Rail & Fly kann unter Um ständen teuer werden
Viele Veranstalter integrieren bei einer Flugpauschalreise die Bahnfahrt zum Flughafen in den Preis. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) könnte diese Praxis infrage stellen. Der Bundesverband der Verbraucher zentrale verweist dazu auf ein Urteil vom 29. Juni dieses Jahres (X ZR 29/20).
Demnach ist der BGH der Auffassung, dass, „wenn im Reiseprospekt bei der Beschreibung einer Flugpauschal reise der Bahntransfer zum Flugha fen ohne Hinweis auf ein zusätzliches Entgelt als ‚Vorteil‘ aufgeführt wird, dies aus Kundensicht in der Regel da hin zu verstehen ist, dass es sich um eine vom Reiseunternehmen angebo tene Leistung handelt, die vom ge nannten Pauschalpreis umfasst ist“. Der Bundesgerichtshof hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem der Kläger und die Klägerin eine Pau schalreise nach Kuba für zwei Personen zum Preis von 3598 Euro gebucht hatten. Grundlage der Buchung war ein Werbeprospekt des Veranstal ters.
Unter der Reisebeschreibung war auch folgender Passus zu finden: „Vorteil: Zug zum Flug 2. Klasse incl. ICENut zung“. Nach einer bei der Bahn ein geholten Auskunft sollten der Kläger und die Klägerin bei einer Abfahrt vom Heimatbahnhof um 5.29 Uhr um 9.27 Uhr am Flughafen Düsseldorf eintreffen. Tatsächlich erreichten die Reisenden den Flughafen aber zwei Stunden später als geplant. Zu diesem Zeitpunkt war der Einsteigevorgang in das Flugzeug bereits abgeschlossen, der Kläger und die Klägerin wurden vom Bordpersonal abgewiesen. In ei nem kurz nach dem Start des Flug zeugs geführten Telefonat bot der Ver anstalter die Buchung eines Ersatz flugs zum Aufpreis von 2400 Euro an. Der Kläger und die Klägerin lehnten dies ab und traten die Heimreise an. Mit der Klage fordern sie die Erstat tung des Reisepreises und eine Ent schädigung für entgangene Ur laubsfreuden in Höhe von 50 Prozent des Reisepreises. Das BGH sah nun die Ansprüche „als im Grundsatz gege ben“an, verweist die Klage aber wegen der Höhe der Entschädigung an das Berufungsgericht zurück, das die Ansprüche allerdings abgelehnt hatte. (li)