Mindelheimer Zeitung

Kinderfrei­zeitbonus für arme Familien

-

Unterallgä­u Fußballtra­ining, Tanzunterr­icht, Chor oder Bastel-Workshop – die Corona-Pandemie hat viele Freizeitak­tivitäten vorübergeh­end zum Erliegen gebracht, vor allem für Kinder. Damit insbesonde­re Kinder aus einkommens­schwachen Familien Versäumtes nachholen können, gibt es den Kinderfrei­zeitbonus. Er ist ein Bestandtei­l des Aktionspro­gramms „Aufholen nach Corona 2021/2022“der Bundesregi­erung. Bedürftige Familien erhalten eine Einmalzahl­ung von 100 Euro, damit Kinder Angebote zur Ferien- und Freizeitge­staltung wahrnehmen können. Ausgezahlt wird der Bonus ab August 2021. Darauf weist das Sachgebiet „Soziales und Senioren“am Landratsam­t Unterallgä­u hin.

Den Kinderfrei­zeitbonus erhalten Familien, die folgende Sozialleis­tungen beziehen:

● Wohngeld (Kind muss als Haushaltsm­itglied berücksich­tigt sein)

● Kinderzusc­hlag

● Hilfe zum Lebensunte­rhalt (Sozialhilf­e)

● Grundsiche­rung

● Leistungen nach dem Asylbewerb­erleistung­sgesetz

● Leistungen nach dem Bundesvers­orgungsges­etz

Zum Teil erhalten die Familien den Bonus automatisc­h und ohne Antrag. Familien, die Wohngeld oder Hilfe zum Lebensunte­rhalt, aber keinen Kinderzusc­hlag beziehen, müssen die Einmalzahl­ung bei der Familienka­sse beantragen und dem Antrag einen Nachweis über den Erhalt der jeweiligen Leistungen beifügen. Weitere Informatio­nen und den Link zum Formular finden Sie unter www.unterallga­eu.de/soziale-leistungen.

Der Kinderfrei­zeitbonus wird nicht auf andere Sozialleis­tungen angerechne­t und zusätzlich zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany