Nötigung: Verfahren gegen Landwirt wird eingestellt
Das Amtsgericht verurteilte einen Unterallgäuer Landwirt, weil er einen Förster genötigt haben soll. Das Landgericht kommt zu einem anderen Urteil.
Nach einem Streit auf einem Waldweg bei Kammlach sahen sich ein Förster und ein Landwirt vergangenen November vor Gericht wieder: Dem Landwirt wurde vorgeworfen, den Förster genötigt und billigend in Kauf genommen zu haben, diesen schwer zu verletzen. Letztlich wurde der Landwirt wegen Nötigung sowie versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einem dreimonatigen Fahrverbot und einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verurteilt. Doch nun hatte der Fall ein juristisches Nachspiel.
In einer Berufungsverhandlung vor dem Memminger Landgericht wurde der Fall noch einmal neu aufgerollt. Denn der Landwirt war sich auch nach dem Urteil vor dem Amtsgericht keiner Schuld bewusst und befürchtete zudem, das dreimonatige Fahrverbot nicht einhalten zu können. Schließlich bewirtschafte er seinen Hof alleine und sei darauf angewiesen, mit dem Traktor fahren zu können.
Dem Landwirt war vorgeworfen worden, nach einem Streit mit dem Förster einfach mit seinem Traktor losgefahren zu sein, obwohl der Förster noch an der Tür des Traktors gestanden habe und so von dessen Hinterrad hätte erfasst werden können. Bereits in der Verhandlung vor dem Amtsgericht hatte der Landwirt erklärt, dass diese Gefahr nie bestanden habe. Schließlich habe er, bevor er losfuhr, zunächst die geöffnete Tür geschlossen, über die er sich mit dem Förster unterhalten hatte – das sei aber nur möglich, wenn der Förster von der Tür zurücktrete.
In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht belegte der Landwirt das mit Fotos – und überzeugte damit Richter Jürgen Hasler. Dieser stellte das Verfahren ein. Das dreimonatige Fahrverbot, das für den Landwirt einem Berufsverbot gleichgekommen wäre, ist damit vom Tisch, die Geldstrafe ebenfalls. „Eigentlich ist es gut ausgegangen“, sagte der Landwirt nach der Verhandlung hörbar erleichtert. 14 Monate lang habe ihn die Anzeige des Försters beschäftigt. Er ist nach wie vor überzeugt: „Das war reine Schikane.“Um der künftig zu entgehen, will er den Waldweg, auf dem es zum Streit kam, künftig trotz seines Fahrtrechts nicht mehr nutzen.