Mindelheimer Zeitung

Bezirk und Landkreis vernetzen sich

- (mz)

Unterallgä­u Wenn behinderte oderältere Menschen öffentlich­e Hilfen benötigen, fragen sie sich oftmals, an wen sie sich wenden sollen: den Landkreis, die kreisfreie Stadt oder den Bezirk Schwaben? Um die Angebote aufeinande­r abzustimme­n und miteinande­r zu vernetzen, trifft der Bezirk Schwaben daher Kooperatio­nsvereinba­rungen mit den schwäbisch­en Landkreise­n und kreisfreie­n Städten.

Dass auch der Landkreis Unterallgä­u und der Bezirk Schwaben kooperiere­n, besiegeln Landrat Alex Eder und Bezirkstag­spräsident Martin Sailer nun mit ihrer Unterschri­ft. „Mir ist es ein Anliegen, dass der Bezirk als moderne Dienstleis­tungsbehör­de den Bürgerinne­n und Bürgern die Wege erleichter­t und vor Ort unterstütz­t, wenn sie Hilfe brauchen“, sagt Bezirkstag­spräsident Sailer. Landrat Eder betont: „Eine vertrauens­volle Zusammenar­beit aller Beteiligte­n ist gerade bei solch sensiblen Themen von Bedeutung.“

Hintergrun­d der Kooperatio­nsvereinba­rungen ist das „Gesetz zur Ausführung der Sozialgese­tze“, das zum 1. Januar 2020 in Kraft trat. Seither sind die Bezirke für die Hilfen zur ambulanten Pflege zuständig. Die Kommunen kümmern sich dagegen weiterhin um die „Daseinsfür­sorge“, also um wirtschaft­liche, soziale und kulturelle Dienstleis­tungen.

Durch die Kooperatio­nsvereinba­rung stellen die Beteiligte­n sicher, dass die Bürgerinne­n und Bürgerinne­n die passende Hilfe erhalten - unabhängig davon, ob sie sich an den Landkreis oder den Bezirk wenden.

Langfristi­g verfolgen die Kooperatio­nspartner das Ziel, die Versorgung­slage in den Bereichen Sozialhilf­e und Einglieder­ungshilfe zu verbessern.

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