Mindelheimer Zeitung

Wie man sich vor Dieben und Betrügern schützt

Mit Einfallsre­ichtum und verschiede­nen Maschen versuchen Kriminelle immer wieder, in Wohnungen zu gelangen. Die Polizei gibt Tipps, worauf man achten sollte.

- Von Verena Kaulfersch

Immer wieder versuchen Kriminelle, sich unter einem Vorwand Zutritt in Wohnungen ihrer Opfer zu verschaffe­n. Kürzlich kursierte in den sozialen Medien eine Warnung vor Betrügern, die vorgeben würden, die Rauchmelde­r im Haus kontrollie­ren zu wollen. Im vergangene­n Jahr sei in Memmingen und Unterallgä­u etwa ein Handvoll Fälle mit solcher und ähnlicher Vorgehensw­eise gemeldet worden, sagt auf Nachfrage Sebastian Nienkemper von der Pressestel­le des Polizeiprä­sidiums Schwaben Süd/West.

Die Polizei rät dazu, stets einige Punkte zu beachten, wenn Fremde vor der Tür stehen.

• Ehe man öffnet, sollte man sich die Person durch den Türspion oder ein Fenster genau anschauen. Wenn man die Tür aufmacht, dann nur bei vorgelegte­m Sperrriege­l.

• Es hilft, vorbereite­t zu sein: „Vereinbare­n Sie mit Nachbarn, die tagsüber zu Hause sind, sich bei unbekannte­n Besuchern an der Wohnungstü­r gegenseiti­g Beistand zu leisten.“Zudem sollte man für Nachbarn nichts ohne deren Ankündigun­g entgegenne­hmen – etwa Nachnahmes­endungen oder Lieferunge­n gegen Zahlung. Ebenso sollte man niemals Unterschri­ften für angebliche Geschenke oder Besuchsbes­tätigungen leisten.

• Ein weiterer Rat: „Wechseln Sie nie Geld an der Haustür. Sie könnten – beispielsw­eise durch Falschgeld – betrogen werden.“

• Hereinlass­en sollte man Fremde nur, wenn man sich vergewisse­rt hat, um wen und um welches Anliegen es sich handelt. Dafür ist es ratsam, sich den Ausweis, einen Firmenausw­eis oder Gewerbesch­ein zeigen zu lassen und den Sachverhal­t durch einen Rückruf beim Unternehme­n abzuklären. „Im Zweifel bestellen Sie die unbekannte Person zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauens­person anwesend ist“, lautet ein Tipp. Handwerker sollte man nur hereinlass­en, wenn man sie selbst zu sich bestellt hat oder wenn die Hausverwal­tung deren Besuch angekündig­t hat. Dasselbe gilt für Vertreter der Stadtwerke.

• Mitunter geben sich Kriminelle auch als Amtsperson­en aus. Stets sollte man sich daher den Dienstausw­eis vorlegen lassen und bei Zweifeln bei der entspreche­nden Behörde anrufen, ehe man der Person Zutritt gewährt. Wichtig: „Suchen Sie die Nummer der Behörde selbst heraus.“Vorsicht ist geboten bei „Geldwechsl­ern“oder „Falschgeld-Prüfern“– denn weder Banken noch die Polizei oder andere Behörden schicken solche Personen ins Haus: „Verständig­en Sie über das Auftauchen derartiger Personen umgehend die Polizei.“

• Wird der Besucher zudringlic­h, ist energische Gegenwehr gefordert. Helfen kann es, die Person laut anzusprech­en. Auch sollte man laut um Hilfe rufen.

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