Mindelheimer Zeitung

Im Clinch mit dem Regionalve­rband

Weil er die Planungsho­heit der Gemeinde durch den neuen Regionalpl­an in Gefahr sieht, hat Ettringens Bürgermeis­ter Robert Sturm voller Elan dagegen angekämpft. Wie sich jetzt zeigt: vergeblich.

- Von Reinhard Stegen

Die Zeiten, in denen Bürgermeis­ter und Gemeinderä­te weitgehend souverän über die künftige Entwicklun­g und Nutzung ihrer Flächen für Landwirtsc­haft, Gewerbe und Wohnbau bestimmen konnten, gehören der Vergangenh­eit an. Das musste Bürgermeis­ter Robert Sturm (CSU) angesichts des zu erwartende­n Planbeschl­usses des Regionalve­rbands Donau-Iller resigniert feststelle­n. Gekämpft hatte er mit den zur Verfügung stehenden Argumenten und Mitteln, mit detaillier­ten Eingaben bei der ersten Anhörung und mit einem in einzelnen Punkten kaum widerlegba­r scheinende­n Fachgutach­ten von Steinbache­r Consult. Doch die wohlbedach­ten Forderunge­n nach gemeindlic­hen Gestaltung­sspielräum­en prallten am starren Korsett des Regionalpl­ans wirkungslo­s ab. „Die Gesamtfort­schreibung des Regionalpl­ans wurde am 05.12.2023 als Satzung beschlosse­n“, ist auf der InternetSe­ite des Regionalve­rbands kurz und bündig zu lesen. Lediglich die „Verbindlic­hkeitserkl­ärung“der Bundesländ­er Bayern und Baden-Württember­g – eine Formalie – steht noch aus, ist aber in den nächsten Wochen zu erwarten. Damit wird die Nutzungsar­t von Flächen auf Gemeindege­biet verbindlic­h festgezurr­t, über die der Gemeindera­t gerne nach eigenem Ermessen und nach Bedarf flexibel verfügt hätte. Die gemeindlic­he Planungsho­heit wird damit in den Augen von Bürgermeis­ter Robert Sturm empfindlic­h und über Gebühr eingeschrä­nkt. Es bleibe zwar noch der Weg des Normenkont­rollverfah­rens, allerdings sei auch bei einem Ausgang zugunsten der Gemeinde kein Erfolg in der Sache zu erwarten. Konkret hatte sich der Gemeindera­t mit seinen Beschlüsse­n gegen die bedingungs­lose Ausweisung des Regionalve­rbands von dem Naturschut­z, anderen Belangen, vor allem aber der Landwirtsc­haft zugewiesen­en Flächen gewandt.

Diese reichen überwiegen­d bis unmittelba­r an die Siedlungsb­ebauung heran. Hier hätte sich der Gemeindera­t Spielräume etwa bei der Ausweisung von Baugebiete­n zum Lückenschl­uss und zur Abrundung des Ortsbildes gewünscht. Auch hätte man nach eigenem Ermessen über potenziell von ihren Eigentümer­n nicht mehr genutzte landwirtsc­haftliche Flächen verfügen wollen. Doch dem ist künftig ein Riegel vorgeschob­en. Für die Berücksich­tigung der gemeindlic­hen Eingaben machte der Regional verband bereits vorliegend­e konkrete Flächen nutzungspl an änderungen und deren Zweckbesti­mmung zur Bedingung. Grundsätzl­ich unterschei­det der Regionalpl­an Vorrang- und Vorbehalts gebiete. Während in Ersteren der im Regional plan festgesetz­ten Nutzung absolute Priorität zukommt, ist beiden Vorbehalts gebieten im Fall vorliegend­er verschiede­ner Nutzungs möglichkei­ten eine Abwägung vorgesehen; aber auch hier dürfte die Chance einer Abweichung von den ursprüngli­chen Planvorgab­en eher gering sein. Damit nicht genug, galt es dann auch noch über den Neubau von insgesamt elf Eigentumsw­ohnungen mit elf Fertiggara­gen abzustimme­n, der anstelle des ehemaligen Cafés Luitpold an der Hauptstraß­e gebaut werden soll. Nachdem der Bauträger der gemeindlic­hen Forderung zugestimmt hatte, die vorgesehen­en Garagen mit Satteldäch­ern auszustatt­en, sah der Gemeindera­t in Ermangelun­g eines innerörtli­chen Bebauungsp­lans keinerlei Grund mehr, das gemeindlic­he Einvernehm­en zu verweigern. Mit einer Gegenstimm­e – der von Robert Sturm – gab der Gemeindera­t dann sein Okay. (Foto: Hartmann)

 ?? Foto: Reinhard Stegen ?? Die aktuelle Ortsrandla­ge im Osten Ettringens: Auch diese Flächen bleiben im Regionalpl­an nun der landwirtsc­haftlichen Nutzung vorbehalte­n.
Foto: Reinhard Stegen Die aktuelle Ortsrandla­ge im Osten Ettringens: Auch diese Flächen bleiben im Regionalpl­an nun der landwirtsc­haftlichen Nutzung vorbehalte­n.
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Robert Sturm

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