B12-Ausbau verzögert sich wegen neuer Vorschriften
Mehrere Klagen bremsen den Ausbau der Straße zwischen Kempten und Buchloe bereits. Jetzt muss auch noch der Klimaschutz beim Bau neu überprüft werden.
Befürworter des B12-Ausbaus hatten auf einen Start im Frühjahr gehofft, doch daraus wird nichts: Denn jetzt müssen noch die Auswirkungen des Vorhabens auf den Klimaschutz untersucht werden. Die behördliche Genehmigung für den Nord-Abschnitt zwischen Germaringen und Buchloe muss ergänzt werden. Erst dann kann das Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München stattfinden, denn gegen den vierspurigen Ausbau dieses Teilstücks gibt es mehrere Klagen. Insider rechnen damit, dass der VGH erst gegen Ende des Jahres ein Urteil sprechen wird.
Das gut zehn Kilometer lange Nord-Teilstück ist einer von sechs Planungsabschnitten für den vierspurigen Ausbau der B12 zwischen Kempten und Buchloe. Das Vorhaben erstreckt sich auf eine Gesamtlänge von über 50 Kilometern, die derzeit kalkulierten Kosten betragen etwa 400 Millionen Euro. Für den Nord-Abschnitt liegt ein Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Schwaben vor, also eine behördliche Genehmigung. Dagegen gibt es jedoch Klagen des Bundes Naturschutz (BN), der Stadt Buchloe und der Ostallgäuer Gemeinde Jengen. Den Kommunen geht es um die Gefahr bei Hochwasser und die Zuständigkeit bei der Pflege von Ausgleichsflächen. Dagegen hat der BN den Klimaschutz in den Fokus genommen.
Um diesen Aspekt geht es auch bei dem ergänzenden Verfahren: Die Regierung von Schwaben hat das Staatliche Bauamt in Kempten beauftragt, die Auswirkungen des Projekts auf den Klimaschutz zu untersuchen. Stellt sich die Frage, warum dieses Thema nicht von Anfang an auf der Agenda stand. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in einem anderen Verfahren mache nun „eine neue rechtliche Bewertung erforderlich“, antwortet Pressesprecher Dr. Wolfgang Miller von der Regierung von Schwaben.
Er bezieht sich auf ein Urteil zu einem Autobahn-Projekt im Osten der Republik. Darin habe gestanden, dass die Genehmigungsbehörde bei ihrer Entscheidung abzuwägen habe, „welche CO2-relevanten Auswirkungen das Vorhaben hat und welche Folgen sich daraus für die Klimaschutzziele des Bundesklimaschutzgesetzes ergeben“. Das entsprechende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stammt vom Mai 2022, das Staatliche Bauamt hatte die Unterlagen für den Ausbau des B12-Nordabschnitts jedoch schon lange vorher eingereicht. Diese habe das Bauamt nun „vorsorglich nochmals überarbeitet“, heißt es bei der Regierung.
Bei den Auswirkungen auf den Klimaschutz gehe es beispielsweise darum, welche klimaschädlichen Emissionen bei der Herstellung von Asphalt entstehen und welcher zusätzliche Verkehr durch den Straßenausbau erzeugt wird, sagt Abteilungsleiter Thomas Hanrieder vom Staatlichen Bauamt. Durch dieses ergänzende Verfahren „verlieren wir unglaublich viel Zeit“, ergänzt er. Ohne diese weitere Anforderung hätte man sich schon um den Grunderwerb kümmern können“, sagt Hanrieder.
Nun aber werden erst einmal die Unterlagen zum Klimaschutz öffentlich ausgelegt und die Bürgerinnen und Bürger können ihre Einwände einreichen. Möglicherweise findet auch ein sogenannter Erörterungstermin statt, bei dem diese Stellungnahmen mit Behördenvertretern besprochen werden. Hanrieder rechnet damit, dass die erneute Genehmigung der Regierung von Schwaben bis Mitte des Jahres vorliegt. Erst dann geht der Rechtsstreit weiter und der Verwaltungsgerichtshof führt das Verfahren fort. Hinsichtlich der Verkehrssicherheit auf der B12 seien die jetzigen Verzögerungen „ein Schlag ins Gesicht“, moniert Hanrieder. Befürworter des vierspurigen Ausbaus argumentieren unter anderem damit, dass so die Zahl schwerer Unfälle verringert werden könne.