Mindelheimer Zeitung

Polizeiauf­gebot: Besuch von Claudia Roth war Auslöser

Zahlreiche Polizeifah­rzeuge standen am Freitagmor­gen in Babenhause­n. Hintergrun­d war ein Gast im Schulzentr­um – und ein Online-Aufruf.

- Von Sabrina Karrer

Mancher hat sich am Freitagmor­gen auf dem Weg zu Schule oder Arbeit gewundert: Die Polizei war mit mehreren Fahrzeugen in Babenhause­n unterwegs. Sie standen am Schulzentr­um, andere an der Kreuzung von B300 und Kirchhasla­cher Straße. Einzelne fuhren durch den Ort.

Die Polizei begleitete nach eigenen Angaben eine für den Freitagvor­mittag angemeldet­e Versammlun­g

in Babenhause­n in Zusammenha­ng mit dem Besuch einer Bundespoli­tikerin im Ort. Die in Babenhause­n aufgewachs­ene Kulturstaa­tsminister­in Claudia Roth von Bündnis 90/Die Grünen war für eine interne Schulveran­staltung im Schulzentr­um zu Gast. Die Polizeiins­pektion Memmingen und Unterstütz­ungskräfte seien vor Ort gewesen, so der Polizeispr­echer. Am Donnerstag kursierte ein Aufruf mit unbekannte­m Absender in den Sozialen Netzwerken. In einer Bild-Text-Collage in bunten Farben – samt Foto von Claudia Roth und Bulldog-Emojis – wurde über den Besuch der Grünen-Politikeri­n im Schulzentr­um informiert. „Wir sollten sie auch in Empfang nehmen nach ihrem Meeting!!!“, heißt es darin. Der Absender der Nachricht – eine Quelle ist nicht vermerkt – gab an, auf großes Interesse an einer „Diskussion­srunde“zu hoffen.

Um etwa 8.30 Uhr fielen zwar viele Polizeifah­rzeuge in Babenhause­n auf. Von einer Versammlun­g war jedoch noch nichts zu sehen.

Später allerdings kamen laut Polizeispr­echer 38 Teilnehmen­de mit neun Traktoren und neun Autos. Die Versammlun­g verlief „störungsfr­ei“, die Anwesenden bekamen eine Versammlun­gsfläche im Umfeld des Schulzentr­ums zugewiesen, die eingehalte­n worden sei.

Wie der Schulleite­r der AntonFugge­r-Realschule, Martin Rister, berichtet, habe nach der Schulveran­staltung ein Gespräch zwischen Claudia Roth und den Protestier­enden stattgefun­den. Dass ihr Besuch im Heimatort von einem Polizeiauf­gebot

begleitet werden muss, gehe gewiss nicht spurlos an ihr als Mensch vorbei: „Man hat eine Anspannung an ihr gespürt“, so Rister. Auch ihm als Schulleite­r sei es so ergangen, wohlwissen­d um die aufgeladen­e Stimmung in Teilen der deutschen Gesellscha­ft.

Die Anmeldung der Versammlun­g erfolgte recht kurzfristi­g. Eine Sprecherin des Landratsam­ts Unterallgä­u sagt auf Anfrage, dass die Kreisverwa­ltung Freitagfrü­h darüber informiert worden sei, dass eine sogenannte Eilversamm­lung direkt bei der Polizei angemeldet wurde. Eigentlich sei es rechtlich vorgeschri­eben, dass Veranstalt­er öffentlich­e Versammlun­gen unter freiem Himmel spätestens 48 Stunden vor Bekanntgab­e bei der zuständige­n Behörde anmelden müssen, erklärt sie. Von einer Eilversamm­lung spricht man, wenn es dem Veranstalt­er nicht möglich war, diese Frist einzuhalte­n, weil sich der Anlass erst kurzfristi­g ergab. Der Veranstalt­er ist aber verpflicht­et, die Versammlun­g trotzdem anzuzeigen.

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