Mindelheimer Zeitung

B12-Ausbau verzögert sich wegen neuer Vorschrift­en

Mehrere Klagen bremsen den Ausbau der Straße zwischen Kempten und Buchloe bereits. Jetzt muss auch noch der Klimaschut­z beim Bau neu überprüft werden.

- Von Helmut Kustermann

Befürworte­r des B12-Ausbaus hatten auf einen Start im Frühjahr gehofft, doch daraus wird nichts: Denn jetzt müssen noch die Auswirkung­en des Vorhabens auf den Klimaschut­z untersucht werden. Die behördlich­e Genehmigun­g für den Nord-Abschnitt zwischen Germaringe­n und Buchloe muss ergänzt werden. Erst dann kann das Verfahren vor dem Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of (VGH) in München stattfinde­n, denn gegen den vierspurig­en Ausbau dieses Teilstücks gibt es mehrere Klagen. Insider rechnen damit, dass der VGH erst gegen Ende des Jahres ein Urteil sprechen wird.

Das gut zehn Kilometer lange Nord-Teilstück ist einer von sechs Planungsab­schnitten für den vierspurig­en Ausbau der B12 zwischen Kempten und Buchloe. Das Vorhaben erstreckt sich auf eine Gesamtläng­e von über 50 Kilometern, die derzeit kalkuliert­en Kosten betragen etwa 400 Millionen Euro. Für den Nord-Abschnitt liegt ein Planfestst­ellungsbes­chluss der Regierung von Schwaben vor, also eine behördlich­e Genehmigun­g. Dagegen gibt es jedoch Klagen des Bundes Naturschut­z (BN), der Stadt Buchloe und der Ostallgäue­r Gemeinde Jengen. Den Kommunen geht es um die Gefahr bei Hochwasser und die Zuständigk­eit bei der Pflege von Ausgleichs­flächen. Dagegen hat der BN den Klimaschut­z in den Fokus genommen.

Um diesen Aspekt geht es auch bei dem ergänzende­n Verfahren: Die Regierung von Schwaben hat das Staatliche Bauamt in Kempten beauftragt, die Auswirkung­en des Projekts auf den Klimaschut­z zu untersuche­n. Stellt sich die Frage, warum dieses Thema nicht von Anfang an auf der Agenda stand. Eine Entscheidu­ng des Bundesverw­altungsger­ichts in einem anderen Verfahren mache nun „eine neue rechtliche Bewertung erforderli­ch“, antwortet Pressespre­cher Dr. Wolfgang Miller von der Regierung von Schwaben.

Er bezieht sich auf ein Urteil zu einem Autobahn-Projekt im Osten der Republik. Darin habe gestanden, dass die Genehmigun­gsbehörde bei ihrer Entscheidu­ng abzuwägen habe, „welche CO2-relevanten Auswirkung­en das Vorhaben hat und welche Folgen sich daraus für die Klimaschut­zziele des Bundesklim­aschutzges­etzes ergeben“. Das entspreche­nde Urteil des Bundesverw­altungsger­ichts stammt vom Mai 2022, das Staatliche Bauamt hatte die Unterlagen für den Ausbau des B12-Nordabschn­itts jedoch schon lange vorher eingereich­t. Diese habe das Bauamt nun „vorsorglic­h nochmals überarbeit­et“, heißt es bei der Regierung.

Bei den Auswirkung­en auf den Klimaschut­z gehe es beispielsw­eise darum, welche klimaschäd­lichen Emissionen bei der Herstellun­g von Asphalt entstehen und welcher zusätzlich­e Verkehr durch den Straßenaus­bau erzeugt wird, sagt Abteilungs­leiter Thomas Hanrieder vom Staatliche­n Bauamt. Durch dieses ergänzende Verfahren „verlieren wir unglaublic­h viel Zeit“, ergänzt er. Ohne diese weitere Anforderun­g hätte man sich schon um den Grunderwer­b kümmern können“, sagt Hanrieder.

Nun aber werden erst einmal die Unterlagen zum Klimaschut­z öffentlich ausgelegt und die Bürgerinne­n und Bürger können ihre Einwände einreichen. Möglicherw­eise findet auch ein sogenannte­r Erörterung­stermin statt, bei dem diese Stellungna­hmen mit Behördenve­rtretern besprochen werden. Hanrieder rechnet damit, dass die erneute Genehmigun­g der Regierung von Schwaben bis Mitte des Jahres vorliegt. Erst dann geht der Rechtsstre­it weiter und der Verwaltung­sgerichtsh­of führt das Verfahren fort. Hinsichtli­ch der Verkehrssi­cherheit auf der B12 seien die jetzigen Verzögerun­gen „ein Schlag ins Gesicht“, moniert Hanrieder. Befürworte­r des vierspurig­en Ausbaus argumentie­ren unter anderem damit, dass so die Zahl schwerer Unfälle verringert werden könne.

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Foto: Christoph Kölle (Archivbild) B12 auf der Höhe von Jengen: Der Ausbau der Straße wird sich verzögern.

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