Über eine Million Euro Steuern hinterzogen
Justiz Mitarbeiter eines Unterallgäuer Bauunternehmens haben getrickst und zum Beispiel für private Projekte zu wenig gezahlt
Unterallgäu Zwei Führungskräfte einer Unterallgäuer Baufirma haben 1,15 Millionen Euro Steuern hinterzogen. Dafür wurden sie vom Amtsgericht Augsburg jeweils zu zweijährigen Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Außerdem müssen die Männer jeweils eine Geldauflage in Höhe von 130.000 Euro aufbringen, damit sie nicht in Haft müssen. Und auch die hinterzogenen Steuern von 1,15 Millionen Euro müssen sie bezahlen.
Bei den Männern handelt es sich um den ehemaligen Geschäftsführer und den Prokuristen eines Bauunternehmens im westlichen Landkreis Unterallgäu. Sie gaben vor Gericht zu, dass sie zwischen 2014 und 2019 in einer Vielzahl von Fällen Steuern hinterzogen hatten. Die Männer ließen zwei eigene Ferienwohnungen in Italien und mehrere Ein- und Mehrfamilienhäuser im Landkreis Unterallgäu teils bauen, teils sanieren. Beauftragt wurde dafür das von den Angeklagten geführte Bauunternehmen. Allerdings mussten die Männer für die Arbeiten nichts oder deutlich zu wenig bezahlen. Dies wurde in der Verhandlung vor dem Augsburger Amtsgericht deutlich.
In einem weiteren Fall hat einer der Männer beim Verkauf seines unbebauten Grundstücks getrickst: Er veräußerte es deutlich über Wert, dafür musste der Käufer für die Bebauung des Grundstücks weniger zahlen – und damit wurde das Bauunternehmen beauftragt. So flossen also über einen Umweg Einnahmen, die eigentlich die Baufirma hätte bekommen sollen und die sie hätte versteuern müssen, steuerfrei auf das Konto eines der Angeklagten. Dazu kam noch ein komfortabler Kleinbus, den einer der beiden Beschuldigten ausschließlich privat nutzte, der aber über das Unterallgäuer Bauunternehmen finanziert wurde.
Hinterzogen worden sind im Laufe der Jahre auf Seite des Unternehmens vor allem die Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Auf privater Seite ging es um nicht versteuerte verdeckte Gewinnausschüttungen. Die beiden Männer gaben während der Verhandlung am Mittwoch die Vorwürfe zu. Was wegen der Komplexität des Falles vermutlich einige Verhandlungstage gedauert hätte, wurde so stark verkürzt.
Wegen des Geständnisses war auch die Einigung auf das Strafmaß möglich, das zwischen dem Richter, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung vereinbart wurde. Theoretisch kann nun innerhalb einer Woche dagegen Einspruch erhoben werden. Wenn davon weder die Verteidigung noch die Staatsanwaltschaft Gebrauch machen, ist das Urteil rechtskräftig.
Auch bei einem Grundstücksgeschäft lief nicht alles legal