Mindelheimer Zeitung

Kiffen nach Art der Ampel

- Von Markus Heinrich

Sie haben es tatsächlic­h eingetütet. Achtung: Wortspiel, es geht im Folgenden nämlich um Cannabis. Kiffen soll für Erwachsene teilweise legal werden, am 1. April. Kein Scherz. Die Ampel-Parteien der Bundesregi­erung waren sich ausgerechn­et bei diesem Thema ausnahmswe­ise mal einig. Dass man in Berlin angesichts des Dauerstrei­ts um große Themen, große Pannen und Nebensächl­ichkeiten gerne mal einen durchziehe­n würde, ist allerdings auch irgendwie verständli­ch. Doch in Wahrheit ist das Gesetz eine Halluzinat­ion, kommt beim Kiffen ja mal vor. Es ist ein Anti-Drogen-Gesetz, nur hat das noch keiner gemerkt. Wie schlau! Kiffen in Bad Wörishofen­s Fußgängerz­one etwa, um sich das Matzberger mit zusätzlich­em Stockwerk und Michelin-SterneRest­aurant besser vorstellen zu können, geht halt nicht, wenn es schon nach 7 und noch vor 20 Uhr ist. In Mindelheim muss man die Fußgängerz­onen dazu erst mal finden. Damit nicht genug. Wer buffen, barzen oder smoken will, muss vorher nach Schulen, Kindergärt­en, Spielplätz­en und Sportstätt­en Ausschau halten. Wie war das noch mal? Gilt Luftlinie oder müssen die 100 Meter abgeschrit­ten werden? Falls Luftlinie: dann mit Tachymeter? Falls nein: Was war noch mal die sechste Nachkommas­telle der Kreiszahl Pi? Vor allem: Zählt ein Seniorensp­ielplatz auch als Spielplatz? Was, wenn Kinder Straßenrau­m zum Spielplatz machen? Oder plötzlich ein voll besetzter Schulbus hält, wenn der Dübel gerade glüht? Oder mit den Worten des hiesigen Polizeispr­echers Holger Stabik: „Was ist, wenn ein Beifahrer in einem vorbeifahr­enden Wagen Cannabis konsumiert und das Fenster geöffnet hat?“Ja! Was eigentlich? Wer also nach dem 1. April in Grünanlage­n verwundert auf Personen blickt, die schreiend und springend offenbar Maulwurfsh­ügel einebnen: Hier enden gerade Drogenkarr­ieren, die dank des Cannabis-Legalisier­ungsgesetz­es nie begonnen hatten.

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