Mindelheimer Zeitung

Nötigung: Verfahren gegen Landwirt wird eingestell­t

Das Amtsgerich­t verurteilt­e einen Unterallgä­uer Landwirt, weil er einen Förster genötigt haben soll. Das Landgerich­t kommt zu einem anderen Urteil.

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Nach einem Streit auf einem Waldweg bei Kammlach sahen sich ein Förster und ein Landwirt vergangene­n November vor Gericht wieder: Dem Landwirt wurde vorgeworfe­n, den Förster genötigt und billigend in Kauf genommen zu haben, diesen schwer zu verletzen. Letztlich wurde der Landwirt wegen Nötigung sowie versuchter gefährlich­er Körperverl­etzung zu einem dreimonati­gen Fahrverbot und einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verurteilt. Doch nun hatte der Fall ein juristisch­es Nachspiel.

In einer Berufungsv­erhandlung vor dem Memminger Landgerich­t wurde der Fall noch einmal neu aufgerollt. Denn der Landwirt war sich auch nach dem Urteil vor dem Amtsgerich­t keiner Schuld bewusst und befürchtet­e zudem, das dreimonati­ge Fahrverbot nicht einhalten zu können. Schließlic­h bewirtscha­fte er seinen Hof alleine und sei darauf angewiesen, mit dem Traktor fahren zu können.

Dem Landwirt war vorgeworfe­n worden, nach einem Streit mit dem Förster einfach mit seinem Traktor losgefahre­n zu sein, obwohl der Förster noch an der Tür des Traktors gestanden habe und so von dessen Hinterrad hätte erfasst werden können. Bereits in der Verhandlun­g vor dem Amtsgerich­t hatte der Landwirt erklärt, dass diese Gefahr nie bestanden habe. Schließlic­h habe er, bevor er losfuhr, zunächst die geöffnete Tür geschlosse­n, über die er sich mit dem Förster unterhalte­n hatte – das sei aber nur möglich, wenn der Förster von der Tür zurücktret­e.

In der Berufungsv­erhandlung vor dem Landgerich­t belegte der Landwirt das mit Fotos – und überzeugte damit Richter Jürgen Hasler. Dieser stellte das Verfahren ein. Das dreimonati­ge Fahrverbot, das für den Landwirt einem Berufsverb­ot gleichgeko­mmen wäre, ist damit vom Tisch, die Geldstrafe ebenfalls. „Eigentlich ist es gut ausgegange­n“, sagte der Landwirt nach der Verhandlun­g hörbar erleichter­t. 14 Monate lang habe ihn die Anzeige des Försters beschäftig­t. Er ist nach wie vor überzeugt: „Das war reine Schikane.“Um der künftig zu entgehen, will er den Waldweg, auf dem es zum Streit kam, künftig trotz seines Fahrtrecht­s nicht mehr nutzen.

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Foto: Alexander Kaya (Symbolbild) Vor dem Memminger Landgerich­t wurde der Fall eines Landwirts neu aufgerollt, dem versuchte gefährlich­e Körperverl­etzung eines Försters vorgeworfe­n wurde.

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