Wie man sich vor Dieben und Betrügern schützt
Mit Einfallsreichtum und verschiedenen Maschen versuchen Kriminelle immer wieder, in Wohnungen zu gelangen. Die Polizei gibt Tipps, worauf man achten sollte.
Immer wieder versuchen Kriminelle, sich unter einem Vorwand Zutritt in Wohnungen ihrer Opfer zu verschaffen. Kürzlich kursierte in den sozialen Medien eine Warnung vor Betrügern, die vorgeben würden, die Rauchmelder im Haus kontrollieren zu wollen. Im vergangenen Jahr sei in Memmingen und Unterallgäu etwa ein Handvoll Fälle mit solcher und ähnlicher Vorgehensweise gemeldet worden, sagt auf Nachfrage Sebastian Nienkemper von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West.
Die Polizei rät dazu, stets einige Punkte zu beachten, wenn Fremde vor der Tür stehen.
• Ehe man öffnet, sollte man sich die Person durch den Türspion oder ein Fenster genau anschauen. Wenn man die Tür aufmacht, dann nur bei vorgelegtem Sperrriegel.
• Es hilft, vorbereitet zu sein: „Vereinbaren Sie mit Nachbarn, die tagsüber zu Hause sind, sich bei unbekannten Besuchern an der Wohnungstür gegenseitig Beistand zu leisten.“Zudem sollte man für Nachbarn nichts ohne deren Ankündigung entgegennehmen – etwa Nachnahmesendungen oder Lieferungen gegen Zahlung. Ebenso sollte man niemals Unterschriften für angebliche Geschenke oder Besuchsbestätigungen leisten.
• Ein weiterer Rat: „Wechseln Sie nie Geld an der Haustür. Sie könnten – beispielsweise durch Falschgeld – betrogen werden.“
• Hereinlassen sollte man Fremde nur, wenn man sich vergewissert hat, um wen und um welches Anliegen es sich handelt. Dafür ist es ratsam, sich den Ausweis, einen Firmenausweis oder Gewerbeschein zeigen zu lassen und den Sachverhalt durch einen Rückruf beim Unternehmen abzuklären. „Im Zweifel bestellen Sie die unbekannte Person zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist“, lautet ein Tipp. Handwerker sollte man nur hereinlassen, wenn man sie selbst zu sich bestellt hat oder wenn die Hausverwaltung deren Besuch angekündigt hat. Dasselbe gilt für Vertreter der Stadtwerke.
• Mitunter geben sich Kriminelle auch als Amtspersonen aus. Stets sollte man sich daher den Dienstausweis vorlegen lassen und bei Zweifeln bei der entsprechenden Behörde anrufen, ehe man der Person Zutritt gewährt. Wichtig: „Suchen Sie die Nummer der Behörde selbst heraus.“Vorsicht ist geboten bei „Geldwechslern“oder „Falschgeld-Prüfern“– denn weder Banken noch die Polizei oder andere Behörden schicken solche Personen ins Haus: „Verständigen Sie über das Auftauchen derartiger Personen umgehend die Polizei.“
• Wird der Besucher zudringlich, ist energische Gegenwehr gefordert. Helfen kann es, die Person laut anzusprechen. Auch sollte man laut um Hilfe rufen.