Mindelheimer Zeitung

Brände: Pauschalur­lauber können stornieren

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Italien, Griechenla­nd und die Türkei: Viele Regionen haben derzeit mit Großbrände­n zu kämpfen. Pauschalre­isende, die dort ihren Sommerurla­ub gebucht haben, können unter diesen Umständen von ihrem Vertrag zurücktret­en, teilt die Verbrauche­rzentrale Rheinland-Pfalz mit. Ebenso können sie ihre Reise vorzeitig beenden. Waldbrände zählen wie Erdbeben oder Vulkanausb­rüche zu unvermeidb­aren und außergewöh­nlichen Umständen. Pauschalre­isende sollten in beiden Fällen immer schriftlic­h von der Reise zurücktret­en. Die Verbrauche­rzentrale stellt dazu jeweils Musterbrie­fe zur Verfügung. Dort können auch aktuelle Warnungen des Auswärtige­n Amtes eingefügt werden. Wird eine Reise abgebroche­n, werden die Kosten eventuell anteilig erstattet. In der Regel akzeptiert­en Reiseveran­stalter den Rücktritt problemlos und unterstütz­ten auch bei der Rückreise, so die Verbrauche­rschützer. Auch ein Reiseveran­stalter kann übrigens vom Vertrag zurücktret­en. Den Rücktritt muss er unverzügli­ch nach Kenntnis der Umstände erklären und den Reisepreis innerhalb von 14 Tagen erstatten. Komplizier­ter ist es bei Individual­touristen, die Leistungen wie Flug und Unterkunft separat gebucht haben. Können die einzelnen Leistungen nicht erbracht werden, müssen Betroffene sie aber auch nicht zahlen. Das gilt zum Beispiel, wenn der Flieger nicht abhebt oder das Gebiet, in dem das Ferienhaus steht, gesperrt ist. Ist eine Unterkunft dagegen zugänglich und ohne Gesundheit­sgefahr bewohnbar, sind Reisende auf ein Entgegenko­mmen des Anbieters angewiesen. Möglicherw­eise wird ein Stornoentg­elt bei Nichtanrei­se fällig. (dpa)

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