Chefrolle schamlos ausgenutzt
Mann belästigt Mitarbeiterinnen und wird verurteilt
Was der 44-jährige Angeklagte in einem Strafprozess vor dem Amtsgericht Kaufbeuren als Scherze „auf Augenhöhe“schilderte, waren für die Richterin sexuelle Belästigung und Körperverletzung unter Ausnutzung einer Führungsposition. Dem ehemaligen Vorgesetzten aus der Lebensmittelbranche wurden Übergriffe gegen drei junge Mitarbeiterinnen vorgeworfen.
Zwei von ihnen soll er im Jahr 2021 im Vorbeigehen aufs Gesäß geschlagen haben. Der dritten Geschädigten, der damals gerade der Rücken tätowiert worden war, habe er im April 2023 auf diesen besonders empfindlichen Bereich geschlagen. Die Zeuginnen im Alter von 21 bis 25 Jahren schilderten jetzt im Prozess weitere Vorfälle sowie ein generell distanzloses und anzügliches Verhalten ihres ehemaligen Vorgesetzten.
Der bislang unbescholtene Angeklagte hatte zunächst einen Strafbefehl über 100 Tagessätze zu je 90 Euro erhalten. In seinem Einspruch vor dem Amtsgericht beteuerte er seine Unschuld. Er hielt es allenfalls für möglich, dass er einer der Zeuginnen aufs Gesäß geschlagen haben könnte. Dies sei nur „Spaß“gewesen und habe keinen sexuellen Hintergrund gehabt.
Die Staatsanwältin und die Richterin hielten ein solches Verhalten für alles andere als spaßig. „Sie haben Ihre Position ausgenutzt“, hielt ihm die Vorsitzende vor. Dieses lautete auf 140 Tagessätze zu je 40 Euro, insgesamt also auf eine Geldstrafe in Höhe von 5600 Euro. Die im Vergleich zum Strafbefehl niedrigere Tagessatzhöhe ergab sich aus dem aktuellen Einkommen des mittlerweile gekündigten Angeklagten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.