Wegen Zoff am Vatertag vor Amtsgericht
Bei Vatertagsfeier geraten zwei Männer aneinander
Was im Mai 2023 als feuchtfröhliche Vatertagsfeier in einer Gemeinde im nördlichen Landkreis Ostallgäu begann, ist nun in einem Strafprozess wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Kaufbeurer Amtsgericht geendet.
Damals war es zu einem Konflikt zwischen zwei jungen Männern (30 und 33) gekommen, der darin gipfelte, dass der Jüngere dem Älteren ein Weizenglas ans Kinn schlug. Dieser erlitt eine blutende Wunde, die mit zwei Stichen genäht werden musste, sowie eine Absplitterung an einem Backenzahn.
Der geständige Angeklagte wurde jetzt zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro verurteilt. Der Geschädigte konnte sich im Prozess an nicht mehr viel erinnern, räumte aber eine eigene Beteiligung am Konflikt ein: Er wisse aus Erzählungen, dass er dem Angeklagten einige Minuten vor dessen Attacke nach einer Unstimmigkeit ins Gesicht geschlagen und ihm offenbar eine blutende Nase verpasst habe.
Aus der Aussage des Zeugen ging auch hervor, dass man sich ein paar Wochen später bei einem zufälligen Treffen ausgesprochen und versöhnt habe. Wörtlich sagte er: „Wir wussten beide, dass das nicht unser bester Abend war.“
Der Angeklagte hatte dies ähnlich gesehen und auf eine Anzeige wegen des Schlages ins Gesicht verzichtet. Zu seiner Attacke mit dem Weizenglas gab er an, dass er nach einer erneuten Provokation seines Kontrahenten nur mit der Hand habe zuschlagen wollen. Es sei ihm gar nicht bewusst gewesen, dass er das Glas noch in der Hand hielt.
Im Prozess wurde deutlich, dass der Hintergrund des Ganzen wohl eine auf beiden Seiten erhebliche Alkoholisierung war: Der Angeklagte hatte damals 1,76, der Geschädigte rund zwei Promille. Die Richterin schloss eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit des bislang unbescholtenen Angeklagten nicht aus.
Zu seinen Gunsten wertete sie zudem, dass es vor der Tat eine Provokation gab und er dem Geschädigten im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro gezahlt hat.
Diese mildernden Umstände führten dazu, dass es die Vorsitzende im Urteil bei 90 Tagessätzen zu je 40 Euro beließ, also bei insgesamt 3600 Euro.
Die im vorliegenden Fall verhängten 90 Tagessätze sind genau die Grenze, bis zu der ein Verurteilter noch als nicht vorbestraft gilt. Das Urteil ist rechtskräftig.