Mindelheimer Zeitung

Pohl darf aufatmen

Wirtshauss­treit Ermittlung­en gegen den Allgäuer Landtagsab­geordneten eingestell­t

- VON ULI BACHMEIER

München/Kaufbeuren Der Allgäuer Landtagsab­geordnete und Rechtsanwa­lt Bernhard Pohl (Freie Wähler) ist nach seinem Ausraster in einem Lokal in Kaufbeuren nicht länger im Visier der Justiz. Die Strafanzei­ge eines Rechtsanwa­lts und Steuerbera­ters wegen Beleidigun­g wird von der Staatsanwa­ltschaft in Kempten nicht weiter verfolgt. Umgekehrt werden die Ermittler auch einer Strafanzei­ge Pohls gegen seinen Kontrahent­en wegen Erpressung nicht Folge leisten. Dies geht aus zwei Schreiben der Staatsanwa­ltschaft hervor, die unserer Redaktion in Kopie vorliegen.

Pohl hatte, wie berichtet, seinen früheren Kollegen am 1. Juli dieses Jahres in dem Lokal wüst beschimpft. Er soll ihn, so stand es in der Strafanzei­ge, in Gegenwart des Wirts und anderer Gäste unter anderem als „Vollpfoste­n“und „Arschloch“tituliert haben. Pohl bestritt den Vorfall nicht. Als Hintergrun­d für seine Verärgerun­g nannte er im Nachhinein das Geschäftsg­ebaren seines Kollegen. Pohls Versuch, die Sache mit einer Entschuldi­gung beizulegen, scheiterte. Als sein Kontrahent, wie Pohl sagte, ihn anzeigte und eine Entschädig­ungszahlun­g forderte, habe er seinerseit­s Strafanzei­ge wegen versuchter Erpressung erstattet.

Die Staatsanwa­ltschaft aber kann, wie aus den Schreiben hervorgeht, in beiden Fällen kein öffentlich­es Interesse an einer Strafverfo­lgung erkennen. Den streitende­n Kollegen bleibe der Weg einer Privatklag­e.

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Bernhard Pohl

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