Brände: Pauschalurlauber können stornieren
Italien, Griechenland und die Türkei: Viele Regionen haben derzeit mit Großbränden zu kämpfen. Pauschalreisende, die dort ihren Sommerurlaub gebucht haben, können unter diesen Umständen von ihrem Vertrag zurücktreten, teilt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit. Ebenso können sie ihre Reise vorzeitig beenden. Waldbrände zählen wie Erdbeben oder Vulkanausbrüche zu unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen. Pauschalreisende sollten in beiden Fällen immer schriftlich von der Reise zurücktreten. Die Verbraucherzentrale stellt dazu jeweils Musterbriefe zur Verfügung. Dort können auch aktuelle Warnungen des Auswärtigen Amtes eingefügt werden. Wird eine Reise abgebrochen, werden die Kosten eventuell anteilig erstattet. In der Regel akzeptierten Reiseveranstalter den Rücktritt problemlos und unterstützten auch bei der Rückreise, so die Verbraucherschützer. Auch ein Reiseveranstalter kann übrigens vom Vertrag zurücktreten. Den Rücktritt muss er unverzüglich nach Kenntnis der Umstände erklären und den Reisepreis innerhalb von 14 Tagen erstatten. Komplizierter ist es bei Individualtouristen, die Leistungen wie Flug und Unterkunft separat gebucht haben. Können die einzelnen Leistungen nicht erbracht werden, müssen Betroffene sie aber auch nicht zahlen. Das gilt zum Beispiel, wenn der Flieger nicht abhebt oder das Gebiet, in dem das Ferienhaus steht, gesperrt ist. Ist eine Unterkunft dagegen zugänglich und ohne Gesundheitsgefahr bewohnbar, sind Reisende auf ein Entgegenkommen des Anbieters angewiesen. Möglicherweise wird ein Stornoentgelt bei Nichtanreise fällig. (dpa)