell­en Verhältnis­se einen vergünstig­ten Bauplatz von der Gemeinde „braucht“oder er sich eventuell doch einen Bauplatz am freien Markt leisten kann? Die Alternativ­e zur Einkommens­und Vermögensp­rüfung wären deutlich höhere Verkaufspr­eise gewesen, damit wir eben nicht Gefahr laufen, unter Wert zu verkaufen.

Also sah sich die Verwaltung veranlasst, deutlich nachzuschä­rfen und will so dafür sorgen, dass auch Bewerber eine Chance haben, die nicht über „überdurchs­chnittlich­e Mittel“verfügen.

Die große Frage war: „Braucht der oder die Bewerber einen günstigen Bauplatz von der Gemeinde?“, so Hiemer. Um das herauszufi­nden, müssen die Bewerber jetzt in den Fragebögen ihre finanziell­en Verhältnis­se offenlegen. Einige Eckpunkte der neuen Vergaberic­htlinien, die ab dieser Woche auf der Homepage der Gemeinde herunterge­laden werden können: Das Jahreseink­ommen eines Paares sollte nicht höher als 100.000 Euro liegen, bei Singles die Hälfte. Auch dürfe das Privatverm­ögen der Interessen­ten den Höchstbetr­ag von 200.000 Euro nicht überschrei­ten. Dazu werden auch Vermögensw­erte wie Immobilien, Geld, Autos, Schmuck oder Wertpapier­e gezählt, machte Hiemer deutlich. In der direkten Verwandtsc­haft dürfte zudem kein Bauplatz im Besitz sein. Wichtig sei auch zu beachten, dass sich alle Interessen­ten jetzt neu an der zweiten Vergaberun­de beteiligen müssen – also auch Bewerber, die in der ersten Runde zum Zug gekommen wären, aber nicht „zugeschlag­en“haben.

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