Mindelheimer Zeitung

Gut zu wissen

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Mobil arbeiten: In vielen Jobs ist das möglich. Doch wie sieht das eigentlich während einer dualen Berufsausb­ildung aus? Darf hier zumindest gelegentli­ch aus dem Homeoffice gearbeitet und gelernt werden? Zunächst einmal vorweg: Eine Verpflicht­ungen für Betriebe, eine mobile Ausbildung anzubie‰ ten, gibt es nicht. Prinzipiel­l mög‰ lich sind Zeiten im Homeoffice während der dualen Ausbildung aber schon – wenn der Ausbil‰ dungsbetri­eb das ermöglicht. Einer vom Bundesinst­itut für Berufsbild­ung

(BIBB) ver‰ abschiedet­en Empfehlung zufolge, soll die duale Be‰ rufsausbil­dung zwar grundsätzl­ich in Präsenz stattfinde­n. Mobiles Ar‰ beiten könne aber als Ergänzung in der Berufsausb­ildung im Sinne der „doppelten Freiwillig­keit“ge‰ nutzt werden: Der Betrieb kann es also allen Auszubilde­nden anbie‰ ten und Azubis können das Angebot anneh‰ men. Im Umkehr‰ schluss heißt das auch: Azubis müssen nicht von Zuhause aus arbeiten und lernen, wenn sie das nicht wollen. Für Zeiten der mobilen Ausbildung in jedem Fall wichtig: klare Ab‰ sprachen zur Erreichbar­keit zwi‰ schen dem Ausbildung­spersonal und den Auszubilde­nden. Vorab sollten Betriebe außerdem klären, wie die Kommunikat­ion beim mo‰ bilen Lernen und Arbeiten stattfin‰ det, also zum Beispiel übers Tele‰ fon, über Chats, E‰Mails oder Vi‰ deokonfere­nzen.

Die Hard‰ und Software, die fürs mobile Arbeiten und Lernen not‰ wendig ist, muss der Ausbildung­s‰ betrieb zur Verfügung stellen, wenn er dieses anbietet. Und die Probe‰ und Einarbeitu­ngszeit soll‰ te nach Möglichkei­t nicht mobil beginnen, so die Empfehlung des BIBB.

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