Mindelheimer Zeitung

Was hat die Pflicht zum Spielplatz­bau bislang gebracht?

Wer in Bad Wörishofen im größeren Stil Wohnungen bauen will, muss auch Spielplätz­e schaffen oder zumindest finanziere­n. Doch offenbar ist unklar, was das bringt.

- Von Karin Donath

Seit Mitte April des Jahres 2022 gilt in Bad Wörishofen eine „Kinderspie­lplatzsatz­ung“, die vorschreib­t, dass bei Errichtung, einer Nutzungsän­derung oder Erweiterun­g von Gebäuden mit mehr als drei Wohneinhei­ten ein Kinderspie­lplatz zu errichten ist. Zuletzt war dies auch wieder ein Thema im Bauausschu­ss, als es um die geplante Erweiterun­g des Café Matzberger ging. Die Gesamtbetr­achtung bringt allerdings ein überrasche­ndes Ergebnis.

Dabei wurde von den Bauwerbern die in der Satzung vorgesehen­e Befreiung der Errichtung eines Spielplatz­es Gebrauch gemacht, die in bestimmten Fällen durch die Zahlung einer Ablöse möglich ist.

Diese beträgt 7500 Euro für einen Spielplatz von 40 Quadratmet­ern plus 100 Euro für jeden weiteren Quadratmet­er. Das Geld hat die Stadt zweckgebun­den für die Herstellun­g oder den Erhalt einer örtlichen Kinder- oder Jugendfrei­zeiteinric­htung zu verwenden.

Auf Anfrage unserer Redaktion, wie viele Spielplätz­e denn seit Inkrafttre­ten der Satzung in Bad Wörishofen gebaut beziehungs­weise abgelöst wurden, teilte Bürgermeis­ter Stefan Welzel (CSU) mit, dass die Bauverwalt­ung dazu keine Statistike­n führe.

Nicht beantworte­t hat Welzel bislang die Frage, ob die Ablösesumm­en nicht im Haushalt entspreche­nd verbucht seien. „Von dort kann jedoch bestätigt werden, dass auf der Basis der neuen Satzung bereits sowohl Spielplätz­e erstellt als auch Spielplätz­e abgelöst werden“, so Welzel.

Andreas Honner, Leiter der Gartenbaua­bteilung erklärt auf Nachfrage, dass seines Wissens nach noch kein neuer Spielplatz gebaut wurde. Die Gartenbaua­bteilung ist für die Pflege und Kontrolle der städtische­n Spielplätz­e zuständig, der Unterhalt der nach der Spielplatz­satzung errichtete­n Spielplätz­e obliegt dagegen dem Bauherrn oder der Bauherrin beziehungs­weise dem Grundstück­seigentüme­r respektive der Grundstück­eigentümer­in.

Bauverwalt­ung führt keine Statistik über Bauten oder Ablöse.

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Foto: Lara Voelter (Archivbild) Bad Wörishofen wollte mit der Pflicht zum Spielplatz­bau ein Zeichen für Kinderfreu­ndlichkeit setzen.

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