Wie die neuen CoronaBeschlüsse ankommen
Pandemie Besucher und Besucherinnen von Fitnessstudios, Kinos und Innengastronomie müssen je nach Inzidenz auf die 3G-Regel überprüft werden. Das hält die Branche von den neuen Vorgaben
Augsburg In Augsburg liegt die 7-Tage-Inzidenz laut den aktuellen Berechnungen des Gesundheitsamtes der Stadt bei 34,4 (Stand 11. August, 8 Uhr). Kein Wunder, dass sich Jürgen Windisch, Geschäftsführer der Trendyone Fitnessstudios in Augsburg und Ulm, bereits Gedanken um die Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz macht. Fitnessstudios fallen nämlich unter die sogenannte 3G-Regel: Spätestens ab dem 23. August muss jeder Besucher und jede Besucherin genesen, geimpft oder negativ getestet sein – sofern die Sieben-Tages-Inzidenz stabil über 35 liegt. Das gilt ebenfalls in Kliniken, Pflegeheimen, Friseuren, Hotels und in Innenräumen etwa in Restaurants oder bei Veranstaltungen. Das hat die Ministerpräsidentenkonferenz entschieden.
Fitnessstudio-Betreiber Windisch sieht die neuen Vorgaben grundsätzlich positiv. Hauptsache nicht schon wieder einen Lockdown, ist seine Devise. Im Fitnessstudio in Ulm musste sein Team bereits testen, was auch der Filiale in Augsburg blühen könnte. In BadenWürttemberg galt im Juni bei der Wiedereröffnung noch eine Testpflicht. Das habe jedoch gut funktioniert, sei natürlich mit einem Mehraufwand verbunden gewesen und manche Besucher hätten das Studio unverrichteter Dinge wieder verlassen, berichtet Windisch, der erklärt, wie die 3G-Regel künftig wieder umgesetzt werden könnte: Zunächst ist das Kundenkonto gesperrt. Erst nach der Überprüfung durch das Personal wird es wieder freigeschaltet. In den Kundendaten ist der Nachweis dann vermerkt und beim nächsten Besuch können Genesene und Geimpfte das Drehkreuz direkt passieren. Getestete müssen bei jedem Besuch ihren Nachweis vorzeigen. Windischs Fazit: Alles machbar.
Andreas Kopton, Präsident der IHK Schwaben, zeigt sich dagegen ernüchtert angesichts der aktuellen Beschlüsse: Diese würden weitreichende Folgen für die Innengastronomie, das Beherbergungsgewerbe, körpernahe Dienstleister oder Fitnessstudios haben. Kopton kritisiert, dass diese Branchen die geltende Testpflicht mit niedrigeren Umsätzen bezahlen müssen. „Das ist wirtschaftlich der falsche Weg, da es besonders die Branchen trifft, die ohnehin unter den Lockdowns am härtesten zu leiden hatten“, sagt der IHK-Präsident.
Die Beschlüsse von Bund und Ländern beurteilt der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern zwiespältig. „Wir hätten uns mehr Mut zu mehr Selbstverantwortung und weniger Verbote gewünscht“, sagt Präsidentin Angela Inselkammer: „Positiv ist, dass kein erneuter Lockdown thematisiert wurde.“Positiv gewertet wird, dass auch negativ getestete Personen weiterhin Zugang zu was? haben.
Kein Verständnis hat der Verband hingegen dafür, dass der Maßstab für verschärfte Zugänge erneut der Inzidenzwert sein soll. Die Kontrolle und Registrierung der Gäste sei für die Gast- und Beherbergungsbetriebe eine personelle und finanzielle Mehrbelastung, sagt Dehoga-Landesgeschäftsführer Thomas Geppert. Wirte könnten nicht als Hilfssheriffs der Politik agieren und jeden Nachweis auf seine Richtigkeit überprüfen. Geppert weist auf die Eigenverantwortung der Gäste hin, auf die geltenden Regeln zu achten. Der Verband will weiterhin auf digitale Unterstützung bei der Kontrolle von Testzertifikaten setzen. Zum Beispiel durch die digitale Anwendung „Darfichrein“.
Diese App überprüft Kulturorte wie Kinos, Theater oder Konzerthäuser sind ebenfalls von den Beschlüssen betroffen. Dabei verfügen sie aus Sicht der AG Kino-Gilde Deutscher Filmkunsttheater über bewährte Hygiene- und Lüftungskonzepte sowie präzise Kontaktverfolgungsmöglichkeiten. Infektionsherde seien bis heute nicht bekannt geworden. Die 3G-Regelung sollte aus Sicht des Kinoverbandes nicht generell, sondern erst greifen, wenn die Gefahr für eine Überlastung des Gesundheitssystems besteht. In Regionen mit niedriger Inzidenz stehe der Aufwand der Kontrollen in keinem Verhältnis zum Sicherheitsgewinn und schränke die Wirtschaft ungerechtfertigt ein.
Die Kontrolle der 3G-Regelung stelle für viele Menschen eine Eintrittshürde dar. Schon jetzt sei zu beobachten, dass die Kinobesuche in Regionen mit Testpflicht niedriger seien, heißt es vonseiten der Kino-Gilde. „Wenn im Kino- oder Theatersaal aber nur Geimpfte, Genese und Getestete sitzen dürfen sollen, dann muss es möglich sein, den Saal voll auszulasten, um zumindest ansatzweise zu einer Wirtschaftlichkeit zu kommen“, sagt Christian Bräuer, Vorsitzender des Filmkunsttheaterverbandes.