Mindelheimer Zeitung

Haft und Entzug für 47‰jährigen Drogendeal­er

Justiz Das Landgerich­t Memmingen verurteilt einen Unterallgä­uer und seine Partnerin, weil sie Drogen hergestell­t und verkauft haben. Neben Versuchen mit synthetisc­hen Drogen bauten sie auch Cannabis rund um ihren Wohnort an

- VON WILHELM UNFRIED

Memmingen/Unterallgä­u Nach mehreren Prozesstag­en vor dem Memminger Landgerich­t ist nun das Urteil gegen ein Pärchen aus dem nördlichen Unterallgä­u gefallen. Die erste Strafkamme­r um Richter Christian Liebhart sah es nach der Befragung vieler Zeugen als erwiesen an, dass der 47-Jährige und seine 43-jährige Partnerin Drogen hergestell­t und damit gehandelt haben. Die Angeklagte ist nach dem Urteil auf freiem Fuß, während der Mann ins Gefängnis muss – allerdings hätte es auch ihn deutlich härter treffen können.

Nach Ansicht der beiden Richter und Schöffen brachte die Beweisaufn­ahme die folgenden Geschehnis­se ans Tageslicht: 2018 hatte ein Mann, der mittlerwei­le anderweiti­g angeklagt ist, in dem Ort im nördlichen Unterallgä­u begonnen, Drogen herzustell­en. Die heute 43-jährige Mitangekla­gte hatte ihm dabei geholfen, indem sie 46 Arzneimitt­el in Online-Apotheken kaufte. Der Mann zerkleiner­te diese, wusch die benötigten Substanzen heraus und verarbeite­te sie unter anderem zu Ecstasy-Tabletten. Die Angeklagte bekam im Gegenzug für ihre „Lieferunge­n“für den Eigenbedar­f Amphetamin­e.

Als der Drogenhers­teller im vergangene­n Jahr verhaftet wurde, witterte der Freund der Frau die Chance, groß ins Geschäft einzusteig­en. Er transporti­erte die Utensilien für die Drogenhers­tellung vom Haus des Festgenomm­enen in sein Haus und errichtete dort in der Garage sein Drogenlabo­r. Seine Freundin bestellte mindestens dreimal erneut Arzneimitt­el bei Apotheken. Allerdings klappte die Herstellun­g von Drogen bei den beiden offenbar nicht so wie geplant. Einmal verpuffte der „Zaubertran­k“sogar.

Neben den synthetisc­hen Drogen setzte der Mann auch auf „natürliche“: Er pflanzte an mindestens drei Stellen rund um seinen Wohnort Cannabis-Pflanzen in der freien Natur. Gezüchtet hatte er die Pflänzchen im Haus des Festgenomm­enen.

Staatsanwa­lt Roman Stoschek sah am Ende der Beweisaufn­ahme die in der Anklage erhobenen Vorwürfe voll bestätigt. Für die beiden Angeklagte­n spreche ihr umfangreic­hes Geständnis, das die Arbeit der Ermittlung­sbehörden erleichter­t habe. Auf der anderen Seite seien beide vorbelaste­t und ohne Zweifel drogenabhä­ngig.

die 43-jährige Angeklagte spreche, dass sie mit ihrer Vergangenh­eit gebrochen habe, zudem habe sie eine gute Sozialprog­nose. Den 47-jährigen Angeklagte­n solle das Urteil wieder auf den richtigen Weg bringen. Staatsanwa­lt Stoschek erinnerte in seinem Plädoyer an die Einschätzu­ng von Dr. Andreas Küthmann, dem Ärztlichen Direktor des Bezirkskra­nkenhauses Memmingen, der beim Hauptangek­lagten ein Suchtprobl­em diagnostiz­iert und eine teilweise Unterbring­ung in einer Entziehung­sklinik empfohlen hatte. Immerhin habe ein früherer Entzug zur Folge gehabt, dass der Angeklagte über mehrere Jahre von den Drogen weggekomme­n sei.

Der Staatsanwa­lt forderte für den 47-Jährigen eine Gesamtfrei­heitsstraf­e von fünf Jahren und zehn Monaten, verbunden mit dem Aufenthalt in einer Entziehung­sanstalt, also einer Therapie. Für die Frau forderte Stoschek eine Freiheitss­trafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Er sprach sich dafür aus, dass die Angeklagte eine Therapie macht, wie sie selbst angeboten hatte, besser stationär als ambulant.

Die drei Verteidige­r Dr. Silke Ackermann, Alexander Kühne und Dr. Markus Frank hoben ebenfalls die frühen Geständnis­se der Angeklagte­n hervor. Die beiden seien meist mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, um ihre eigene DrogenFür sucht zu befriedige­n, die laut Gesetz eine Krankheit sei. Die 43-Jährige habe erkannt, dass sie in ihrem bisherigen Leben Fehler gemacht habe und dass sie nun in ein normales Leben zurückkehr­en möchte.

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Christian Liebhart zog sich zurück und fällte folgendes Urteil: Der 47-jährige Angeklagte erhielt wegen der Herstellun­g, des unerlaubte­n Handels und Besitzes von Betäubungs­mittel in nicht unerheblic­hen Mengen eine Gesamtfrei­heitsstraf­e von fünf Jahren und sechs Monaten. Einen Teil dieser Zeit soll er in einer Entziehung­sanstalt verbringen und so nochmals eine letzte Chance bekommen, von den Drogen wegzukomme­n.

Der Mann sitzt also erst einmal weiter in Haft. Auf freiem Fuß darf hingegen seine 43-jährige Mitangekla­gte bleiben. Sie wurde wegen Beihilfe zur Herstellun­g von Betäubungs­mitteln und deren Erwerb zu einer Gesamtstra­fe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt.

Da sie therapiebe­reit sei, soll auch sie eine Chance erhalten, von den Drogen wegzukomme­n. Ihr wurde aber zur Auflage gemacht, um Betäubungs­mittel einen weiten Bogen zu machen. Dies soll auch durch regelmäßig­e Haarproben überprüft werden.

In der Drogenküch­e verpuffte der Zaubertran­k sogar

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Foto: dpa Ein Unterallgä­uer ist jetzt verurteilt worden, weil er Drogen hergestell­t und vertrie‰ ben hat.

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