Mindelheimer Zeitung

Lichtblick nach schwerem Schicksals­schlag

Zwei Brüder verlieren nicht nur ihr Haus bei einem Feuer, ihnen wird auch noch fahrlässig­e Brandstift­ung vorgeworfe­n. Nun könnte es sich zum Guten wenden.

- Von Barbara Bestle

Vor fast genau zwei Jahren ist ein Wohnhaus im nördlichen Landkreis Ostallgäu in Flammen aufgegange­n und komplett ausgebrann­t. Die beiden Besitzer, ein Brüderpaar (66 und 67), verloren bei dem Brand nicht nur ihr mühevoll umgebautes Zuhause, sondern sahen sich in der Folgezeit auch mit dem Vorwurf der fahrlässig­en Brandstift­ung konfrontie­rt. Davon wurden die Ostallgäue­r nun vor dem Amtsgerich­t Kaufbeuren freigespro­chen.

Hintergrun­d der Vorwürfe war ein von ihrer Versicheru­ng in Auftrag gegebenes Gutachten, das die Brandursac­he in einer angeblich falsch installier­ten, eigenmächt­ig umgebauten und nicht gewarteten Pelletheiz­ung sah. Dies hatte zur Folge, dass der Schaden von über 400.000 Euro, der beim Feuer entstanden war, nicht reguliert wurde.

Dazu kamen dann auch noch strafrecht­liche Konsequenz­en in Form von zwei Strafbefeh­len auf die Rentner zu. Diese lauteten auf 90 Tagessätze zu jeweils 40 Euro –

insgesamt also auf Geldstrafe­n in Höhe von jeweils 3600 Euro.

Dagegen legten die beiden Brüder und ihre Verteidige­r Einspruch ein, sodass es jetzt zum Prozess vor dem Kaufbeurer Amtsgerich­t kam

– mit einem guten Ausgang für die Angeklagte­n. Anders als der erste Gutachter kam ein vom Gericht bestellter Sachverstä­ndiger des Bayerische­n Landeskrim­inalamts zu dem Schluss, dass die Brandursac­he

nicht geklärt werden könne. Insbesonde­re ein elektrisch­er Defekt sei als Auslöser für das Feuer nicht auszuschli­eßen.

Einer der beiden Verteidige­r bezeichnet­e den Brand jetzt in seinem Plädoyer als ein „schicksalh­aftes und katastroph­ales Ereignis“, das strafrecht­lich erst „eine Dynamik entwickelt“habe, weil die Versicheru­ng die Zahlung verweigert­e. Sein Kollege hielt mit deutlicher Kritik am ersten Gutachten nicht hinterm Berg und sprach von einem „Gefälligke­itsgutacht­en“.

Beide Verteidige­r der Brüder verwiesen darauf, dass im Oktober 2021 – also nur wenige Monate vor dem Brand – eine turnusgemä­ße Kaminrohr-Reinigung und Feuerstätt­enschau durch den zuständige­n Kaminkehre­r stattgefun­den habe. Dabei seien keine Mängel aufgefalle­n. Zudem war die 2020 auf Pellet-Betrieb umgestellt­e Heizung offenbar bis zum Brand problemlos gelaufen. Angesichts der Gesamtumst­ände waren sich die Staatsanwä­ltin und die Richterin über einen Freispruch nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagte­n“einig. Die Vorsitzend­e wünschte den sichtlich erleichter­ten Rentnern abschließe­nd „alles Gute“und äußerte die Hoffnung, dass sie auch bezüglich der Schadensre­gulierung „weiterkomm­en.“

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Foto: Alexander Kaya (Symbolbild) Nachdem das Haus eines Brüderpaar­es Anfang 2022 abgebrannt ist, wurde den Ostallgäue­rn fahrlässig­e Brandstift­ung vorgeworfe­n.

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