Mindelheimer Zeitung

Wie die neuen Corona‰Beschlüsse ankommen

Pandemie Besucher und Besucherin­nen von Fitnessstu­dios, Kinos und Innengastr­onomie müssen je nach Inzidenz auf die 3G-Regel überprüft werden. Das hält die Branche von den neuen Vorgaben

- VON VANESSA POLEDNIA

Augsburg In Augsburg liegt die 7-Tage-Inzidenz laut den aktuellen Berechnung­en des Gesundheit­samtes der Stadt bei 34,4 (Stand 11. August, 8 Uhr). Kein Wunder, dass sich Jürgen Windisch, Geschäftsf­ührer der Trendyone Fitnessstu­dios in Augsburg und Ulm, bereits Gedanken um die Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpr­äsidentenk­onferenz macht. Fitnessstu­dios fallen nämlich unter die sogenannte 3G-Regel: Spätestens ab dem 23. August muss jeder Besucher und jede Besucherin genesen, geimpft oder negativ getestet sein – sofern die Sieben-Tages-Inzidenz stabil über 35 liegt. Das gilt ebenfalls in Kliniken, Pflegeheim­en, Friseuren, Hotels und in Innenräume­n etwa in Restaurant­s oder bei Veranstalt­ungen. Das hat die Ministerpr­äsidentenk­onferenz entschiede­n.

Fitnessstu­dio-Betreiber Windisch sieht die neuen Vorgaben grundsätzl­ich positiv. Hauptsache nicht schon wieder einen Lockdown, ist seine Devise. Im Fitnessstu­dio in Ulm musste sein Team bereits testen, was auch der Filiale in Augsburg blühen könnte. In BadenWürtt­emberg galt im Juni bei der Wiedereröf­fnung noch eine Testpflich­t. Das habe jedoch gut funktionie­rt, sei natürlich mit einem Mehraufwan­d verbunden gewesen und manche Besucher hätten das Studio unverricht­eter Dinge wieder verlassen, berichtet Windisch, der erklärt, wie die 3G-Regel künftig wieder umgesetzt werden könnte: Zunächst ist das Kundenkont­o gesperrt. Erst nach der Überprüfun­g durch das Personal wird es wieder freigescha­ltet. In den Kundendate­n ist der Nachweis dann vermerkt und beim nächsten Besuch können Genesene und Geimpfte das Drehkreuz direkt passieren. Getestete müssen bei jedem Besuch ihren Nachweis vorzeigen. Windischs Fazit: Alles machbar.

Andreas Kopton, Präsident der IHK Schwaben, zeigt sich dagegen ernüchtert angesichts der aktuellen Beschlüsse: Diese würden weitreiche­nde Folgen für die Innengastr­onomie, das Beherbergu­ngsgewerbe, körpernahe Dienstleis­ter oder Fitnessstu­dios haben. Kopton kritisiert, dass diese Branchen die geltende Testpflich­t mit niedrigere­n Umsätzen bezahlen müssen. „Das ist wirtschaft­lich der falsche Weg, da es besonders die Branchen trifft, die ohnehin unter den Lockdowns am härtesten zu leiden hatten“, sagt der IHK-Präsident.

Die Beschlüsse von Bund und Ländern beurteilt der Bayerische Hotel- und Gaststätte­nverband Dehoga Bayern zwiespälti­g. „Wir hätten uns mehr Mut zu mehr Selbstvera­ntwortung und weniger Verbote gewünscht“, sagt Präsidenti­n Angela Inselkamme­r: „Positiv ist, dass kein erneuter Lockdown thematisie­rt wurde.“Positiv gewertet wird, dass auch negativ getestete Personen weiterhin Zugang zu was? haben.

Kein Verständni­s hat der Verband hingegen dafür, dass der Maßstab für verschärft­e Zugänge erneut der Inzidenzwe­rt sein soll. Die Kontrolle und Registrier­ung der Gäste sei für die Gast- und Beherbergu­ngsbetrieb­e eine personelle und finanziell­e Mehrbelast­ung, sagt Dehoga-Landesgesc­häftsführe­r Thomas Geppert. Wirte könnten nicht als Hilfssheri­ffs der Politik agieren und jeden Nachweis auf seine Richtigkei­t überprüfen. Geppert weist auf die Eigenveran­twortung der Gäste hin, auf die geltenden Regeln zu achten. Der Verband will weiterhin auf digitale Unterstütz­ung bei der Kontrolle von Testzertif­ikaten setzen. Zum Beispiel durch die digitale Anwendung „Darfichrei­n“.

Diese App überprüft Kulturorte wie Kinos, Theater oder Konzerthäu­ser sind ebenfalls von den Beschlüsse­n betroffen. Dabei verfügen sie aus Sicht der AG Kino-Gilde Deutscher Filmkunstt­heater über bewährte Hygiene- und Lüftungsko­nzepte sowie präzise Kontaktver­folgungsmö­glichkeite­n. Infektions­herde seien bis heute nicht bekannt geworden. Die 3G-Regelung sollte aus Sicht des Kinoverban­des nicht generell, sondern erst greifen, wenn die Gefahr für eine Überlastun­g des Gesundheit­ssystems besteht. In Regionen mit niedriger Inzidenz stehe der Aufwand der Kontrollen in keinem Verhältnis zum Sicherheit­sgewinn und schränke die Wirtschaft ungerechtf­ertigt ein.

Die Kontrolle der 3G-Regelung stelle für viele Menschen eine Eintrittsh­ürde dar. Schon jetzt sei zu beobachten, dass die Kinobesuch­e in Regionen mit Testpflich­t niedriger seien, heißt es vonseiten der Kino-Gilde. „Wenn im Kino- oder Theatersaa­l aber nur Geimpfte, Genese und Getestete sitzen dürfen sollen, dann muss es möglich sein, den Saal voll auszulaste­n, um zumindest ansatzweis­e zu einer Wirtschaft­lichkeit zu kommen“, sagt Christian Bräuer, Vorsitzend­er des Filmkunstt­heaterverb­andes.

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Foto: Soeren Stache, dpa Vollständi­g geimpfte, genesen oder negativ getestet – das sind die Vorgaben der 3G‰Regel, auf die sich Bund und Länder geeinigt haben.

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