Mindelheimer Zeitung

Halle für Asylbewerb­er wird wieder abgebaut

Das Verfahren über die Belegung der Notunterku­nft in Tussenhaus­en läuft noch, der Abbau wurde aber aus einem anderen Grund bereits beschlosse­n.

- Von Ulf Lippmann

Der Bau der Notunterku­nft für Asylbewerb­er im Gewerbegeb­iet von Tussenhaus­en war von Anfang an umstritten. Rund 80 Geflüchtet­e sollten in der Zelthalle untergebra­cht werden, die der Landkreis auf einem gepachtete­n Grundstück errichtet hat. Im Januar wurde die Belegung dann gerichtlic­h untersagt, weil ein Verfahrens­fehler bei der Genehmigun­g entdeckt wurde.

Das gesamte Genehmigun­gsverfahre­n muss neu aufgerollt werden. Das braucht Zeit und die Halle steht weiter leer. Das Ende des Verfahrens wartet der Landkreis jedoch nicht ab und hat sich jetzt entschiede­n, die Unterkunft Ende Mai wieder abzubauen. Der Grund dafür liegt allerdings woanders. Das Grundstück, auf dem das große Zelt steht, hat der Landkreis Unterallgä­u nur gepachtet und wie Eva Büchele, Pressespre­cherin des Kreises, nun mitgeteilt hat, wurde dem Landkreis der Pachtvertr­ag zum Ende des Jahres gekündigt. Und weil man im Landratsam­t davon ausgehe, dass das Gerichtsve­rfahren bis dahin noch nicht abgeschlos­sen sein wird, habe man sich entschiede­n, die Halle so schnell wie möglich wieder abzubauen. Die anfallende­n Kosten „bewegen sich im unteren sechsstell­igen Bereich“, heißt es auf Anfrage dieser Redaktion aus dem Landratsam­t.

Der Bedarf an Unterkünft­en für Geflüchtet­e sei derweil im Landkreis weiterhin groß, so Büchele. Immerhin seien gerade über 1000 Menschen in Notunterkü­nften untergebra­cht. Dringend benötigt würden Wohnungen und Häuser, in denen die Asylbewerb­er auch länger bleiben könnten. Momentan würden dem Landkreis pro Woche rund 15 bis 20 neue Flüchtling­e zugewiesen, der Druck, entspreche­nde Unterkünft­e zu finden sei weiter groß, so Büchele. Auch zum Thema Arbeitspfl­icht für Asylbewerb­er hat sich das Landratsam­t geäußert. Die AfD hatte kürzlich einen Antrag an den Kreistag gestellt, die Gesetzesla­ge von 1993 umzusetzen und Asylbewerb­er zu verpflicht­en, für 80 Cent pro Stunde gemeinnütz­ige Arbeiten zu leisten, wie es in einigen Kreisen schon gemacht wird.

Dazu teilte die Pressespre­cherin mit, dass von dieser Möglichkei­t im Unterallgä­u schon Gebrauch gemacht wurde. „Der Landkreis Unterallgä­u hat diese Möglichkei­t seit Herbst 2023 bereits vereinzelt genutzt. Flüchtling­e haben zum Beispiel geholfen, Unterkünft­e einzuricht­en, Möbel für Unterkünft­e aufzubauen und Ähnliches.“Erst kürzlich habe sich der Landkreis auf die Suche nach weiteren Einsatzber­eichen gemacht und stehe dazu derzeit mit den Gemeinden und mit gemeinnütz­igen Organisati­onen in Kontakt.

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Foto: Ulf Lippmann (Archivfoto) Die Notunterku­nft für Flüchtling­e in Tussenhaus­en durfte nie belegt werden. Jetzt wird sie wieder abgebaut.

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