Lichtblick nach schwerem Schicksalsschlag
Zwei Brüder verlieren nicht nur ihr Haus bei einem Feuer, ihnen wird auch noch fahrlässige Brandstiftung vorgeworfen. Nun könnte es sich zum Guten wenden.
Vor fast genau zwei Jahren ist ein Wohnhaus im nördlichen Landkreis Ostallgäu in Flammen aufgegangen und komplett ausgebrannt. Die beiden Besitzer, ein Brüderpaar (66 und 67), verloren bei dem Brand nicht nur ihr mühevoll umgebautes Zuhause, sondern sahen sich in der Folgezeit auch mit dem Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung konfrontiert. Davon wurden die Ostallgäuer nun vor dem Amtsgericht Kaufbeuren freigesprochen.
Hintergrund der Vorwürfe war ein von ihrer Versicherung in Auftrag gegebenes Gutachten, das die Brandursache in einer angeblich falsch installierten, eigenmächtig umgebauten und nicht gewarteten Pelletheizung sah. Dies hatte zur Folge, dass der Schaden von über 400.000 Euro, der beim Feuer entstanden war, nicht reguliert wurde.
Dazu kamen dann auch noch strafrechtliche Konsequenzen in Form von zwei Strafbefehlen auf die Rentner zu. Diese lauteten auf 90 Tagessätze zu jeweils 40 Euro –
insgesamt also auf Geldstrafen in Höhe von jeweils 3600 Euro.
Dagegen legten die beiden Brüder und ihre Verteidiger Einspruch ein, sodass es jetzt zum Prozess vor dem Kaufbeurer Amtsgericht kam
– mit einem guten Ausgang für die Angeklagten. Anders als der erste Gutachter kam ein vom Gericht bestellter Sachverständiger des Bayerischen Landeskriminalamts zu dem Schluss, dass die Brandursache
nicht geklärt werden könne. Insbesondere ein elektrischer Defekt sei als Auslöser für das Feuer nicht auszuschließen.
Einer der beiden Verteidiger bezeichnete den Brand jetzt in seinem Plädoyer als ein „schicksalhaftes und katastrophales Ereignis“, das strafrechtlich erst „eine Dynamik entwickelt“habe, weil die Versicherung die Zahlung verweigerte. Sein Kollege hielt mit deutlicher Kritik am ersten Gutachten nicht hinterm Berg und sprach von einem „Gefälligkeitsgutachten“.
Beide Verteidiger der Brüder verwiesen darauf, dass im Oktober 2021 – also nur wenige Monate vor dem Brand – eine turnusgemäße Kaminrohr-Reinigung und Feuerstättenschau durch den zuständigen Kaminkehrer stattgefunden habe. Dabei seien keine Mängel aufgefallen. Zudem war die 2020 auf Pellet-Betrieb umgestellte Heizung offenbar bis zum Brand problemlos gelaufen. Angesichts der Gesamtumstände waren sich die Staatsanwältin und die Richterin über einen Freispruch nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“einig. Die Vorsitzende wünschte den sichtlich erleichterten Rentnern abschließend „alles Gute“und äußerte die Hoffnung, dass sie auch bezüglich der Schadensregulierung „weiterkommen.“