Mindelheimer Zeitung

Ein Kompromiss, der hoffen lässt

- VON ULI BACHMEIER jub@augsburger‰allgemeine.de

So sehr sich Naturschüt­zer im Jahr 2019 auch über den Erfolg des Volksbegeh­rens „Rettet die Bienen“freuten – all ihre politische­n Ziele im Artenschut­z waren damit noch längst nicht erreicht. Vor allem im Streit um die ökologisch wertvollen Streuobstw­iesen sah es phasenweis­e so aus, als könnte der Schuss nach hinten losgehen. Viele Landwirte befürchtet­en einen Eingriff in ihre Eigentumsr­echte, falls ihre Streuobstw­iesen, sobald die Bäume hoch genug sind, als Biotope gesetzlich geschützt und die Flächen damit jeder anderen möglichen Nutzung entzogen werden. Einige drohten gar mit Abholzung. Der trickreich­e Versuch der Staatsregi­erung, das Gesetz auf dem Wege der Verordnung hintenrum zu entschärfe­n, wiederum erzürnte die Naturschüt­zer so sehr, dass sie dagegen Popularkla­ge beim Verfassung­sgerichtsh­of einreichte­n.

Nun mussten beide Seiten erneut lernen, dass man mit dem Kopf nicht durch die Wand kommt. Die Naturschüt­zer akzeptiert­en, dass ohne die Landwirte nix geht, weil Streuobstw­iesen Pflege brauchen. Die Staatsregi­erung realisiert­e, dass ihre Chancen vor Gericht denkbar schlecht sind. Herausgeko­mmen ist ein Kompromiss, der die Hoffnung rechtferti­gt, dass der weitere Verlust wertvoller Flächen gestoppt beziehungs­weise durch Anlage neuer Streuobstw­iesen kompensier­t werden kann. Die Staatsregi­erung greift tief in die Kasse. Die Naturschüt­zer lassen im Gegenzug ihre Klage ruhen. Ob damit am Ende alle zufrieden sein können, wird erst die Praxis zeigen. Lesen Sie dazu auch den Artikel „Mehr Schutz für Obstbäume“auf der zweiten

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