Mindelheimer Zeitung

Es gelten strengere Regeln für unangemeld­ete Demos

Das Unterallgä­uer Landratsam­t hat seine Allgemeinv­erfügung erweitert. Welche Regeln neu hinzukomme­n und was Landrat Eder zu den Protesten sagt.

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Bereits vergangene Woche hatte das Unterallgä­uer Landratsam­t angesichts der angekündig­ten Aktionswoc­he der Bauern in einer Allgemeinv­erfügung Regeln für unangemeld­ete Versammlun­gen aufgestell­t. Nun hat die Behörde diese Allgemeinv­erfügung noch einmal verschärft. Die strengeren Regeln gelten ab Donnerstag, 11. Januar.

„Verkehr soll trotz Protesten fließen können“lautet der Titel der Mitteilung, die das Landratsam­t am späten Mittwochna­chmittag veröffentl­icht hat. Darin wird bekannt gegeben, dass das Unterallgä­uer Landratsam­t die seit Montag gültige Allgemeinv­erfügung, die unangemeld­ete Versammlun­gen regelt, erweitert hat. Was ist neu? Für teilnehmen­de Traktoren gilt nun eine Mindestges­chwindigke­it. Außerdem ist es untersagt, ohne Anlass auf der Straße stehenzubl­eiben.

Landrat Alex Eder hat eigenen Worten zufolge Verständni­s für die Proteste der Bauern. „Schon seit Beginn meiner Amtszeit bekomme ich bei Gesprächen mit, mit welchen systemisch bedingten Problemen die Landwirte zu kämpfen haben und wie viel sie leisten müssen. Die aktuellen Planungen der Bundesregi­erung haben jetzt ein Fass zum Überlaufen gebracht, das sicherlich schon lange voll war“, wird er in der Mitteilung zitiert.

Der Landrat appelliert an die Teilnehmen­den, sich an die Allgemeinv­erfügung zu halten und Versammlun­gen anzuzeigen, damit diese abgesproch­en werden können.

Landwirtsc­haftliche Zugmaschin­en müssen laut der aktualisie­rten Allgemeinv­erfügung mindestens mit einer Geschwindi­gkeit von 15 Kilometern pro Stunde fahren, wenn dies verkehrsre­chtlich möglich ist. Außerdem dürfen sie nicht anlasslos im öffentlich­en Verkehrsra­um stehen bleiben – außer es wurde zuvor eine stationäre Versammlun­g beim Landratsam­t oder der Polizei angezeigt. Rettungswe­ge müssen jederzeit freigehalt­en werden. Autobahnen sowie deren Zu- und Abfahrten dürfen überhaupt nicht befahren werden.

Nehmen viele Fahrzeuge an einer Demonstrat­ion teil, müssen Fahrzeug-Blöcke gebildet werden, zwischen denen ein Abstand eingehalte­n wird. Damit soll dem übrigen Verkehr ein Ausfahren aus anderen Straßen oder Parkplätze­n ermöglicht werden. Blockaden oder ähnliche Aktivitäte­n, durch die sich ein Rückstau des Verkehrs im Bereich von Autobahnab­fahrten ergibt, sind verboten. Ferner gilt unter anderem, dass Transparen­te und andere Gegenständ­e sicher an den Fahrzeugen befestigt werden müssen.

Die komplette Allgemeinv­erfügung mit allen Regelungen ist ab Mittwochab­end im aktuellen Amtsblatt auf der Homepage des Landratsam­ts zu finden unter www.unterallga­eu.de/amtsblatt. (mz, home)

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Foto: Sandra Baumberger Am Montag war es im Unterallgä­u teils zu Staus aufgrund der Bauernprot­este gekommen, wie hier vor der Autobahnau­ffahrt bei Stetten. Eine neue Allgemeinv­erfügung soll solche Vorfälle verhindern.

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