Ein Kompromiss, der hoffen lässt
So sehr sich Naturschützer im Jahr 2019 auch über den Erfolg des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“freuten – all ihre politischen Ziele im Artenschutz waren damit noch längst nicht erreicht. Vor allem im Streit um die ökologisch wertvollen Streuobstwiesen sah es phasenweise so aus, als könnte der Schuss nach hinten losgehen. Viele Landwirte befürchteten einen Eingriff in ihre Eigentumsrechte, falls ihre Streuobstwiesen, sobald die Bäume hoch genug sind, als Biotope gesetzlich geschützt und die Flächen damit jeder anderen möglichen Nutzung entzogen werden. Einige drohten gar mit Abholzung. Der trickreiche Versuch der Staatsregierung, das Gesetz auf dem Wege der Verordnung hintenrum zu entschärfen, wiederum erzürnte die Naturschützer so sehr, dass sie dagegen Popularklage beim Verfassungsgerichtshof einreichten.
Nun mussten beide Seiten erneut lernen, dass man mit dem Kopf nicht durch die Wand kommt. Die Naturschützer akzeptierten, dass ohne die Landwirte nix geht, weil Streuobstwiesen Pflege brauchen. Die Staatsregierung realisierte, dass ihre Chancen vor Gericht denkbar schlecht sind. Herausgekommen ist ein Kompromiss, der die Hoffnung rechtfertigt, dass der weitere Verlust wertvoller Flächen gestoppt beziehungsweise durch Anlage neuer Streuobstwiesen kompensiert werden kann. Die Staatsregierung greift tief in die Kasse. Die Naturschützer lassen im Gegenzug ihre Klage ruhen. Ob damit am Ende alle zufrieden sein können, wird erst die Praxis zeigen. Lesen Sie dazu auch den Artikel „Mehr Schutz für Obstbäume“auf der zweiten