Standpauke im Gerichtssaal
Zwei 19-Jährige attackieren einen jungen Mann in der Disco. Jetzt liest ihnen die Jugendrichterin die Leviten und verhängt unter anderem eine Promille-Grenze.
Es war eine Attacke aus völlig nichtigem Anlass: Weil sie dachten, dass ein junger Mann in einer Kaufbeurer Disco über einen von ihnen gelacht haben könnte, suchten zwei heute 19-Jährige im Oktober 2023 den Konflikt mit ihm. Als sich der 21-Jährige nach dem kurzen Disput umdrehte, um eine Treppe hinunterzugehen, wurde er von einem der beiden in den Rücken geschubst und konnte einen Sturz gerade noch abfangen. Anschließend schlug ihm der zweite Täter ins Gesicht, wodurch seine Brille zu Bruch ging. Er erlitt ein blaues Auge und eine Gehirnerschütterung sowie eine kleine Risswunde durch die kaputte Brille. Schließlich versuchte der erste Täter auch noch, ihn in den Rücken zu treten.
Beide Angreifer mussten sich jetzt wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Kaufbeuren verantworten. Hier las ihnen die Jugendrichterin ordentlich die Leviten und sprach von einer „üblen und bodenlosen“Tat. Vor allem der erste Schubser in den Rücken des ahnungslosen Geschädigten sei „absolut feige und hinterhältig“und zudem „brandgefährlich“gewesen. Bei einer derartigen Attacke könne es zu einem Treppensturz mit schwersten Folgen kommen – bis hin zum Genickbruch. „Und dann sitzen Sie nicht hier bei mir, sondern wegen Totschlags vor dem Landgericht“, machte die Richterin deutlich.
Die Angeklagten waren weitgehend geständig und entschuldigten sich beim Geschädigten, dem sie bereits im Vorfeld der Verhandlung ein Schmerzensgeld von jeweils 500 Euro bezahlt hatten.
Ohne diese finanzielle Wiedergutmachung wären beide „hier nicht ohne Arrest rausgegangen,“betonte die Richterin im Urteil.
Dieses erfolgte jeweils nach Jugendstrafrecht und ist rechtskräftig. Die jungen Männer wurden richterlich verwarnt und müssen Geldbußen von 900 beziehungsweise 1200 Euro bezahlen. Der Haupttäter muss zudem an einem sozialen Kompetenztraining teilnehmen. Weil beide Angeklagte bei der Tat alkoholisiert waren und ihre eigenen Angaben auf ein problematisches Trinkverhalten hindeuteten, wurde gegen sie eine Alkoholgrenze verhängt: Neun Monate lang dürfen sie den Wert von 0,5 Promille nicht überschreiten. Die Vorsitzende machte ihnen deutlich, dass überprüft werde, ob sie sich daran halten. Sie hoffe, dass den jungen Männern die Weisung zu einem veränderten Umgang mit Alkohol verhelfe – „ansonsten sehe ich bei Ihnen schwarz.“