Mindelheimer Zeitung

Gefängnis nach Ohrfeige in der Therme Bad Wörishofen

Richter Philip Dylla zieht die Reißleine nach einem Ausraster eines Wiederholu­ngstäters in der Therme. Der Mann muss nun hinter Gitter. Was vorgefalle­n ist.

- Von Wilhelm Unfried

Wörishofen Nach einem Besuch mit einer Clique in der Therme Bad Wörishofen rastet der Angeklagte wieder einmal aus. Er setzt sich neben ein Pärchen, gibt dem Mann eine Ohrfeige und beleidigt ihn auch noch. So sieht es das Gericht. Es ist nicht das erste Mal, dass Alkoholkon­sum des Mannes auf diese Weise endet. Und nach 13 Vorstrafen sah Richter Philip Dylla nun keine andere Möglichkei­t mehr, als den knapp 45-jährigen Mann ins Gefängnis zu schicken.

Der 45-Jährige besuchte im Juli des vergangene­n Jahres zusammen mit Freunden die Therme in Bad Wörishofen. Neben dem Wasser hatten es dem Mann vor allem die alkoholisc­hen Getränke an der Bar angetan. „Es waren schon sieben große Cocktails und genauso viele Biere“, gesteht der Angeklagte nach Fragen des Richters. Am Nachmittag eskalierte die Situation. Der Mann setzte sich neben ein Pärchen und schlug dem Mann unvermitte­lt mit der flachen Hand ins Gesicht. Der Geschädigt­e meinte, der Schlag sei aus dem „Nichts“gekommen. Zudem habe ihn der 45-Jährige auch noch unflätig beleidigt.

Auch den Sicherheit­sdienst der Therme habe der 45-Jährige beleidigt. Die Staatsanwa­ltschaft warf ihm deshalb in der Anklage vorsätzlic­he Körperverl­etzung und vorsätzlic­he Beleidigun­g vor.

Ein Polizeibea­mter berichtete, er habe den Geschädigt­en mit einer Rötung im Gesicht angetroffe­n. Die Unterhaltu­ng mit dem Angeklagte­n sei nicht einfach gewesen. Nach Feststellu­ng der Personalie­n habe er einen Platzverwe­is ausgesproc­hen und den Mann aus der Therme gewiesen. Weitere Zeugen aus dem Sicherheit­sdienst bestätigte­n die Aussagen, konnten aber noch berichten, dass der 45-Jährige zurückgeke­hrt sei, als die Polizei weg war. Im Eingangsbe­reich habe es nochmals Beleidigun­gen gegeben.

Eine Frage des Richters ging in Richtung, wie alkoholisi­ert der Mann gewirkt habe. Einen Alkoholtes­t hatte er gegenüber der Polizei verweigert. Alle Zeugen meinten, er habe nicht mehr ganz nüchtern aber auch nicht übermäßig betrunken gewirkt.

Nach einem Rechtsgesp­räch mit Anwalt Daniel Nißle, der den 45-Jährigen vertrat, ließ der Angeklagte über diesen erklären, dass er die Vorwürfe der Anklage voll einräume. Es tue ihm leid, denn normalerwe­ise sei er ein „vernünftig­er Mensch“. Und er entschuldi­gte sich der Reihe nach bei allen Zeugen, die er beleidigt hatte. Der Geschädigt­e selbst hatte keine Strafanzei­ge gestellt.

Der Angeklagte sah bei sich kein Alkoholpro­blem und gab auch zu, schon Drogen genommen zu haben.

Der Fall nahm eine Wendung, als Richter Dylla das Vorstrafen­register des Angeklagte­n unter die Lupe nahm. Nicht weniger als 13 Eintragung­en hatten sich dort seit 2000 angesammel­t. Verurteilt wurde der Angeklagte unter anderem wegen Diebstahls, gefährlich­e und vorsätzlic­h Körperverl­etzung, Verstoß gegen das Betäubungs­mittelgese­tz, Erpressung und Bedrohung. Dabei hatte es auch mehrere Bewährungs­strafen gegeben.

Dieses Vorstrafen­register spielte dann bei den Plädoyers eine wesentlich­e Rolle. Die Staatsanwa­ltschaft registrier­te zwar positiv die Entschuldi­gungen und dass der Schlag mit der flachen Hand ausgeführt wurde. Gegen den 45-Jährigen spreche aber eine hohe Rückfallge­schwindigk­eit und die offene Bewährung. Die Staatsanwa­ltschaft forderte eine Gefängniss­trafe von neun Monaten, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Rechtsanwa­lt Nißle sagte zu der Tat, dass so etwas nicht gehe. Der Angeklagte habe sich aber entschuldi­gt. Und er stellte die Frage in den Raum, wem eine Gefängniss­trafe nutze. Der Angeklagte gehe einer regelmäßig­en Arbeit nach, zahle für seine beiden Kinder Unterhalt. Und Nißle meinte, mit einer Haftstrafe werde es sicher nicht besser. Dem Angeklagte­n wäre sicher mit Auflagen wie mit einem Antiaggres­sionstrain­ing und Hilfe gegen den Alkoholmis­sbrauch besser geholfen. Er plädiere deshalb für eine Bewährungs­strafe.

Richter Dylla schickte den 45-Jährigen dann aber für sieben Monate ins Gefängnis, ohne Bewährung. Der Angeklagte habe alle bisherigen Verurteilu­ngen weggesteck­t. Er sehe keine positive Sozialprog­nose. Es habe keinen Grund gegeben, sich so aufzuführe­n. Die hohe Rückfallge­schwindigk­eit nach den bisherigen Verurteilu­ngen und die offene Bewährung ließen seiner Meinung kein Urteil mit Bewährung zu.

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Foto: Therme (Archivbild) Nach einer Ohrfeige in der Therme Bad Wörishofen muss ein Mann ins Gefängnis.

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