Gut zu wissen
Mobil arbeiten: In vielen Jobs ist das möglich. Doch wie sieht das eigentlich während einer dualen Berufsausbildung aus? Darf hier zumindest gelegentlich aus dem Homeoffice gearbeitet und gelernt werden? Zunächst einmal vorweg: Eine Verpflichtungen für Betriebe, eine mobile Ausbildung anzubie ten, gibt es nicht. Prinzipiell mög lich sind Zeiten im Homeoffice während der dualen Ausbildung aber schon – wenn der Ausbil dungsbetrieb das ermöglicht. Einer vom Bundesinstitut für Berufsbildung
(BIBB) ver abschiedeten Empfehlung zufolge, soll die duale Be rufsausbildung zwar grundsätzlich in Präsenz stattfinden. Mobiles Ar beiten könne aber als Ergänzung in der Berufsausbildung im Sinne der „doppelten Freiwilligkeit“ge nutzt werden: Der Betrieb kann es also allen Auszubildenden anbie ten und Azubis können das Angebot anneh men. Im Umkehr schluss heißt das auch: Azubis müssen nicht von Zuhause aus arbeiten und lernen, wenn sie das nicht wollen. Für Zeiten der mobilen Ausbildung in jedem Fall wichtig: klare Ab sprachen zur Erreichbarkeit zwi schen dem Ausbildungspersonal und den Auszubildenden. Vorab sollten Betriebe außerdem klären, wie die Kommunikation beim mo bilen Lernen und Arbeiten stattfin det, also zum Beispiel übers Tele fon, über Chats, EMails oder Vi deokonferenzen.
Die Hard und Software, die fürs mobile Arbeiten und Lernen not wendig ist, muss der Ausbildungs betrieb zur Verfügung stellen, wenn er dieses anbietet. Und die Probe und Einarbeitungszeit soll te nach Möglichkeit nicht mobil beginnen, so die Empfehlung des BIBB.