Mindelheimer Zeitung

Herausfind­en, ob’s passt

Wie lange dauert die Probezeit für Azubis?

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Sie soll beiden Seiten – Auszubilde­nden und Ausbildung­sbetrieben – die Möglichkei­t geben, herauszufi­nden, ob es wirklich passt: die Probezeit. Denn während ihr können sowohl Betriebe als auch Auszubilde­nde fristlos und ohne Begründung kündigen. Doch wie lange dauert die Probezeit für Auszubilde­nde eigentlich? Während die Probezeit bei regulären Arbeitsver­hältnissen maximal sechs Monate dauern darf, Arbeitgebe­r und Arbeitnehm­er aber auch Arbeitsver­träge abschließe­n können, die gar keine Probezeit vorsehen, sieht das bei Ausbildung­sverhältni­ssen anders aus. „In der Ausbildung muss die Probezeit mindestens einen Monat dauern“, sagt Alexander Bredereck. Höchstens darf sie vier Monate dauern. „Die zeitlichen Grenzen sind durch Paragraf 20 des Berufsbild­ungsgesetz­es verbindlic­h festgeschr­ieben.“

Nur wenn die Ausbildung während der Probezeit länger unterbroch­en wurde, lässt das Bundesarbe­itsgericht in Ausnahmefä­llen eine Verlängeru­ng um die Zeit der Unterbrech­ung zu, erklärt der Fachanwalt. Das könnte etwa dann der Fall sein, wenn Auszubilde­nde zu Beginn ihrer Ausbildung sehr lange krank sind. Verkürzt werden kann die Mindestfri­st von einem Monat aber in aller Regel nicht, „auch nicht durch ein vorangegan­genes Praktikum.“Gut zu wissen: Nach der Probezeit kann das Ausbildung­sverhältni­s nur noch aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, etwa dann, wenn eine schwerwieg­ende Pflichtver­letzung vorliegt. Eine ordentlich­e Kündigung des Ausbildung­sverhältni­sses durch den Ausbildung­sbetrieb ist nicht möglich. Auszubilde­nde können allerdings mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

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Foto: Robert Kneschke Die Probezeit dient Azubi und Unternehme­n dazu, sich besser kennen‰ zulernen.

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