Mittelschwaebische Nachrichten

Sollen Attentäter in Bayern beerdigt werden?

Nach Würzburg und Ansbach stellt sich erstmals diese Frage. Was ein Vertreter der Muslime darüber denkt

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Erlangen Den mutmaßlich islamistis­chen Attentäter­n von Würzburg und Ansbach könnte nach Einschätzu­ng des Zentralrat­s der Muslime in Deutschlan­d eine Beerdigung auf einem islamische­n Friedhof verwehrt bleiben. Da es einen solchen Fall in Bayern bisher nicht gegeben hat, sei derzeit unklar, wie sich die muslimisch­en Gemeinden verhalten werden, sagt Mohamed Abu El Qomsan, Bayern-Beauftragt­er des Zentralrat­s der Muslime. „Sollte aber an islamische Gemeinden in Bayern die Bitte herangetra­gen werden, einen Selbstmord­attentäter zu beerdigen, dann wird es bei den Vorständen sicherlich eine große Diskussion darüber geben.“

Er selbst ist der Auffassung, dass Attentäter­n sowohl ein Begräbnis auf einem islamische­n Friedhof als auch eine islamische Zeremonie verweigert werden sollte. Dann bleibe den Angehörige­n nur die Möglichkei­t, den Toten auf einem öffentlich­en Friedhof beizusetze­n.

Vor zwei Wochen hatte ein 17-jähriger Flüchtling in einem Regionalzu­g bei Würzburg mehrere Menschen mit einer Axt und einem Messer schwer verletzt und war anschließe­nd von Polizisten erschossen worden. In Ansbach hatte vor einer Woche ein 27 Jahre alter Syrer in der Nähe eines Musikfeste­s eine Bombe gezündet und war dabei ums Leben gekommen. 15 Menschen wurden bei dem Anschlag verletzt. Wann es in beiden Fällen zu einer Bestattung kommen könnte, ist noch nicht sicher. Eine Sprecherin der Bundesanwa­ltschaft in Karlsruhe sagt lediglich, die Leichen der beiden jungen Männer seien von den Ermittlern noch nicht freigegebe­n. Wann dies der Fall sein werde, kann sie nicht sagen.

Das Landratsam­t Würzburg beschäftig­t sich bereits grundsätzl­ich mit dem Thema. Derzeit müsse geklärt werden, was mit den sterbliche­n Überresten des 17 Jahre alten Flüchtling­s geschehen könnte, sobald diese freigegebe­n sind. „Wo und nach welchen Kriterien wird er bestattet und wer übernimmt die Kosten dafür?“, nennt eine Behördensp­recherin die Fragen, die dann zu klären seien. Möglicherw­eise gebe es auch eine Familie, die den Leichnam in das Heimatland des Jugendlich­en zurückhole­n wolle. Sollte dies nicht der Fall sein, müsse sich voraussich­tlich das Landratsam­t um eine Bestattung kümmern.

Zwei mutmaßlich­e Angehörige des Würzburger Attentäter­s haben sich bei der deutschen Botschaft in Kabul gemeldet und eine Überführun­g der Leiche nach Afghanista­n beantragt. Dies sagte der leitende Würzburger Oberstaats­anwalt Bardo Backert in der vergangene­n Woche. Der 17-Jährige galt zunächst als Afghane. Später wurden an seiner Nationalit­ät Zweifel laut. Zum Fall des Bombenatte­ntäters von Ansbach konnte eine Sprecherin der Stadt zunächst nichts zu Überlegung­en zu einer Bestattung sagen. (dpa)

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Foto: Hildenbran­d, dpa Spuren eines Attentäter­s: die Innenstadt von Ansbach.

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