Kiffen nach Art der Ampel
Sie haben es tatsächlich eingetütet. Achtung: Wortspiel, es geht im Folgenden nämlich um Cannabis. Kiffen soll für Erwachsene teilweise legal werden, am 1. April. Kein Scherz. Die Ampel-Parteien der Bundesregierung waren sich ausgerechnet bei diesem Thema ausnahmsweise mal einig. Dass man in Berlin angesichts des Dauerstreits um große Themen, große Pannen und Nebensächlichkeiten gerne mal einen durchziehen würde, ist allerdings auch irgendwie verständlich. Doch in Wahrheit ist das Gesetz eine Halluzination, kommt beim Kiffen ja mal vor. Es ist ein Anti-Drogen-Gesetz, nur hat das noch keiner gemerkt. Wie schlau! Kiffen in Bad Wörishofens Fußgängerzone etwa, um sich das Matzberger mit zusätzlichem Stockwerk und Michelin-SterneRestaurant besser vorstellen zu können, geht halt nicht, wenn es schon nach 7 und noch vor 20 Uhr ist. In Mindelheim muss man die Fußgängerzonen dazu erst mal finden. Damit nicht genug. Wer buffen, barzen oder smoken will, muss vorher nach Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und Sportstätten Ausschau halten. Wie war das noch mal? Gilt Luftlinie oder müssen die 100 Meter abgeschritten werden? Falls Luftlinie: dann mit Tachymeter? Falls nein: Was war noch mal die sechste Nachkommastelle der Kreiszahl Pi? Vor allem: Zählt ein Seniorenspielplatz auch als Spielplatz? Was, wenn Kinder Straßenraum zum Spielplatz machen? Oder plötzlich ein voll besetzter Schulbus hält, wenn der Dübel gerade glüht? Oder mit den Worten des hiesigen Polizeisprechers Holger Stabik: „Was ist, wenn ein Beifahrer in einem vorbeifahrenden Wagen Cannabis konsumiert und das Fenster geöffnet hat?“Ja! Was eigentlich? Wer also nach dem 1. April in Grünanlagen verwundert auf Personen blickt, die schreiend und springend offenbar Maulwurfshügel einebnen: Hier enden gerade Drogenkarrieren, die dank des Cannabis-Legalisierungsgesetzes nie begonnen hatten.