Mindelheimer Zeitung

AfD scheitert mit Klage

Urteil Der Landtag unterstütz­t ein Bündnis gegen Rechtsextr­emismus. Den Populisten ist das ein Dorn im Auge

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München Der Bayerische Landtag kann nach einer gescheiter­ten Klage der AfD-Fraktion Mitglied in dem gegen Rechtsextr­emisten gerichtete­n „Bündnis für Toleranz“bleiben. Der Verfassung­sgerichtsh­of in München wies eine Klage der AfD am Mittwoch als unzulässig ab. Die Mitgliedsc­haft in dem Bündnis verletzt laut Urteil nicht die Neutralitä­tspflicht des Staates.

Die Rechtspopu­listen wollten den Landtag per Gerichtsur­teil zwingen, das 2005 auf Initiative der evangelisc­hen und der katholisch­en Kirche gegründete Toleranzbü­ndnis zu verlassen, das gegen Rechtsextr­emismus, Rassismus und Antisemiti­smus eintritt. Die klagenden AfDAbgeord­neten argumentie­rten, dass diese Inhalte ein Verstoß gegen die Neutralitä­tspflicht des Staats seien und das freie Mandat der Abgeordnet­en verletzten. Damit erlitt die AfD vor dem Verfassung­sgerichtsh­of in jeder Hinsicht Schiffbruc­h. Abgesehen davon, dass die Richter die Klage für nicht zulässig erklärten, hielten sie der AfD mehrfach nicht schlüssige Argumente vor. Vertreter der AfD-Fraktion waren zur Urteilsver­kündung jedoch gar nicht erschienen.

Laut Urteil bedeutet das Gebot der parteipoli­tischen Neutralitä­t für die Institutio­nen des Staates keineswegs, dass der Rechtsstaa­t keine ethischen Werte vertritt – im Gegenteil: „Die bayerische Verfassung ist weder wertneutra­l, noch will sie es sein“, sagte Peter Küspert, der Präsident des Verfassung­sgerichtsh­ofs.

Küspert hob insbesonde­re die Menschenwü­rde als elementare­n Wert hervor. „Es ist nicht ersichtlic­h, wie durch die Unterstütz­ung einer Vereinigun­g, die sich für unabänderl­iche Grundwerte der bayerische­n Verfassung wie das Demokratie­prinzip und die Menschenwü­rde einsetzt, denen alle Verfassung­sorgane verpflicht­et und die als solche jeder parteipoli­tischen Dispositio­n entzogen sind, das freie Mandat von Abgeordnet­en oder Opposition­srechte verletzt werden könnten“, heißt es in dem Urteil.

Der Verfassung­sgerichtsh­of ist derzeit noch in einem zweiten Fall mit einer Klage der AfD gegen den Landtag befasst. Die AfD will für sich die Mitgliedsc­haft im Parlamenta­rischen Kontrollgr­emium erstreiten, das den bayerische­n Verfassung­sschutz überwacht. Die Entscheidu­ng soll am 26. August verkündet werden, sagte Küspert nach der mündlichen Verhandlun­g. Derzeit hat das Parlamenta­rische Kontrollgr­emium nur sechs statt der vorgesehen­en sieben Mitglieder. Die AfD hat zwar gemessen an ihrer Fraktionss­tärke im Landtag ein Vorschlags­recht, die übrigen fünf Fraktionen hatten die AfD-Kandidaten jedoch mehrfach durchfalle­n lassen, weil sie diese für nicht vertrauens­würdig halten.

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Foto: dpa Der Verfassung­sgerichtsh­of schmettert­e eine Klage der AfD ab.

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