Haft und Entzug für 47jährigen Drogendealer
Justiz Das Landgericht Memmingen verurteilt einen Unterallgäuer und seine Partnerin, weil sie Drogen hergestellt und verkauft haben. Neben Versuchen mit synthetischen Drogen bauten sie auch Cannabis rund um ihren Wohnort an
Memmingen/Unterallgäu Nach mehreren Prozesstagen vor dem Memminger Landgericht ist nun das Urteil gegen ein Pärchen aus dem nördlichen Unterallgäu gefallen. Die erste Strafkammer um Richter Christian Liebhart sah es nach der Befragung vieler Zeugen als erwiesen an, dass der 47-Jährige und seine 43-jährige Partnerin Drogen hergestellt und damit gehandelt haben. Die Angeklagte ist nach dem Urteil auf freiem Fuß, während der Mann ins Gefängnis muss – allerdings hätte es auch ihn deutlich härter treffen können.
Nach Ansicht der beiden Richter und Schöffen brachte die Beweisaufnahme die folgenden Geschehnisse ans Tageslicht: 2018 hatte ein Mann, der mittlerweile anderweitig angeklagt ist, in dem Ort im nördlichen Unterallgäu begonnen, Drogen herzustellen. Die heute 43-jährige Mitangeklagte hatte ihm dabei geholfen, indem sie 46 Arzneimittel in Online-Apotheken kaufte. Der Mann zerkleinerte diese, wusch die benötigten Substanzen heraus und verarbeitete sie unter anderem zu Ecstasy-Tabletten. Die Angeklagte bekam im Gegenzug für ihre „Lieferungen“für den Eigenbedarf Amphetamine.
Als der Drogenhersteller im vergangenen Jahr verhaftet wurde, witterte der Freund der Frau die Chance, groß ins Geschäft einzusteigen. Er transportierte die Utensilien für die Drogenherstellung vom Haus des Festgenommenen in sein Haus und errichtete dort in der Garage sein Drogenlabor. Seine Freundin bestellte mindestens dreimal erneut Arzneimittel bei Apotheken. Allerdings klappte die Herstellung von Drogen bei den beiden offenbar nicht so wie geplant. Einmal verpuffte der „Zaubertrank“sogar.
Neben den synthetischen Drogen setzte der Mann auch auf „natürliche“: Er pflanzte an mindestens drei Stellen rund um seinen Wohnort Cannabis-Pflanzen in der freien Natur. Gezüchtet hatte er die Pflänzchen im Haus des Festgenommenen.
Staatsanwalt Roman Stoschek sah am Ende der Beweisaufnahme die in der Anklage erhobenen Vorwürfe voll bestätigt. Für die beiden Angeklagten spreche ihr umfangreiches Geständnis, das die Arbeit der Ermittlungsbehörden erleichtert habe. Auf der anderen Seite seien beide vorbelastet und ohne Zweifel drogenabhängig.
die 43-jährige Angeklagte spreche, dass sie mit ihrer Vergangenheit gebrochen habe, zudem habe sie eine gute Sozialprognose. Den 47-jährigen Angeklagten solle das Urteil wieder auf den richtigen Weg bringen. Staatsanwalt Stoschek erinnerte in seinem Plädoyer an die Einschätzung von Dr. Andreas Küthmann, dem Ärztlichen Direktor des Bezirkskrankenhauses Memmingen, der beim Hauptangeklagten ein Suchtproblem diagnostiziert und eine teilweise Unterbringung in einer Entziehungsklinik empfohlen hatte. Immerhin habe ein früherer Entzug zur Folge gehabt, dass der Angeklagte über mehrere Jahre von den Drogen weggekommen sei.
Der Staatsanwalt forderte für den 47-Jährigen eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten, verbunden mit dem Aufenthalt in einer Entziehungsanstalt, also einer Therapie. Für die Frau forderte Stoschek eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Er sprach sich dafür aus, dass die Angeklagte eine Therapie macht, wie sie selbst angeboten hatte, besser stationär als ambulant.
Die drei Verteidiger Dr. Silke Ackermann, Alexander Kühne und Dr. Markus Frank hoben ebenfalls die frühen Geständnisse der Angeklagten hervor. Die beiden seien meist mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, um ihre eigene DrogenFür sucht zu befriedigen, die laut Gesetz eine Krankheit sei. Die 43-Jährige habe erkannt, dass sie in ihrem bisherigen Leben Fehler gemacht habe und dass sie nun in ein normales Leben zurückkehren möchte.
Das Gericht unter Vorsitz von Richter Christian Liebhart zog sich zurück und fällte folgendes Urteil: Der 47-jährige Angeklagte erhielt wegen der Herstellung, des unerlaubten Handels und Besitzes von Betäubungsmittel in nicht unerheblichen Mengen eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Einen Teil dieser Zeit soll er in einer Entziehungsanstalt verbringen und so nochmals eine letzte Chance bekommen, von den Drogen wegzukommen.
Der Mann sitzt also erst einmal weiter in Haft. Auf freiem Fuß darf hingegen seine 43-jährige Mitangeklagte bleiben. Sie wurde wegen Beihilfe zur Herstellung von Betäubungsmitteln und deren Erwerb zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt.
Da sie therapiebereit sei, soll auch sie eine Chance erhalten, von den Drogen wegzukommen. Ihr wurde aber zur Auflage gemacht, um Betäubungsmittel einen weiten Bogen zu machen. Dies soll auch durch regelmäßige Haarproben überprüft werden.
In der Drogenküche verpuffte der Zaubertrank sogar