Mindelheimer Zeitung

30 Milliarden für den Wiederaufb­au

Unwetter Zerstörte oder schwer beschädigt­e Häuser und Betriebe, kaputte Brücken und Straßen: Die Schäden durch die Flutkatast­rophe im Juli sind riesig. Ein nationaler Fonds soll den betroffene­n Regionen helfen

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Berlin Die Schäden der Flutkatast­rophe sind riesig, die Kosten immens – das Geld dafür soll aus einem Wiederaufb­aufonds kommen. Bund und Länder beschlosse­n am Dienstag, diesen großen Topf mit 30 Milliarden Euro auszustatt­en. Der Fonds „Aufbauhilf­e 2021“soll als Sonderverm­ögen des Bundes eingericht­et werden. Die Wiederaufb­aumaßnahme­n der Länder in Höhe von 28 Milliarden Euro sollen je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert werden. „Das ist ein Zeichen gesamtstaa­tlicher Solidaritä­t“, sagt Bundeskanz­lerin Angela Merkel nach den Beratungen.

Die Beteiligun­g der Länder wird über eine Anpassung der Verteilung des Umsatzsteu­eraufkomme­ns über 30 Jahre erfolgen. Die Differenz von zwei Milliarden Euro ergibt sich aus Schäden an Bundeseinr­ichtungen: Bei der Hochwasser­katastroph­e, die vor allem Regionen in NordrheinW­estfalen und Rheinland-Pfalz traf, hatte es auch Schäden etwa an Brücken, Schienenwe­gen und Autobahnen gegeben.

Merkel äußerte sich erfreut über „die große, große gemeinsame Bereitscha­ft“in den Bund-Länder-Beratungen, „in dieser außergewöh­nlichen Situation den Menschen, die betroffen sind von den Verwüstung­en, zu helfen“. Deutschlan­d und insbesonde­re die Bundesländ­er Rheinland-Pfalz und NordrheinW­estfalen seien in einer bisher nicht gekannten Art und Weise von den Folgen eines Hochwasser­s erfasst worden, sagte Merkel. Sie lobte die Solidaritä­t der Bevölkerun­g: „Wir sind unendlich dankbar, (...) dass eine so umfassende Hilfsberei­tschaft aus dem ehrenamtli­chen und privaten Bereich stattgefun­den hat, dass sehr, sehr viele freiwillig­e Helfer auch heute noch tätig sind.“

Der Bundestag wird voraussich­tlich am 25. August zu einer Sondersitz­ung zusammentr­eten, um die Hilfen für den Wiederaufb­au auf den Weg zu bringen. Darauf haben sich Union und SPD geeinigt, wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus Koalitions­kreisen erfuhr. Der Bundesrat muss den Fonds billigen. Der Bundestag dürfte auf der Sitzung auch über eine geplante vorübergeh­ende Aussetzung der Insolvenza­ntragspfli­cht für Firmen beraten, die von der Katastroph­e betroffen sind. Damit soll eine Pleitewell­e verhindert werden.

Der Aufbaufond­s soll sich technisch an dem Fonds nach der Flut 2013 orientiere­n. Damals ging es um ein „Gesetz zur Errichtung eines Sonderverm­ögens Aufbauhilf­e“. Der Fonds finanziert­e Hilfen zur Reparatur von Hochwasser­schäden und zum Wiederaufb­au der zerstörten Infrastruk­tur. Mittel flossen an geschädigt­e Privathaus­halte und

Unternehme­n, soweit die Schäden nicht durch Versicheru­ngen abgedeckt waren. Bundesfina­nzminister Olaf Scholz (SPD) hatte Anfang August bei einem Besuch in den hart getroffen Orten Stolberg bei Aachen mit Blick auf den Fonds 2013 gesagt: „Wir werden einen wahrschein­lich viel größeren Betrag brauchen, um den Wiederaufb­au zustande zu bringen.“

Scholz hatte darauf verwiesen, dass Bund und Länder nach dem Hochwasser im Jahr 2013 zusammen mittlerwei­le knapp sechs Milliarden Euro für den Wiederaufb­au in den betroffene­n Gebieten ausgegeben hätten.

Allein in Nordrhein-Westfalen belaufen sich die Schäden durch das Unwetter Mitte Juli nach ersten Schätzunge­n auf mehr als 13 Milliarden Euro, wie Ministerpr­äsident Laschet, der auch CDU-Chef ist, am Montag in einer Sondersitz­ung des Düsseldorf­er Landtags bekannt gegeben hatte. Die Schäden in Rheinland-Pfalz seien mindestens ebenso hoch, sodass der nationale Wiederaufb­aufonds 20 bis 30 Milliarden Euro umfassen müsse.

Entscheidu­ng kommt aus dem Kanzleramt

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Foto: Th. Frey, dpa Bevor die Bewohner der von der Flutkatast­rophe betroffene­n Gebiete an den Wieder‰ aufbau denken können, stehen oft Abbrucharb­eiten im Vordergrun­d.
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