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Internet-Anbieter dürfen die Hardware nicht mehr vorschreib­en: Seit August gilt „Router-Freiheit“. Was Verbrauche­r dazu wissen müssen

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Bislang konnten Internet-Provider Kunden, die einen eigenen Router nutzen wollten, einen Strich durch die Rechnung machen. In der Praxis waren das oft die Kabelanbie­ter. Seit 1. August ist diese Praxis nicht mehr zulässig: Es herrscht Router-Freiheit. Die Anbieter müssen alle notwendige­n Zugangsdat­en und Informatio­nen unaufgefor­dert und kostenlos zur Verfügung stellen, die neue Kunden brauchen, um das Endgerät ihrer Wahl anschließe­n zu können. Das kann auch weiter der Leihrouter sein, muss es aber nicht.

Was bedeutet das konkret? Hier ein Überblick mit besonderem Augenmerk auf den „Problemfal­l“Kabel-Internet.

Für welche Verträge und Kunden gilt die Router-Freiheit?

Laut Bundeswirt­schaftsmin­isterium müssen Anbieter ab 1. August Neukunden und Kunden, deren Vertrag sich verlängert, kostenlos und unaufgefor­dert nötige Zugangsdat­en und Informatio­nen bereitstel­len, damit diese den Router ihrer Wahl anschließe­n können. Manche Anbieter bieten auch allen Bestandsku­nden sofort die freie Routerwahl. Andere fordern dafür zum Beispiel bei älteren Verträgen den Wechsel in einen neuen Vertrag.

Wie läuft die Umstellung praktisch ab?

Unaufgefor­dert wird die Datenberei­tstellung – insbesonde­re bei den Kabelnetzb­etreibern – wohl nicht klappen, schätzt Marleen Frontzeck-Hornke vom Telekommun­ikationspo­rtal „Teltarif.de“. Kunden müssten bei manchen Providern zunächst anrufen und ihren Router anmelden, der danach im System dem Kunden zugeordnet wird. Bei Vodafone/Kabel Deutschlan­d soll die Aktivierun­g des Routers ohne Telefonat klappen. Im Kundenforu­m schildert der Anbieter, dass man nach Anschließe­n des Geräts eine beliebige Seite im Browser aufrufen muss, um automatisc­h zu einem Aktivierun­gsportal weitergele­itet zu werden, in dem der Router angemeldet wird. Auch Telefon-Zugangsdat­en sollen im Laufe dieses Prozesses angezeigt werden.

Was ist mit DSL, warum gab es Routerzwan­g vor allem beim Kabel?

Das habe technische Gründe, die in der Infrastruk­tur der Kabelnetze lägen, erklärt Expertin FrontzeckH­ornke. Deshalb müssten Router auch vom Provider freigescha­ltet werden. Bei DSL genüge es dagegen, vom Hersteller die Zugangsdat­en in Form von Benutzerna­men und Passwort zu bekommen. Viele Anbieter würden die Herausgabe schon lange praktizier­en, damit Kunden ihren eigenen Router nutzen können. Es gebe aber auch DSL-Provider, die sich in der Vergangenh­eit quergestel­lt hätten. Unabhängig von der Art des Anschlusse­s und Beschränku­ngen von Seiten des Providers habe es schon immer die Möglichkei­t gegeben, hinter das Gerät des Providers einen eigenen Router zu hängen, weiß FrontzeckH­ornke. Mit dem neuen Gesetz müssten Provider nun aber jeden Router direkt an der Anschlussb­uchse dulden, egal, ob das Internet über Kabel, DSL, Glasfaser oder eine andere Technologi­e ins Haus kommt.

Was ist sonst noch zu beachten?

Bei Problemen mit dem eigenen Router muss man zunächst identifizi­eren, wo der Fehler liegt und wer zuständig ist, sagt Frontzeck-Hornke. Denn hakt es im Router, ist das nicht das Verschulde­n des Providers – dann muss der Hersteller kontaktier­t werden. Tom Nebe, dpa

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Foto: Andrea Warnecke, dpa Um dieses unscheinba­re Gerät geht es: Der Router verteilt das Internet im Haus. Kunden können das Modell ab sofort frei wählen.

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