Was hat die Pflicht zum Spielplatzbau bislang gebracht?
Wer in Bad Wörishofen im größeren Stil Wohnungen bauen will, muss auch Spielplätze schaffen oder zumindest finanzieren. Doch offenbar ist unklar, was das bringt.
Seit Mitte April des Jahres 2022 gilt in Bad Wörishofen eine „Kinderspielplatzsatzung“, die vorschreibt, dass bei Errichtung, einer Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten ein Kinderspielplatz zu errichten ist. Zuletzt war dies auch wieder ein Thema im Bauausschuss, als es um die geplante Erweiterung des Café Matzberger ging. Die Gesamtbetrachtung bringt allerdings ein überraschendes Ergebnis.
Dabei wurde von den Bauwerbern die in der Satzung vorgesehene Befreiung der Errichtung eines Spielplatzes Gebrauch gemacht, die in bestimmten Fällen durch die Zahlung einer Ablöse möglich ist.
Diese beträgt 7500 Euro für einen Spielplatz von 40 Quadratmetern plus 100 Euro für jeden weiteren Quadratmeter. Das Geld hat die Stadt zweckgebunden für die Herstellung oder den Erhalt einer örtlichen Kinder- oder Jugendfreizeiteinrichtung zu verwenden.
Auf Anfrage unserer Redaktion, wie viele Spielplätze denn seit Inkrafttreten der Satzung in Bad Wörishofen gebaut beziehungsweise abgelöst wurden, teilte Bürgermeister Stefan Welzel (CSU) mit, dass die Bauverwaltung dazu keine Statistiken führe.
Nicht beantwortet hat Welzel bislang die Frage, ob die Ablösesummen nicht im Haushalt entsprechend verbucht seien. „Von dort kann jedoch bestätigt werden, dass auf der Basis der neuen Satzung bereits sowohl Spielplätze erstellt als auch Spielplätze abgelöst werden“, so Welzel.
Andreas Honner, Leiter der Gartenbauabteilung erklärt auf Nachfrage, dass seines Wissens nach noch kein neuer Spielplatz gebaut wurde. Die Gartenbauabteilung ist für die Pflege und Kontrolle der städtischen Spielplätze zuständig, der Unterhalt der nach der Spielplatzsatzung errichteten Spielplätze obliegt dagegen dem Bauherrn oder der Bauherrin beziehungsweise dem Grundstückseigentümer respektive der Grundstückeigentümerin.
Bauverwaltung führt keine Statistik über Bauten oder Ablöse.