Staatsanwalt: Messerattacke war Mord
Justiz Bluttat von Wiedergeltingen kommt vor Gericht. 50-Jähriger soll seinem Nebenbuhler (51) aufgelauert und ihn umgebracht haben
Wiedergeltingen/Memmingen Der grausame Tod eines 51-Jährigen wird jetzt vor dem Memminger Landgericht juristisch aufgearbeitet: Die zuständige Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen abgeschlossen und Anklage erhoben. Der Vorwurf lautet auf Mord, weil das Mordmerkmal der Heimtücke gegeben sei, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Thorsten Thamm, auf Anfrage der MZ.
Auch wenn sich der Beschuldigte zwischenzeitlich anders geäußert hatte, sind die Ermittler davon überzeugt, dass sich der mutmaßliche Täter wohl schon am Tag vor der eigentlichen Tat in der Nacht zum Samstag, 13. März ins Gasthaus geschlichen und dort versteckt habe. Er soll seinem Opfer dann aufgelauert haben und in einem für ihn günstigen Moment mit einem Messer auf ihn losgegangen und auf ihn eingestochen haben.
Das Motiv der Bluttat sei wohl Eifersucht gewesen, so die Erkenntnis der Staatsanwaltschaft. Der 50-Jährige habe demnach offenbar eine jahrelange On-Off-Beziehung zur Ehefrau des 51-Jährigen gehabt. Monate vor der Bluttat habe sich die Frau dann aber wohl entschlossen, zu ihrem 51-jährigen Ehemann zurück zu kehren. Dies habe der mutmaßliche Täter dann aber wohl nicht verkraftet und entsprechende Mordpläne geschmiedet.
Bislang habe er sich aber in einer offiziellen Vernehmung weder zu seinem Motiv noch zum Tathergang eingelassen. Anfang April hatte er lediglich gegenüber einem Ermittler durchblicken lassen, dass er aus Eifersucht gehandelt und seinen 51-jährigen Widersacher erstochen habe. Beim Opfer handelte es sich um den Ehemann der Wirtin des beliebten Dorfgasthauses in der Ortsmitte von Wiedergeltingen.
Wie unsere Redaktion aus Ermittlerkreisen erfahren hatte, wollte der mutmaßliche Täter seine eigene Schuld möglichst kleinreden und sprach von einem Streit und einem Handgemenge, in dessen Verlauf er dann auf den 51-Jährigen eingestochen habe. Dies könnte bei einem späteren Prozess erhebliche strafmildernde Folgen haben, denn dann könnte dem 50-Jährigen kein Vorsatz unterstellt werden. Auch eine mögliche Notwehr käme bei diesem Tathergang infrage.
Die jetzt abgeschlossenen Ermittlungen hatten aber andere Ergebnisse
gebracht und daher ist die Staatsanwaltschaft Memmingen überzeugt, dass es sich auch um eine geplante Tat gehandelt hatte: Spuren am Tatort legen nahe, dass der Täter seinem Opfer aufgelauert hat. Die Tatwaffe hat der 50-Jährige vermutlich bei seiner morgendlichen Flucht nach Buchloe weggeworfen oder versteckt, bevor er dann wenige Stunden nach der Bluttat in der Stadtmitte von Buchloe von Fahndern der Sonderkommission „Flur“festgenommen werden konnte.
Von der Tatwaffe fehlt nach wie vor jede Spur. Dabei hatte ein Großaufgebot der Bereitschaftspolizei Dachau am Dienstag nach der Tat zwischen Wiedergeltingen und Buchloe nach der Tatwaffe gesucht. Auch Taucher wurden eingesetzt, die in einem Weiher nach der Waffe suchten.
Auch ein entsprechender Zeugenaufruf der Polizei in der Mindelheimer Zeitung blieb ohne greifbares Ergebnis. Die Polizei hatte gehofft, dass der kräftig gebaute, 1,83
Die Tatwaffe ist wie vom Erdboden verschluckt
Meter große Mann in der Zeit von Freitag, 12. März, ab 19 Uhr bis Samstag, 13. März, gegen 5.30 Uhr im Bereich Wiedergeltingen, Mindelheimer Straße 1 (Gasthaus Ritter) aufgefallen sein könnte.
Nach der Messerattacke auf seinen Nebenbuhler flüchtete der mutmaßliche Täter am Samstag, 13. März, zwischen 5.30 Uhr und 10.30 Uhr zu Fuß von Wiedergeltingen nach Buchloe. Der 51-Jährige hat dunkelblonde glatte Haare und ist Brillenträger. Zur Tatzeit sowie während der unmittelbaren Flucht trug er eine laut Polizei schwarze Jeanshose, schwarze knöchelhohe Winterschuhe sowie einen schwarzen Blouson. Diese Kleidung müsste nach der Tat insbesondere im Bereich der Beine erheblich durchnässt und dadurch sehr auffällig gewesen sein.
Doch als er dann in Buchloe im Bereich der Landsberger Straße festgenommen werden konnte, hatte er seine Kleidung bereits an einem unbekannten Ort gewechselt. Die zur Tat getragene Kleidung, trug er in einer Plastiktüte mit sich. Er selbst trug zu diesem Zeitpunkt eine verwaschene Bluejeans, beige Stiefel sowie einen dunkelblauen Kapuzenpulli mit Reißverschluss.