Mittelschwaebische Nachrichten
Pracht ohne Macht
Zu „Deutschland sucht den Superpräsidenten“(Politik) vom 4. August: Statt sich Sorgen darüber zu machen, wer wohl auf Joachim Gauck folgt, sollten wir uns besser fragen, ob wir einen Repräsentanten der staatlichen Pracht ohne Macht überhaupt brauchen und ob wir uns auch weiterhin ein Staatsoberhaupt mit der stark eingeschränkten Funktion eines Grußaugusts leisten können: Bekanntlich erhält unser Bundespräsident auch nach dem Ausscheiden aus seinem Amt weiterhin bis zu seinem Tod einen Ehrensold in unveränderter Höhe von jährlich 199 000 Euro (!) plus Dienstwagen mit Chauffeur plus Dienstraum und mindestens einen Mitarbeiter.
Nach unserer derzeitigen Verfassung hat unser Staatsoberhaupt lediglich rein repräsentative Befugnisse. Seine Aufgaben – einschließlich das Unterzeichnen von Gesetzen – könnte jederzeit ein anderer staatlicher Funktionsträger, wie zum Beispiel der jeweilige Präsident des Bundesrates, übernehmen, der ohnehin sein Stellvertreter ist. Diese Überlegungen ließen sich mittels Meinungsumfrage durch einen sich anschließenden Volksentscheid zur notwendigen Änderung unseres Grundgesetzes ohne Weiteres in die Tat umsetzen.
Der erste Mann im Staat kann es ohnehin kaum jemandem recht machen. Mischt er sich in das politische Tagesgeschehen ein, wird er dafür zwar hie und da gelobt, zumeist aber von ehrsüchtigen Politikern kritisiert.
Mischt er sich nicht ein und beschränkt sich auf seinen eigentlichen Auftrag, dem Staat ein Gesicht zu geben, ruft man sogleich nach seiner staatspolitischen Daseinsberechtigung (siehe oben). Herbert Biedermann, Kirchdorf