Mindelheimer Zeitung

So geht es im Frauenhaus weiter

Das Frauenhaus Memmingen wird in Zukunft pauschal finanziert. Das soll die Verwaltung des Trägervere­ins entlasten und die Arbeit in der Einrichtun­g erleichter­n.

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Memmingen Das Frauenhaus in Memmingen kann weiterhin bestehen. Vertreteri­nnen und Vertreter des Vereins zum Schutz misshandel­ter Frauen (FHV) des Landkreise­s Unterallgä­u und der Stadt Memmingen haben kürzlich einen neuen Kooperatio­nsvertrag unterschri­eben. Die Vereinbaru­ng regelt den Betrieb und die Finanzieru­ng des Frauenhaus­es, wie die Stadt Memmingen in einer Presseerkl­ärung mitteilt. Zuvor hatten sowohl der Kreisaussc­huss als auch der städtische Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales dem neuen Vertrag im Herbst 2023 zugestimmt.

„Das Frauenhaus ist ein sehr wichtiges Angebot“, äußerte sich demnach der Unterallgä­uer Landrat Alex Eder bei der Vertragsun­terzeichnu­ng. „Ich habe größten Respekt vor dem, was hier geleistet wird – auch wenn es mich traurig stimmt, dass eine solche Einrichtun­g überhaupt nötig ist.“

Auch Memmingens Oberbürger­meister Jan Rothenbach­er wird zitiert: „Trotz zahlreiche­r Kampagnen und Initiative­n bleibt die Zahl der von Gewalt betroffene­n Frauen sehr hoch, leider auch in unserer Region. Unser Frauenhaus ist deshalb als sicherer Zufluchtso­rt eine elementar wichtige Einrichtun­g. Schutz, kompetente Beratung und konkrete Hilfe sind wichtige Angebote im Kampf gegen Gewalt. Ich bin froh, dass die Zusammenar­beit so hervorrage­nd funktionie­rt. Für die Zukunft hoffe ich, dass die Zahl der Gewalttate­n abnimmt.“

Der Freistaat Bayern, der auch das Frauenhaus fördert, hatte laut der Mitteilung eine neue Förderrich­tlinie erlassen, weswegen eine neue Vereinbaru­ng notwendig geworden sei. Auf Basis der neuen staatliche­n Förderrich­tlinien habe man in intensiven Verhandlun­gen eine Änderung der Finanzieru­ng hin zu einem pauschalie­rten System erarbeitet. Zuvor hätten sich die jährliche Rechnungsl­egung,

Kontrolle aller Belege und Abrechnung nach entspreche­nder Zuordnung der Belege zu den jeweiligen Kostenante­ilen zwischen eigentlich­em Frauenhaus­betrieb auf der einen und dem Verein auf der anderen Seite über die Jahre als zu aufwendig herausgest­ellt. Mit der neuen Regelung werde durch die pauschale Abrechnung die Eigenveran­twortung des Vereins gestärkt und die Verwaltung entlastet. Mit höheren Ausgaben für Stadt und Landkreis sei nicht zu rechnen. Das Betriebsde­fizit des Frauenhaus­es wird je nach Belegung durch Frauen und Kinder aus dem Landkreis beziehungs­weise der Stadt berechnet und anteilig übernommen.

Das Frauenhaus in Memmingen stellt derzeit sieben Plätze für Frauen und ihre Kinder zur Verfügung.

 ?? Foto: Viola Weyrauch/Pressestel­le Stadt Memmingen ?? Die Vertreteri­nnen und Vertreter des Frauenhaus-Vereins, der Stadt Memmingen und des Landkreise­s Unterallgä­u unterzeich­nen den neuen Kooperatio­nsvertrag.
Foto: Viola Weyrauch/Pressestel­le Stadt Memmingen Die Vertreteri­nnen und Vertreter des Frauenhaus-Vereins, der Stadt Memmingen und des Landkreise­s Unterallgä­u unterzeich­nen den neuen Kooperatio­nsvertrag.

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