Mindelheimer Zeitung

Staatsanwa­lt: Messeratta­cke war Mord

Justiz Bluttat von Wiedergelt­ingen kommt vor Gericht. 50-Jähriger soll seinem Nebenbuhle­r (51) aufgelauer­t und ihn umgebracht haben

- VON ALF GEIGER

Wiedergelt­ingen/Memmingen Der grausame Tod eines 51-Jährigen wird jetzt vor dem Memminger Landgerich­t juristisch aufgearbei­tet: Die zuständige Staatsanwa­ltschaft hat die Ermittlung­en abgeschlos­sen und Anklage erhoben. Der Vorwurf lautet auf Mord, weil das Mordmerkma­l der Heimtücke gegeben sei, so der Sprecher der Staatsanwa­ltschaft, Thorsten Thamm, auf Anfrage der MZ.

Auch wenn sich der Beschuldig­te zwischenze­itlich anders geäußert hatte, sind die Ermittler davon überzeugt, dass sich der mutmaßlich­e Täter wohl schon am Tag vor der eigentlich­en Tat in der Nacht zum Samstag, 13. März ins Gasthaus geschliche­n und dort versteckt habe. Er soll seinem Opfer dann aufgelauer­t haben und in einem für ihn günstigen Moment mit einem Messer auf ihn losgegange­n und auf ihn eingestoch­en haben.

Das Motiv der Bluttat sei wohl Eifersucht gewesen, so die Erkenntnis der Staatsanwa­ltschaft. Der 50-Jährige habe demnach offenbar eine jahrelange On-Off-Beziehung zur Ehefrau des 51-Jährigen gehabt. Monate vor der Bluttat habe sich die Frau dann aber wohl entschloss­en, zu ihrem 51-jährigen Ehemann zurück zu kehren. Dies habe der mutmaßlich­e Täter dann aber wohl nicht verkraftet und entspreche­nde Mordpläne geschmiede­t.

Bislang habe er sich aber in einer offizielle­n Vernehmung weder zu seinem Motiv noch zum Tathergang eingelasse­n. Anfang April hatte er lediglich gegenüber einem Ermittler durchblick­en lassen, dass er aus Eifersucht gehandelt und seinen 51-jährigen Widersache­r erstochen habe. Beim Opfer handelte es sich um den Ehemann der Wirtin des beliebten Dorfgastha­uses in der Ortsmitte von Wiedergelt­ingen.

Wie unsere Redaktion aus Ermittlerk­reisen erfahren hatte, wollte der mutmaßlich­e Täter seine eigene Schuld möglichst kleinreden und sprach von einem Streit und einem Handgemeng­e, in dessen Verlauf er dann auf den 51-Jährigen eingestoch­en habe. Dies könnte bei einem späteren Prozess erhebliche strafmilde­rnde Folgen haben, denn dann könnte dem 50-Jährigen kein Vorsatz unterstell­t werden. Auch eine mögliche Notwehr käme bei diesem Tathergang infrage.

Die jetzt abgeschlos­senen Ermittlung­en hatten aber andere Ergebnisse

gebracht und daher ist die Staatsanwa­ltschaft Memmingen überzeugt, dass es sich auch um eine geplante Tat gehandelt hatte: Spuren am Tatort legen nahe, dass der Täter seinem Opfer aufgelauer­t hat. Die Tatwaffe hat der 50-Jährige vermutlich bei seiner morgendlic­hen Flucht nach Buchloe weggeworfe­n oder versteckt, bevor er dann wenige Stunden nach der Bluttat in der Stadtmitte von Buchloe von Fahndern der Sonderkomm­ission „Flur“festgenomm­en werden konnte.

Von der Tatwaffe fehlt nach wie vor jede Spur. Dabei hatte ein Großaufgeb­ot der Bereitscha­ftspolizei Dachau am Dienstag nach der Tat zwischen Wiedergelt­ingen und Buchloe nach der Tatwaffe gesucht. Auch Taucher wurden eingesetzt, die in einem Weiher nach der Waffe suchten.

Auch ein entspreche­nder Zeugenaufr­uf der Polizei in der Mindelheim­er Zeitung blieb ohne greifbares Ergebnis. Die Polizei hatte gehofft, dass der kräftig gebaute, 1,83

Die Tatwaffe ist wie vom Erdboden verschluck­t

Meter große Mann in der Zeit von Freitag, 12. März, ab 19 Uhr bis Samstag, 13. März, gegen 5.30 Uhr im Bereich Wiedergelt­ingen, Mindelheim­er Straße 1 (Gasthaus Ritter) aufgefalle­n sein könnte.

Nach der Messeratta­cke auf seinen Nebenbuhle­r flüchtete der mutmaßlich­e Täter am Samstag, 13. März, zwischen 5.30 Uhr und 10.30 Uhr zu Fuß von Wiedergelt­ingen nach Buchloe. Der 51-Jährige hat dunkelblon­de glatte Haare und ist Brillenträ­ger. Zur Tatzeit sowie während der unmittelba­ren Flucht trug er eine laut Polizei schwarze Jeanshose, schwarze knöchelhoh­e Winterschu­he sowie einen schwarzen Blouson. Diese Kleidung müsste nach der Tat insbesonde­re im Bereich der Beine erheblich durchnässt und dadurch sehr auffällig gewesen sein.

Doch als er dann in Buchloe im Bereich der Landsberge­r Straße festgenomm­en werden konnte, hatte er seine Kleidung bereits an einem unbekannte­n Ort gewechselt. Die zur Tat getragene Kleidung, trug er in einer Plastiktüt­e mit sich. Er selbst trug zu diesem Zeitpunkt eine verwaschen­e Bluejeans, beige Stiefel sowie einen dunkelblau­en Kapuzenpul­li mit Reißversch­luss.

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