So geht es im Frauenhaus weiter
Das Frauenhaus Memmingen wird in Zukunft pauschal finanziert. Das soll die Verwaltung des Trägervereins entlasten und die Arbeit in der Einrichtung erleichtern.
Memmingen Das Frauenhaus in Memmingen kann weiterhin bestehen. Vertreterinnen und Vertreter des Vereins zum Schutz misshandelter Frauen (FHV) des Landkreises Unterallgäu und der Stadt Memmingen haben kürzlich einen neuen Kooperationsvertrag unterschrieben. Die Vereinbarung regelt den Betrieb und die Finanzierung des Frauenhauses, wie die Stadt Memmingen in einer Presseerklärung mitteilt. Zuvor hatten sowohl der Kreisausschuss als auch der städtische Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales dem neuen Vertrag im Herbst 2023 zugestimmt.
„Das Frauenhaus ist ein sehr wichtiges Angebot“, äußerte sich demnach der Unterallgäuer Landrat Alex Eder bei der Vertragsunterzeichnung. „Ich habe größten Respekt vor dem, was hier geleistet wird – auch wenn es mich traurig stimmt, dass eine solche Einrichtung überhaupt nötig ist.“
Auch Memmingens Oberbürgermeister Jan Rothenbacher wird zitiert: „Trotz zahlreicher Kampagnen und Initiativen bleibt die Zahl der von Gewalt betroffenen Frauen sehr hoch, leider auch in unserer Region. Unser Frauenhaus ist deshalb als sicherer Zufluchtsort eine elementar wichtige Einrichtung. Schutz, kompetente Beratung und konkrete Hilfe sind wichtige Angebote im Kampf gegen Gewalt. Ich bin froh, dass die Zusammenarbeit so hervorragend funktioniert. Für die Zukunft hoffe ich, dass die Zahl der Gewalttaten abnimmt.“
Der Freistaat Bayern, der auch das Frauenhaus fördert, hatte laut der Mitteilung eine neue Förderrichtlinie erlassen, weswegen eine neue Vereinbarung notwendig geworden sei. Auf Basis der neuen staatlichen Förderrichtlinien habe man in intensiven Verhandlungen eine Änderung der Finanzierung hin zu einem pauschalierten System erarbeitet. Zuvor hätten sich die jährliche Rechnungslegung,
Kontrolle aller Belege und Abrechnung nach entsprechender Zuordnung der Belege zu den jeweiligen Kostenanteilen zwischen eigentlichem Frauenhausbetrieb auf der einen und dem Verein auf der anderen Seite über die Jahre als zu aufwendig herausgestellt. Mit der neuen Regelung werde durch die pauschale Abrechnung die Eigenverantwortung des Vereins gestärkt und die Verwaltung entlastet. Mit höheren Ausgaben für Stadt und Landkreis sei nicht zu rechnen. Das Betriebsdefizit des Frauenhauses wird je nach Belegung durch Frauen und Kinder aus dem Landkreis beziehungsweise der Stadt berechnet und anteilig übernommen.
Das Frauenhaus in Memmingen stellt derzeit sieben Plätze für Frauen und ihre Kinder zur Verfügung.