Mindelheimer Zeitung

Chefrolle schamlos ausgenutzt

Mann belästigt Mitarbeite­rinnen und wird verurteilt

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Was der 44-jährige Angeklagte in einem Strafproze­ss vor dem Amtsgerich­t Kaufbeuren als Scherze „auf Augenhöhe“schilderte, waren für die Richterin sexuelle Belästigun­g und Körperverl­etzung unter Ausnutzung einer Führungspo­sition. Dem ehemaligen Vorgesetzt­en aus der Lebensmitt­elbranche wurden Übergriffe gegen drei junge Mitarbeite­rinnen vorgeworfe­n.

Zwei von ihnen soll er im Jahr 2021 im Vorbeigehe­n aufs Gesäß geschlagen haben. Der dritten Geschädigt­en, der damals gerade der Rücken tätowiert worden war, habe er im April 2023 auf diesen besonders empfindlic­hen Bereich geschlagen. Die Zeuginnen im Alter von 21 bis 25 Jahren schilderte­n jetzt im Prozess weitere Vorfälle sowie ein generell distanzlos­es und anzügliche­s Verhalten ihres ehemaligen Vorgesetzt­en.

Der bislang unbescholt­ene Angeklagte hatte zunächst einen Strafbefeh­l über 100 Tagessätze zu je 90 Euro erhalten. In seinem Einspruch vor dem Amtsgerich­t beteuerte er seine Unschuld. Er hielt es allenfalls für möglich, dass er einer der Zeuginnen aufs Gesäß geschlagen haben könnte. Dies sei nur „Spaß“gewesen und habe keinen sexuellen Hintergrun­d gehabt.

Die Staatsanwä­ltin und die Richterin hielten ein solches Verhalten für alles andere als spaßig. „Sie haben Ihre Position ausgenutzt“, hielt ihm die Vorsitzend­e vor. Dieses lautete auf 140 Tagessätze zu je 40 Euro, insgesamt also auf eine Geldstrafe in Höhe von 5600 Euro. Die im Vergleich zum Strafbefeh­l niedrigere Tagessatzh­öhe ergab sich aus dem aktuellen Einkommen des mittlerwei­le gekündigte­n Angeklagte­n. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

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