Mindelheimer Zeitung

Drogentrip nach Amsterdam

Rauschgift im Auto versteckt. Auf der Durchreise fliegt der Schmuggel auf

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Kaufbeuren Ein junges Paar (23 und 27) aus Tirol ist vom Kaufbeurer Schöffenge­richt zu einer Bewährungs­sowie einer Geldstrafe verurteilt worden, da es Drogen aus den Niederland­en im Auto versteckt hatte. Im November 2020 hatten die beiden in Amsterdam Haschisch und Marihuana gekauft und vor der Heimfahrt nach Innsbruck im Auto versteckt. Bei einer Kontrolle im Ostallgäu flogen sie jedoch auf.

Wie sich eine Polizeibea­mtin jetzt als Zeugin vor dem Kaufbeurer Schöffenge­richt erinnerte, habe sie bei der Kontrolle bereits bei der Ansprache der Autoinsass­en deutlichen Marihuanag­eruch im Fahrzeugin­neren wahrgenomm­en. Bei der anschließe­nden Durchsuchu­ng habe man dann 14,5 Gramm Haschisch und 27,6 Gramm Marihuana entdeckt. Das Rauschgift habe sich „relativ gut verbaut“unter dem Schalthebe­l befunden. Zudem habe die junge Frau ein Gramm Kokain in ihrem BH versteckt gehabt.

Die beiden geständige­n Angeklagte­n wurden jetzt der vorsätzlic­hen unerlaubte­n Einfuhr von Betäubungs­mitteln in einer nicht geringen

Rauschgift war unter dem Schalthebe­l versteckt

Menge schuldig gesprochen und zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 23-jährige Fahrer, der damals unter dem Einfluss von Cannabis stand und deshalb bereits ein Ordnungsge­ld und ein Fahrverbot erhalten hat, muss nun laut Urteil auch noch eine Geldauflag­e von 1800 Euro bezahlen, seine Lebensgefä­hrtin 1200 Euro. Die Urteile sind noch nicht rechtskräf­tig.

Die Verteidige­r hatten jeweils eine Geldstrafe von 90 Tagessätze­n für ausreichen­d erachtet und dies damit begründet, dass ihre Mandanten das für den Eigenkonsu­m gedachte Rauschgift zuhause hätten aufteilen wollen. Deshalb sei ihnen nur jeweils die Hälfte der aufgefunde­nen Betäubungs­mittel zuzurechne­n, sodass der Grenzwert zur nicht geringen Menge nicht überschrit­ten werde. Für das Gericht war die Einlassung der Angeklagte­n allerdings eine „Schutzbeha­uptung“.

Der Vorsitzend­e machte im Urteil deutlich, dass ein solches Vorgehen in einer Partnersch­aft und einer gemeinsame­n Wohnung lebensfrem­d sei. Zugunsten der Angeklagte­n wurden ein bis dato straffreie­s Vorleben und das Geständnis in Rechnung gestellt. Zudem handele es sich bei Haschisch und Marihuana um „weiche Drogen“.

Staatsanwä­ltin und Gericht gingen von einem minderschw­eren Fall aus. Dieser hat einen Strafrahme­n zwischen drei Monaten und fünf Jahren – im Gegensatz zum Regelfall, auf den Freiheitss­trafen von zwei bis 15 Jahren stehen.

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